Meine Beschwerden dazu an die Generalstaatsanwaltschaft Berlin und an die Generalstaatsanwaltschaft Köln finden Sie hier:
Strafanzeige gegen die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung
Bund, Frau Gundula Roßbach
Tatvorwurf: Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB
Die Strafanzeige erfolgte am 10.02.2025 in der rechtlichen Form eines Strafantrages bei der Staatsanwaltschaft Berlin. Dies ist ein für den Kläger aufwendigeres Verfahren, weil es verschiedenen und strengen rechtlichen Normen entsprechen muß, gleichzeitig bietet diese Form der Stafanzeige aber auch Vorteile: Das Verfahren wird nicht nur nach reiner Ermessensentscheidung der Staatsanwaltschaft eröffnet oder nicht, sondern wird in der Regel ernsthafter betrieben, zumal wenn wie in diesem Fall ein besonderes öffentliches Interesse glaubhaft gemacht werden kann und hier auch glaubhaft gemacht wurde - die Staatsanwaltschaften prüfen daher Strafanträge ernsthafter....
Der Rechtsbeugung zugrundeliegenden Rechtsverstöße der Deutschen Rentenversicherung Bund:
Die Rentenversicherung hat nicht nur mehrfach gegen den Datenschutz unserer Schutzbefohlenen/ihrer eigenen Versicherten verstoßen (nachgewiesen durch den damaligen Datenschutzbeauftragten Peter Schaar, siehe Beweise 21, 22, 23 und 24)), sondern auch sehr umfangreich schutzwürdige Akten der Versicherten während eines laufenden Verwaltungsverfahrens rechtswidrig vernichtet und somit gegen § 110a SGB IV (Verwahrungsgebot schutzwürdiger Akten) und damit u. E. auch den Tatbestand des Verwahrungsbruch gemäß § 133 StGB erfüllt. Beweise 21, 22, 23, 24
Außerdem hat die Rentenversicherung das vom eigenen beratungsärztlichen Dienst gegen Ende des Widerspruchsverfahrens erstellte sozialmedizinische Gutachten vollständig ignoriert, dass bei der Versicherten infolge von Chronifizierung der Erkrankung von einem nicht mehr vorhandenen Arbeitsvermögen auf dem Arbeitsmarkt ausgeht.
Da die sozialmedizinischen Gutachten Grundlage einer Entscheidung über die Berechtigung einer Erwerbsminderungsrente sind, hat die Rentenversicherung damit auch gegen den Gleichheitsgrundsatz unserer Verfassung Art. 3 GG verstoßen, indem hier im Einzelfall grundlos und begründungslos von der rechtlichen Handlungsnorm der Würdigung von Gutachten abgewichen wurde.
Außerdem hat die Rentenversicherung damit auch gegen den Amtsermittlungsgrundsatz in der Sozialverwaltung verstoßen gemäß § 20 SGB X.
Zusätzlich hat die Rentenversicherung dann ein weiteres Mal gegen den Amtsermittlungsgrundsatz § 20 SGB X verstoßen, indem ein vom beratungsärztlichen Dienst angefordertes (begünstigendes) Gutachten pflichtwidrig nicht eingeholt wurde. Stattdessen wurde der Rentenantrag (rechtswidrig) einfach abgelehnt.
Da die Rentenversicherung dann auch noch in einem Beitrag der Nordwestzeitung alle Rechtsverstöße bestreitet, die sie zuvor gegenüber dem Bundesdatenschutzbeauftragten schriftlich eingestanden hatte, ist anzunehmen, dass sie uns auch über weitere Tatsachen belogen hat.
Siehe dazu hier
So besteht die große Wahrscheinlichkeit, dass die Rentenversicherung das von ihr selbst erstellte, die Versicherte begünstigende eigene Gutachten nicht an die Gerichte weitergereicht hat.
Sollte dies zutreffen, hätte die Rentenversicherung dann auch noch den Tatbestand der Urkundenunterdrückung gemäß § 274 StGB erfüllt.
Da die für die Rentenversicherung zuständige Rechtsaufsicht, das Bundesamt für Soziale Sicherung hier de facto nichts erkennbar überprüft hat und die Rentenversicherung rechtlich deckt, haben wir auch gegen diese Bundesbehörde Strafanzeige wegen des Tatvorwurfs der Begünstigung gemäß § 257 StGB und des Tatvorwurfs der Beihilfe zur Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB gestellt (siehe unten).
Der Fall ist umfassend und engmaschig mit Beweisen dokumentiert unter: www.zwergdavid-riesegoliath.de
Wir haben den Strafantrag am 10.02.2025 an die Staatsanwaltschaft in Berlin zur weiteren Veranlassung übersendet.
Inwieweit die Staatsanwaltschaft hier ebenfalls einen Anfangsverdacht der Rechtsbeugung sieht und ihre Ermittlungen beginnt, bleibt abzuwarten, da der Tatvorwurf „Rechtsbeugung“ schwierig rechtlich zu würdigen ist.
Wir haben aber die Hoffnung, dass die Staatsanwaltschaft Ihrem gesetzlichen Auftrag gerecht werden wird, weil hier nicht nur ein starkes persönliches, sondern auch ein massives Öffentliche Interesse an der Aufklärung besteht.
Wir sind der Auffassung, dass die Rentenversicherung aufgrund unserer vielfachen Hinweise auf die Rechtswidrigkeit und sogar Verfassungswidrigkeit ihrer Verwaltungspraxis sich der fortgesetzten Rechtsbeugung schuldig gemacht hat, weil hier ein Unrechtszustand wider besseren Wissens weitergeführt wurde und in die Zukunft gerichtet weitergeführt wird und zudem alles hartnäckig geleugnet wird, obwohl genügend Beweise vorliegen.
Auf einen neuerlichen Antrag auf Korrektur der grob und mehrfach Rechts- und Verfassungswidrigen Verwaltungspraxis am 14. November 2024 hat die Rentenversicherung nicht adäquat reagiert, sondern ohne detaillierte Begründung auf das rechtsgültige Urteil verwiesen, das in dieser skandalösen Form nur durch die vielfache Manipulation der Akten durch die Rentenversicherung überhaupt erst ermöglicht wurde. Die Antwort auf meine Eingabe bei der Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Frau Gundula Roßbach erfolgte erst fast 3 Monate nach meiner Eingabe, kurz bevor ich eine Untätigkeitsklage hätte einreichen konnte....
Verantwortlich und Kontakt: Erich B. Ries tao.akademie@gmail.com
Strafanzeige gegen den Präsidenten des Bundesamtes für Soziale Sicherung BAS, Herrn Frank Plate
Tatvorwurf: Begünstigung gemäß § 257 StGB und Beihilfe zur Rechtsbeugung
gemäß § 339 StGB
Die Strafanzeige erfolgte am 10.02.2025 in Form eines Strafantrages.
Das Bundesamt für Soziale Sicherung BAS in Bonn ist die einzige gesetzlich bestimmte Rechtsaufsicht für die Deutsche Rentenversicherung Bund. In dem hier zugrundeliegenden Fall hat das BAS u. E. nicht nur seine Rechtsaufsicht nicht pflichtgemäß wahrgenommen, sondern durch sein Verwaltungshandeln die Rentenversicherung begünstigt gemäß § 257 StGB und damit zudem Beihilfe zur Rechtsbeugung gemäß 3 339 StGB durch die Deutsche Rentenversicherung Bund geleistet.
Damit führt das Bundesamt für Soziale Sicherung die rechtswidrige Behandlung dieses Falles durch seinen Rechtsvorgänger, das Bundesversicherungsamt BVA in Bonn fort.
Dazu hier: https://www.zwergdavid-riesegoliath.de/archiv-3-aktuelles-bis-02-10-2012/ und hier: https://www.zwergdavid-riesegoliath.de/aktuelles-2-ab-03-10-2012/
Durch die Ablehnung meines am 14.11.2024 erfolgten Antrages macht das BAS deutlich, dass es an einer Rechtskonformen und Verfassungskonformen Lösung dieses Falles nicht interessiert ist, sondern die Rentenversicherung auch gegenwärtig und in die Zukunft gerichtet trotz Rechtsverstössen und Verfassungsverstoß rechtswidrig schützen wird.
Zugrundeliegende Rechtsverstöße: In einem Rentenverfahren hat die Deutsche Rentenversicherung Bund schutzwürdige Akten während eines laufenden Verwaltungsverfahrens ohne Kopie vernichtet, damit hat sie nicht nur gegen § 110a SGB IV (Aufbewahrungspflicht schutzwürdiger Akten) verstoßen, sondern u. E. auch den Straftatbestand „Verwahrungsbruch“ gemäß § 133 StGB erfüllt.
Diese rechtswidrige Aktenmanipulation hat sich unmittelbar und kausal sehr negativ auf ein erfolgtes Urteil des LSG Niedersachsen ausgewirkt.
Des Weiteren hat die Rentenversicherung gleich mehrfach gegen den Sozialdatenschutz unserer Schutzbefohlenen verstoßen, dies wurde durch den damaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar schriftlich bestätigt.
Siehe hierzu Beweise 21, 22, 23, 24
Zudem hat die Rentenversicherung dann auch noch ein von ihrem eigenen beratungsärztlichen Dienst erstelltes, die Versicherte begünstigendes Gutachten, in dem der sozialmedizinische Dienst von einer nicht mehr bestehenden Arbeitsfähigkeit ihrer Versicherten ausgeht, komplett ignoriert, damit hat die Rentenversicherung nicht nur gegen § 20 SGB X („Amtsermittlungsgrundsatz“) verstoßen, sondern auch gegen den Gleichheitsgrundsatz Art. 3 unserer Verfassung, indem in diesem Einzelfall grundlos und begründungslos von der allgemeinen Handlungsnorm der rechtlichen Begutachtungsregeln zum Nachteil der Versicherten abgewichen wurde: Damit liegt ein Verstoß gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz und somit gegen einer unserer grundlegenden Verfassungsnormen vor.
Inwieweit die Rentenversicherung das begünstigende selbst erstellte Gutachten dann den Gerichten rechtswidrig vorenthalten hat, lässt sich möglicherweise nicht mehr klären: Da die Rentenversicherung in diesem Fall aber in einem Artikel der NWZ die Öffentlichkeit gleich mehrfach belogen hat und ihre Versicherte darin diffamiert, ist anzunehmen, dass die DRV die Öffentlichkeit und uns auch hier belogen hat und dieses Gutachten nicht an die Gerichte weiter gereicht wurde. Siehe hierzu: https://www.zwergdavid-riesegoliath.de/wie-die-rentenversicherung-die-%C3%B6ffentlichkeit-bel%C3%BCgt-und-eine-schmerzgeplagte-versicherte-%C3%B6ffentlich-vereleumdet-und-diffamiert/
Sollte dies der Fall sein, hätte die Rentenversicherung dann zusätzlich den Straftatbestand der Urkundenunterdrückung gemäß § 274 StGB erfüllt.
Das Bundesamt für Soziale Sicherung unter Leitung ihres Präsidenten Frank Plate, dass eigentlich die Rechtsaufsicht über die Rentenversicherung ausübt, hat sich, ebenso wie sein Rechtsvorgänger, das Bundesversicherungsamt BVA, schützend vor die Rentenversicherung gestellt und bestreitet jegliche Rechtsverstöße, obwohl der ehemalige Bundesdatenschutzbeauftragte unsere Beschuldigungen überprüft und bestätigt hatte.
Wir sehen durch die vielfachen Rechtsverletzungen der Rentenversicherung nicht nur die Persönlichkeitsrechte der Versicherten schwer beeinträchtigt, sondern sehen in der pflichtwidrigen Begünstigung der Rentenversicherung auch einen schweren Verstoß gegen Dienstobliegenheiten und maßgebliche Rechtsnormen durch das Bundesamt für Soziale Sicherung BAS in Bonn, die als Rechtsaufsicht u. E. gegen einschlägige Rechtsnormen verstoßen und damit wirksam die soziale Teilhabe unserer Schutzbefohlenen verhindert hat.
Wir haben daher nicht nur einen Strafantrag gegen die Präsidentin der Deutschen Rentenversicherung Bund, Frau Gundula Roßbach, wegen des Tatvorwurfs der Rechtsbeugung gestellt, sondern auch einen weiteren Strafantrag gegen Frank Plate, den Präsidenten des Bundesamtes für Soziale Sicherung und ggf. seinen verantwortlichen Mitarbeiter.
Der Fall ist umfassend dargestellt und engmaschig mit Beweisen belegt unter
www.zwergdavid-riesegoliath.de
Es handelt sich um einen seit 2010 schwelenden Konflikt, dies macht die rechtliche Beurteilung sehr schwierig.
Es bleibt abzuwarten, inwieweit die Staatsanwaltschaft Bonn unsere Beurteilung der Rechtslage teilt und ebenfalls einen Anfangsverdacht sieht und die Ermittlungen aufnimmt.
Kontakt: Erich B. Ries tao.akademie@gmail.com