Bitte beachten Sie: Dies ist eine engmaschig dokumentierte Fallbeschreibung, wir können und dürfen aber keine Beratung machen!
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Bitte beachten Sie außerdem, dass alle hier dargestellten Sachverhalte nach bestem Wissen und Gewissen erfolgten, Irrtum
hinsichtlich einzelner Aspekte und andere Bewertungen einzelner Rechtsfragen natürlich möglich sind, das liegt schon in der Natur der komplexen Zusammenhänge
begründet…
Bitte beachten Sie außerdem, daß wir keine Rechtsberatung geben können/geben dürfen, wenden Sie sich dazu an einen guten(!) Anwalt oder den VdK, vom SoVD raten wir aufgrund eigener sehr schlechter Erfahrungen dringend ab!
Ganz wichtig: Schließen Sie unbedingt rechtzeitig eine Rechtsschutz-Versicherung ab!
Die Deutsche Rentenversicherung Bund hat sich in diesem Verfahren zahlreicher Rechtsverstöße schuldig gemacht, die aber jetzt, nachdem der Rechtsweg ausgeschöpft ist, nicht mehr rechtswirksam gerügt werden können.
Die Rechtsverstöße seitens der DRV Bund sind zahlreich und inzwischen nachgewiesen: Unter anderem wurde gegen den Untersuchungsgrundsatz gemäß § 20 SGB X verstoßen, indem die ausdrückliche Aufforderung des eigenen medizinischen Dienstes der Deutschen Rentenversicherung, einen (begünstigenden) Therapiebericht des behandelnden Psychotherapeuten einzuholen, begründungslos vollständig missachtet wurde.
Ferner wurde von Seiten der DRV Bund gegen Art. 3 unserer Verfassung verstoßen, indem der Gleichheitsgrundsatz verletzt wurde.
Konkret: Wenn für die Entscheidung über eine Rentenbewilligung die Beurteilung durch den eigenen sozialmedizinischen Dienst der Deutschen Rentenversicherung maßgeblich, d. h. Handlungsnorm ist, dann verstößt es gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn die zuständige Sozialverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV), wie hier geschehen, von dieser Regel/Handlungsnorm zum Nachteil eines einzelnen Versicherten abweicht, zumal dann, wenn dies sachlich nicht umfassend begründbar und begründet ist.
Da hier also die Verfassung verletzt wurde, sind alle weiteren darauf basierenden Verwaltungs- und Rechtsakte eigentlich nichtig, zumal es bei Art. 3 GG hier keinen Gesetzesvorbehalt gibt.
Aber hier liegt das Problem: Der Fall war zuvor durch alle Rechts-Instanzen gegangen, das Kind ist gewissermaßen in den Brunnen gefallen…
Wie ernst bzw. wenig ernst es die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV) mit der Wahrheit nimmt, zeigt sich in Ihrer Presseerklärung anlässlich des NWZ-Berichtes über unseren Fall: Hatte die DRV Bund zuvor schriftlich zahlreiche Rechtsbrüche eingestanden, so ist in der Presseerklärung keine Rede mehr davon, alles war korrekt, damit werden die um ihre Rechte betrogene Versicherte Elke Ries und ihr Ehemann auch noch öffentlich als Lügner dargestellt…
Die Nordwest-Zeitung und NWZ-Online hatten über unseren Fall berichtet, der Pressesprecher der DRV Bund hatte dazu Stellung genommen und u. a. wahrheitswidrig
behauptet:
"
Es seien keine Akten oder Beweise vernichtet worden, Gutachten habe man weder nicht weitergereicht noch ignoriert." NWZ (online) vom 09.06.2012, "Leben mit Schmerz und ohne Geld"
In meinem Leserbrief dazu, den Sie auf der gleichen Seite weiter unten finden, habe ich folgendes geschrieben:
„ Es seien keine Akten oder Beweise vernichtet worden, Gutachten habe man weder nicht weitergereicht noch ignoriert“.
Diese Stellungnahme der DRV Bund ist sachlich falsch und wahrheitswidrig und zudem geeignet, die Versicherte Elke Ries unglaubwürdig erscheinen zu lassen, dies kann daher nicht
unwidersprochen bleiben:
Die Deutsche Rentenversicherung hat entgegen Ihrer Stellungnahme zu diesem Fall sehr wohl
1. Beweisakten vernichtet,
2. Gegen den Datenschutz der Versicherten verstoßen
3. Ein im Widerspruchsverfahren durch den eigenen medizinischen Dienst erstelltes, Elke Ries begünstigendes Gutachten mit Bestätigung ihrer Arbeitsunfähigkeit infolge Chronifizierung,
rechtswidrig komplett ignoriert.
All dies ist in zwei nachfolgend zitierten Schreiben des Bundesdatenschutzbeauftragten als Vollbeweis belegt, Kopien davon liegen der Redaktion der NWZ inzwischen
vor:
„Die Vernichtung der RehaAkte aus dem Jahr 1998 wurde am 24.7.1999, also 14 Monate nach Beendigung der Maßnahme, durchgeführt. Der Vorgang zum Antrag aus dem Jahr 2002 wurde am
09.09.2003 und somit 13 Monate nach Abschluß der Maßnahme vernichtet.“ (Schreiben Bundesdatenschutzbeauftragter vom 29.11.2011)
Fakt ist also: Hier wurden entgegen der ´Stellungnahme` der DRV Bund der NWZ gegenüber sehr wohl Akten vernichtet!
„Der Versicherten wurde ein vollschichtiges Leistungsvermögen unterstellt. Aus Sicht des beratungsärztlichen Dienstes (der DRV Bund) ist nach kritischer Gesamtschau der Befunde
allerdings festzustellen, dass der HV-E-Bericht zwar inhaltlich nachvollziehbar ist, aber der Leistungsbeurteilung nicht gefolgt werden kann…“ (Gutachten des sozialmedizinischen Dienstes der DRV
Bund vom 02.09.2004) Link:
Die richterliche Freiheit und Unabhängigkeit ist wichtiges Element unserer Verfassung und sehr weitgehend, sie wird mit dem Grundsatz der richterlichen ´freien Beweiswürdigung` umschrieben. (§ 286 ZPO)
Allerdings fordert unsere Verfassung, dass Richter zwar Beweise verwerfen und als nicht stichhaltig betrachten können und dabei nur ihrem Gewissen (wenn sie eines haben!) unterworfen sind, dass sie sich damit aber erkennbar auseinandersetzen müssen, damit die ´Rechtsunterworfenen` erkennen können, dass das Gericht sich mit den Beweisen ernsthaft auseinandergesetzt hat – dies unterscheidet nämlich einen Rechtsstaat von einer Willkürherrschaft! Geregelt wird dies u. a. durch den Art. 103 GG.
Dies ist das Prinzip des Rechts auf ´rechtliches Gehör`, bleiben Beweise völlig unberücksichtigt, handelt es sich damit um eine Verletzung des rechtlichen Gehörs und damit um einen Verstoß gegen unsere Verfassung, und genau dies ist auch hier geschehen!
Das wichtigste Gutachten des gesamten Verfahrens, nämlich das der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) selbst, erstellt im Widerspruchsverfahren von deren eigenem beratungsärztlichen Dienst, dass eine Erwerbsfähigkeit der Klägerin eindeutig verneint, ist im gesamten Verfahren völlig außer Betracht geblieben, nirgendwo wird dieses Gutachten überhaupt erwähnt!
Hier hat die Rentenversicherung ein Gutachten bewußt nicht an die Gerichte weitergereicht und es erkennbar aus den Akten vorher entfernt, ansonsten wäre das Verfahren mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht über 3 Instanzen, und dann auch noch zum Nachteil der Klägerin/Versicherten durchgeführt worden: Hätte die Rentenversicherung dieses Gutachten des eigenen beratungsärztlichen Dienstes mitgeschickt, wäre die Sache sehr schnell zugunsten der Klägerin entschieden worden:
Die Rentenversicherung hat durch die Ignorierung des eigenen Gutachtens nicht nur gegen Art. 3 GG und gegen Art. 103 GG verstoßen, sondern
Die Rentenversicherung hat also auf mehrfach kriminelle Weise die Akten erheblich ausgedünnt, indem sie sehr zahlreiche begünstigende Akten rechtswidrig und während eines laufenden Verwaltungsverfahrens vernichtete: Damit hat sie gegen die Aufbewahrungspflicht in der Sozialverwaltung vielfach verstoßen, sie hat nicht nur einen Befundbericht, sondern sehr zahlreiche Berichte und Akten vernichtet die deutlich machten, wie umfangreich die Heilbemühungen der Klägerin waren und wie lange die Krankheit anduauerte, ohne dass irgendein Therapieerfolg eintrat, im Gegenteil: Das der GdB der Versicherten im Jahre 2006, also während des Sozialgerichtsverfahrens von 30 auf 50 erhöht wurde zeigt, dass eine fortlaufende Verschlimmerung eingetreten war!
Die Rentenversicherung hat mit dieser rechtswidrigen Vernichtung begünstigender Beweisakten nicht nur gegen § 110a SGB IV verstoßen, sondern damit auch den Straftatbestand des Verwahrungsbruchs gemäß § 133 StGB erfüllt: Kein Kavaliersdelikt, sondern strafbewehrt mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren Haft!
Tatache bleibt: Weder das Sozialgericht Oldenburg noch das Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen haben dieses die Klägerin begünstigenden Gutachten irgendwo mit einem einzigen Wort erwähnt und dieses bei der Beweiswürdigung nirgendwo erkennbar berücksichtigt, dazu aber wären sie aufgrund des auch im Sozialgerichtsverfahren geltenden Untersuchungsgrundsatzes und gemäß der zugrundeliegenden Verfassungsrechtlichen Normen verpflichtet gewesen!
Dies ist also nur möglich, weil die Richter dieses eindeutig begünstigende und wichtigste Beweisstück im ganzen Verfahren nicht erhielten, weil die Rentenversicherung es zurückgehalten hat! Urundenunterdrückung, strafbewehrt mit bis zu 5 Jahren Haft gemäß 3 274 StGB! Akten vernichten und das wichtigste Beweisgutachten zurückhalten: Die Gerichte urteilten hier aufgrund einer grob rechtswidrigen Aktenlage, verantwortlich dafür: Die Deutsche Rentenversicherung Bund!
Da die medizinische Unterlagen von der Klägerin stets gewissenhaft aufbewahrt wurden, sind diese Beweisunterlagen natürlich nach wie vor in ihrem Besitz…
Ja, hier wurde durch Richter Dr. König aus Fahrlässigkeit oder Vorsatz auch noch gegen unseren wichtigsten Verfassungsartikel verstoßen, wir persönlich werten dies nicht nur als Verfassungswidrig, sondern halten dies im Kontext des gesamten Verwaltungs- und Gerichtsverfahrens auch für moralisch höchst verwerflich!
Ohne ausreichende Beachtung des Untersuchungsgrundsatzes, d. h. ohne ausreichende eigene Ermittlungstätigkeit einer schwerbehinderten chronisch Kranken wahrheitswidrig nicht nur zu geringe Heilbemühungen und eine ´selbstgewählte (!) Inaktivität` vorzuwerfen, sondern sie damit auch von nahezu der gesamten sozialen und ökonomischen Teilhabe auszuschließen, das zeugt u. E. von einem erheblichen Maß an Gleichgültigkeit nicht nur gegenüber einer korrekten Verfahrensführung und damit gegenüber "unserem" Rechtsstaat, der diesen Richter ausgezeichnet alimentiert, sondern auch gegenüber unserer Verfassung und gegenüber einem schwerbehinderten und chronisch kranken Menschen, der in besonderem Maße auf die Verfassungstreue und Korrektheit zumindest der dafür mit zahlreichen Privilegien ausgestatteten Richter vertrauen können muß!
Uns persönlich erscheint der in aller Politikermunde vielgebrauchte Begriff der "Inklusion" als Hohn...
Das Kind ist jetzt leider in doppeltem Sinne in den Brunnen gefallen:
Zum einen genießt der Rechtsstaat in unserem Lande ein fast grenzenloses Vertrauen, zum anderen bedeutet der abgeschlossene Rechtsweg auch, dass damit sich alle anderen Institutionen und Persönlichkeiten der Pflicht enthoben fühlen, hier eigenständig wertend Farbe zu bekennen und dort, wo Unrecht geschehen ist, den Finger in die Wunde zu legen und Korrekturen einzuleiten.
Wir sind weite Wege und Umwege gegangen bei dem Versuch, um unser verfassungsmäßiges und gesetzliches Recht zu kämpfen, vor allem aber auch Gerechtigkeit wiederherzustellen, alles war umsonst oder besser vergeblich:
Wie sie der Homepage entnehmen können, sind wir nicht nur den Rechtsweg, sondern nahezu alle weiteren Schritte gegangen, die denkbar und möglich sind:
Wir haben eine ´Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision` beim Bundessozialgericht eingelegt, wir haben bei der Deutschen Rentenversicherung Bund die `Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsakten gemäß § 44 SGB X ` beantragt inkl. Widerspruch, wir haben eine Petition beim Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages eingelegt, wir haben gegen deren Ablehnung Widerspruch eingelegt, , wir haben eine Beschwerde beim Bundesversicherungsamt gegen die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) eingelegt, wir haben deren wahrheitswidrigem Bericht an den Peitionsausschuß des Deutschen Bundestages widersprochen und Dienstaufsichtsbeschwerde wegen wahrheitswidriger Berichterstattung des BVA erhoben und sogar eine Strafanzeige gestellt…
Wir haben uns mit einer Eingabe an die zuständige Ministerin Frau Dr. Ursula von der Leyen gewendeet, wir haben eine Beschwerde an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gerichtet.
Auch haben wir wg. der Vernichtung von Beweisakten und dem Verstoß gegen den persönlichen Datenschutz der Versicherten den Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit angeschrieben, der aber erst nach einem Jahr (angeblich aufgrund von mehrmaligem ´Büroversehen`) wirklich ermittelte und seine Arbeit leider auch nur halb erledigte….
Eine besondere Enttäuschung war bei unserem Kampf der ´Sozialverband Deutschland`(SoVD), hier erfuhren wir, was es heißt, Richter und Juristen zu kritisieren: Statt sich mit der Versicherten und ihrem Anliegen ernsthaft auseinanderzusetzen, wurden wir von den Juristen des SovD diffamiert…Freundschaft und Kollegialität unter Juristen sind doch etwas wunderbares – für die Juristen….!
Was haben wir selbst für persönliche Erkenntnisse gewonnen?
Der Rechtsstaat ist heute in dieser Form für uns ein Unrechts-Staat, weil es erkennbar keine realistische Möglichkeiten für die Rechtsunterworfenen gibt – es sei denn, sie sind finanziell auf Rosen gebettet – gegen gesprochenes Unrecht erfolgreich zu opponieren.
Wehe denjenigen Rechtsunterworfenen, die anwaltlich falsch beraten sind oder gar keinen haben, die auf solche Richter stoßen, wie wir….!
Unser Fall macht leider nur zu deutlich: Es ist erkennbar unerheblich, ob die öffentliche Verwaltung zum Nachteil der Rechtsunterworfenen Gesetze einschließlich unserer Verfassung gebrochen hat oder nicht: wenn die Richter dies, sei es aus Arbeitsüberlastung, aus schlichter Faulheit oder sei es aus Voreingenommenheit oder gar Parteilichkeit nicht erkennen können oder wollen, ist der Rechtsstaat hier am Ende!
Nach Ende des Rechtsweges haben wir also alle dafür eigentlich vorgesehenen Institutionen angesprochen: Das Bundesversicherungsamt hat dem Petitionsausschuß falsch berichtet, der Petitionsausschuß hüllt sich in distanziertes Schweigen, die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Frau Dr. Ursula von der Leyen verweist den Fall an ihr Ministerium und hat sich damit elegant ihrer Verantwortung entledigt, das BMAS stellt sich schützend vor das Bundesversicherungsamt, die Antidiskriminierungsstelle der Bundesregierung íst nicht zuständig, weil der Fall ja rechtskräftig abgeschlossen ist, das Behinderten-Beauftragte des Landes Niedersachsen riet uns telefonisch, die Sache aufzugeben…
Was bleibt ist die Erkenntnis, dass wir rechtswidrig und verfassungswidrig um unser Recht geprellt wurden, dass ´unser` Staat keine Skrupel hat, chronisch kranken und schwerbehinderten Menschen die soziale Teilhabe zu verweigern und sie um ihr soziales Recht zu prellen, für das sie ja Jahrzehnte Beiträge geleistet haben!
Solidarität gibt es, ja: Unter und zwischen den Institutionen und Behörden und staatlichen Stellen, die theoretisch verantwortlich wären, andere Dienststellen zu kontrollieren und ggf. korrigierend einzugreifen, leider nicht gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern, den sogenannten Rechtsunterworfenen!
Hier leben ganz traurige Traditionen fort, die wir längst überwunden glaubten…
Arme Rentenantragsteller, Armes Deutschland!
Die Verweigerung der Erwerbsminderungsrente durch die Deutsche Rentenversicherung (DRV Bund) ist kein Einzelschicksal, hinter nackten Zahlen stehen tausende und abertausende Tragödien!
Vielleicht (hoffentlich!) ist der hier geschilderte Fall besonders kraß, hinsichtlich der zahlreichen Rechtsbrüche hoffentlich nicht die Regel…
Wer glaubt, bei den hier geschilderten, für viele wohl kaum glaublichen Vorgängen handele es sich um einen bedauerlichen Einzelfall, der möge sich folgende Zahlen vor Augen führen, die der Internet-Seite ´Renten-Fakten` (Link: : http://www.renten-fakten.de/deutsche-rentenversicherung-bewilligt-2011-1-3-millionen-falle-21507 )zu entnehmen sind:
„… Gleichbleibend gestaltete sich auch die Zahl der abgelehnten Rentenanträge. Im Vorjahr (2011) entfielen von den rund 220.000 nicht bewilligten Ansprüchen fast drei Viertel auf nicht bewilligte Erwerbsminderungsrenten…“ (das sind ca. 165000 (!) abgelehnte Anträge auf Erwerbsminderungsrente für 2011) und „…Die Zahl der bewilligten Renten infolge einer verminderten Erwerbsfähigkeit blieb dagegen mit rund 190.000 stabil.“
190000 Erwerbsminderungsrenten wurden 2011 also von der DRV Bund bewilligt, 165000 Erwerbsminderungsrenten wurden 2011 von der Deutschen Rentenversicherung aber nicht bewilligt!
Hier ist zu berücksichtigen, dass die allermeisten Antragsteller diesen Schritt erst nach Rücksprache oder gar auf Anraten der behandelnden Fachärzte tun!
Wieviele kranke und arbeitsunfähige Menschen hier wohl um ihre Beiträge in die Sozialkassen betrogen wurden und werden, wie viele Menschen, die durch ihre mehr oder weniger schlimme Erkrankung ohnehin geschlagen sind, sind hier wohl ins finanzielle Elend gestoßen worden, und zwar von einer Bundeskörperschaft des öffentlichen Rechts, der Deutschen Rentenversicherung Bund…?
Wieviele menschliche Tragödien verbergen sich hinter diesen nackten Zahlen, wie viele Menschen der genannten ca. 165000 abgelehnten Erwerbsminderungsrenten-Antragstellern haben inzwischen aus Verzweiflung Suizid begangen, weil sie keine Kraft mehr hatten? Niemand weiß es, darüber gibt es natürlich keine Statistiken….
Entsprechende Zuschriften an uns lassen hier schlimmes befürchten…
Der hier dargestellte Fall ist (hoffentlich!!) ´nur` die Spitze des Eisberges, aber er verdeutlicht am Einzelfall, wie groß die Arroganz der Macht, wie zynisch und skrupellos , manchmal auch gepaart mit Schlamperei, ´unsere` Behörden und Gerichte mit den Bürgern, den sogenannten Rechtsunterworfenen mitunter umgehen. Dass dies recht häufig ist, dafür sind die nackten Zahlen ein deutliches Indiz!
Die in diesem Fall zum Ausdruck kommende Arroganz der Macht und Unbekümmertheit gegenüber bindenden Rechtsnormen, ja sogar gegenüber unserer Verfassung macht deutlich, das mit unserer politischen Kultur, unserem Rechtsstaat und unseren politischen Funktionsträgern doch wohl einiges nicht stimmen kann, wenn die Verweigerung der sozialen Teilhabe solche Ausmaße annehmen kann:
165000 Schicksale, 165000 mal verweigerte Leistungen: Wieviele unberechtigt abgelehnte Anträge auf Erwerbsminderungsrente sich darunter befinden, kann man nur vermuten, der hier dargestellte Einzelfall lässt hier schlimmes befürchten….
Angesichts der hier dargestellten ´Perspektivenverschränkungen` zwischen den verschiedenen miteinander kooperierenden statt sich wechselseitig kontrollierenden Behörden stellt sich die Frage, in wie weit hier sich staatliche Organe vom Bürger und seinen berechtigten Anliegen inzwischen ´emanzipiert` haben, da das Auge der Öffentlichkeit und der veröffentlichten Meinung ohnehin in eine andere Richtung blickt…
Der Investigative Journalist Werner Reisinger schreibt zu unserem Fall auf "Reclabox":
von Werner Reisinger |
Das was hier veröffentlicht wird, kommt mir sehr bekannt vor.
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Die selben Rechtsverletzungen durch SG und LSG Bayern, wie Entzug des Rechts auf Beweis und Korrektur
medizinischer Fachgutachten durch Amtsrichter.
Das übergeordnete System leistet die Deckung dieser Rechtsbrüche, schließlich können so die Beiträge niedriger
bleiben.
Werner Reisinger
Gott stehe den schwerbehinderten und chronisch Kranken bei, die Gerichte, Behörden und Politiker tun es vielfach, wie auch diese homepage deutlich macht, nicht!