Bitte beachten Sie: Dies ist eine engmaschig dokumentierte Fallbeschreibung, wir können und dürfen aber keine Beratung machen!
Mit Empörung fing alles an....
Eines vorweg: Hier geht es nicht um persönliche Diffamierung von Menschen und/oder Institutionen, auch wenn das eine oder andere sehr kritisch dargestellt wird: Ganz im Gegenteil, diese Webseite versteht sich als ein Beitrag zu mehr Transparenz über bedenkliche Fehlentwicklungen in unserer Gesellschaft, hier geht es auch um Aufklärung über Mißstände und darüber, wie diese abgestellt werden können.
Wie in dieser Homepage deutlich wird, haben zwei Sozialgerichtsinstanzen, das Sozialgericht Oldenburg unter dem Vorsitz von Richter Alexander Tolkmitt wie auch das Landessozialgericht Niedersachsen unter Vorsitz von Richter Dr. Michael König hier in unterschiedlicher Weise gegen grundlegende Normen unserer Rechtsprechung verstoßen: Die beiden Gerichtsinstanzen haben nicht unparteiisch ermittelt, indem fast ausschließlich einseitig die AKten einer Partei, nämlich der Deutschen Rentenversicherung Bund herangezogen wurden, deren Ausführungen sehr unkritisch übernommen und nicht hinterfragt wurden, ohne auf die mehrfach schriftlich geäußerten Einwände der Klägerin Erika R. überhaupt irgendwo erkennbar einzugehen, geschweige denn sie bei ihren Überlegungen erkennbar zu berücksichtigen!
Beide Gerichtsinstanzen haben völlig übersehen, daß die Akten unvollständig waren und sogar Fremddaten einer verstorbenen Versicherten enthielten - erst der Bundesdatenschutzbeauftragte hat dies
schriftlich bestätigt!
Das sagt leider sehr viel über das Rechtsverständnis dieser Herren aus, die es nicht für nötig hielten, die Antragstellerin überhaupt persönlich in Augenschein zu nehmen!
Genau dies aber fordert unsere Verfassung, die Unparteilichkeit der Gerichte und die Verpflichtung der Gerichte/des Vorsitzenden Richters, beiden Parteien gleichermaßen rechtliches Gehör zu gewähren!
Genau dies aber ist hier erkennbar nicht geschehen!
Wie wir hier umfassend und engmaschig dokumentiert haben, wurde der Klägerin Erika R. das rechtliche Gehör wiederholt verweigert und damit nicht nur das Sozialgerichtsgesetz gebrochen (§ 62 SGG), sondern auch unsere Verfassung! (Insbesondere Art. 103 ´Rechtliches Gehör`)
Vor allem dem Landessozialgericht Niedersachsen als Berufungsinstanz muß der Vorwurf gemacht werden, dass das LSG dem Sozialgericht Oldenburg offenkundig blind vertraut hat, es nicht für nötig gehalten hat, eigene Ermittlungen anzustellen, um die vielen schriftlich ausführlich begründeten Einwände der Klägerin zumindest stichprobenartig auf mögliche Plausibilität, Kausalität und Glaubwürdigkeit zu prüfen, sondern ohne jede eigene Ermittlungstätigkeit, die das Sozialgerichtsgesetz in § 103 vorschreibt (Pflicht der Amtsermittlung im Sozialgerichtsverfahren) einfach gegen die Klägerin urteilte: Nicht einmal ihre per Eilboten eingesandten Beweise und die darauf fußende Argumentation und Bitte der Klägerin um angemessene Würdigung dieser Beweise war dem Landessozialgericht Niedersachsen ein erklärendes Wort im Urteil wert, das Landessozialgericht hielt es nicht einmal für nötig, der Klägerin überhaupt den Eingang der eingesandten Beweise zu bestätigen, damit die Klägerin jedenfalls wußte, dass das Gericht die Beweise und Aufforderung zur Beweiswürdigung überhaupt erhalten hatte!
Dies ist Verfassungswidrig, es verstößt gleich gegen mehrere grundlegende rechtliche Normen: Das Gebot der Unparteilichkeit der Gerichte, das Gebot des rechtlichen Gehörs, und schließlich kann man wie die Klägerin und wie der Berichterstatter der Meinung sein, dass das Verhalten des Landessozialgerichts Niedersachsen, dass der Klägerin wahrheitswidrig und insofern zynisch und die Person der Klägerin negierend eine "selbstgwählte Inaktivität"(!) vorwirft einem Verstoß gegen den elementarsten Grundsatz unserer Verfassung, nämlich dem Schutz der Menschenwürde gleichkommt:
"Die Würde des Menschen ist unantastbar, sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt"! (Art. 1 GG)
Dies ist der Anlaß dieser Homepage: Die bis heute, nach über einem Jahr seit Urteilsverkündung gleichermaßen anhaltende Empörung über eine Justiz, die sich hier über die grundlegenden Menschenrechte einer Frau einfach hinwegsetzt, die sich niemals etwas zuschulden kommen lassen hat, die seit ihrem 15. Lebensjahr gearbeitet (und seitdem Beiträge in die Rentenversicherung eingezahlt hat!), die drei Kinder unter schwierigen Bedingungen bei gleichzeitiger teilweise vollschichtiger Arbeit zeitweise alleine großgezogen hat!
Die Diktion des Urteils, in dem der Klägerin Erika R. wahrheitswidrig und natürlich nicht belegt eine "selbstgewählte(!) Inaktivität" vorgeworfen wird, wird von uns - und sicher vielen anderen Menschen, die sich mit dem Fall unvoreingenommen beschäftigen! - ganz sicher als Menschenverachtend und diskriminierend empfunden - das Richter dies in unserem Lande ungeahndet tun dürfen und damit natürlich gleichzeitig auch die ökonomische Existenz eines unschuldigen Menschen vernichten, ist in unseren Augen ein Skandal!
(Vergleichen Sie bitte zu dem hier gesagten die Startseite mit dem Schriftwechsel mit dem Landessozialgericht Niedersachsen sowie das Kapitel "Beweise", wo die hier erwähnten Rechtsnormen anhand der wiedergegebenen Beweise erläutert werden).
Aber Empörung ohne weitere Konsequenzen, ohne aktives Handeln nicht nur für die eigenen, hier grob verletzten Grundrechte, sondern auch für die vermutlich viele Tausende chronisch kranken Menschen, denen die Deutsche Rentenversicherung ebenfalls die Erwerbsminderungsrente widerrechtlich versagt, wäre nicht viel Wert: Aus der Einsicht in das vielfache Unrecht, das chronisch kranken Menschen gegenwärtig in unserem Lande angetan wird, muß sich im Rahmen der eigenen, leider sehr begrenzten Möglichkeiten auch ein konkretes Handeln zur Information aller Interessierten und alle Betroffenen ergeben, und dies ist der zweite Grund, warum diese Homepage entstanden ist: Die eigenen Erfahrungen sind schlimm, aber wir wissen inzwischen aus Schätzungen von Experten, dass die Deutsche Rentenversicherung etwa 90% der Anträge auf Erwerbsminderungsrente von Fibromyalgiekranken ablehnt und diese dann ein Spießrutenlaufen über mehrere Jahre durch die Instanzen der Sozialgerichtsbarkeit vor sich haben: Gebe Gott, dass diese Menschen dann Richter finden, die noch ein Berufsethos haben, die wirklich unvoreingenommen und unparteiisch ermitteln, sich sachkundig machen, aktuelle Arztberichte einholen, wirklich unabhängige Gerichtsgutacher berufen und den Betroffenen dann im Urteil den ihnen nach unserer Verfassung gebührenden Respekt und die ihnen gebührende Achtung als Menschen zukommen lassen, unabhängig davon, wie das Urteil ausfallen mag - dies fordert unsere Verfassung, und hiergegen hat vor allem das Landessozialgericht in diesem Fall erkennbar grob in mehrfacher Hinsicht verstoßen!
Diese Auffassung ist hier begründet und umfassend erläutert und dokumentiert worden, das Landessozialgericht Niedersachsen hat bezeichnenderweise darauf verzichtet, diese Auffassung argumentativ zu entkräften, es hat sich damit begnügt, sich auf die Richterschaft privilegierende Positionen zurückzuziehen! (Vergleichen Sie hierzu den Schriftwechsel auf der Startseite).
Wir werden also nicht aufhören, uns in Diskussionen einzumischen, wo es um das Thema Erwerbsminderungsrente und das Thema Fibromyalgie geht, auch wenn dies bedeutet, auf eigene Lebensqualität zu verzichten, weil hier den chronisch Kranken täglich Unrecht geschieht: Die Wissenschaft weiß inzwischen, dass die Fibromyalgie nicht heilbar ist, dass die meisten Medikamente nicht helfen, dass andere Therapieformen vorübergehend entlastend sein können, aber nur vorübergehend Symptome lindern (dies gilt z.B. oftmals für QiGong/TaiChi vergleichen Sie hierzu meinen entsprechenden Kommentar bei den verlinkten Seiten), dass zumindest bei schweren Formen der Fibromyalgie eine vollschichtige Erwerbsfähigkeit im Sinne des Gesetzes in der Regel nicht möglich ist, selbst eine teilweise Erwerbsfähigkeit ist oft unmöglich - nur die Deutsche Rentenversicherung verschließt davor die Augen, weil nicht sein kann, was nicht sein darf, auch wenn dies dann zu Lasten vieler tausender chronisch kranker und/oder schwerbehinderter Menschen geht!
Währen die Deutsche Rentenversicherung einerseits Arbeitsmarktrisiken absichert, indem bei Vorliegen von einer halben Ererbsfähigkeit bei Nichtvermittelbarkeit auf dem Arbeitsmarkt dann eine ganze Erwerwerbsminderungsrente bezahlt wird und somit Rentengelder zweckentfremdet werden, weil hier aufgrund der Rechtslage Kosten der Arbeitsagentur auf die Deutsche Rentenversicherung abgewälzt werden, werden andererseits dann Menschen wie die Klägerin Erika R., die aufgrund der Schwere Ihrer Erkrankung nicht arbeitsfähig sind, rechtswidrig, aber mit Unterstützung von einigen Sozialgerichten um Ihre gesetzlichen Rechte geprellt!
Wenn hier aber eine verfassungswidrige Zusammenarbeit zwischen einigen Sozialgerichten und Landessozialgerichten mit der Deutschen Rentenversicherung Bund nicht öffentlich als rechts- und verfassungswidrig benannt und gemaßregelt wird, befindet sich der soziale Rechtstaat in Erosion - dieser Tendenz entgegenzuarbeiten, ist auch Intention dieser aus der Empörung geborenen Internetseite!