Bitte beachten Sie: Dies ist eine engmaschig dokumentierte Fallbeschreibung, wir können und dürfen aber keine Beratung machen!
Das zentrale Sensibilisierungssyndrom (Fibromyalgie) an dem die Versicherte/Klägerin leidet:
Eine chronische Ganzkörper-Schmerzerkrankung mit noch nicht geklärter Ätiologie/Ursache, bis heute leider noch nicht heilbar, einige Symptome können aber gelegentlich etwas gemildert werden durch geeignete multimodale Therapien.
Nach Schätzungen von Experten sind 0,5 bis 4% der Bevölkerung betroffen, vor allem Frauen.
Die Deutsche Rentenversicherung lehnt nach Schätzungen von Experten etwa 90% der Anträge auf Erwerbsminderungsrente mit dem Hintergrund eines zentralen Sensibilisierungssyndroms ab, unabhängig davon, wie schwerwiegend und verheerend sich die Symptome im Einzelfall auswirken: Das ist natürlich rechtswidrig, weil für die Berechtigung einer Erwerbsminderungsrente nicht eine Diagnose oder der Name an sich entscheidend ist, sondern einzig und allein die ganz konkreten Auswirkungen auf die Arbeitsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt!
Hier liegt offensichtlich eine ähnliche Problematik zugrunde, wie dies früher auch bei Migräne der Fall war: Bevor die Medizin nach etlichen Jahren der Forschung und der Erfahrungen mit diesem Krankheitsbild tatsächlich erkannte, dass diese Krankheit keineswegs eingebildet ist, sondern wirklich eine ernstzunehmende körperliche Symptomatik mit starkem Leidensdruck aufweist, wurden die an Migräne erkrankten PatientInnen zumeist als ´Hypochonder`(eingebildete Kranke) oder gar als Simulanten massiv diffamiert - dies wiederholt sich jetzt leider zum Nachteil der am Zentralen Sensibilisierungssyndrom erkrankten erneut - eine Schande für eine zivilisierte Gesellschaft, wie wir meinen..... Die Deutsche Rentenversicherung Bund bildet hier die Speerspitze der Ignoranten von medizinischen Tatsachen!
Lesen Sie hierzu auch den lesenswerten Beitrag von Prof. Dr. Jürgen Samland: ´Fibromyalgie - ein schwaches Argument im Sozialrecht?`und meinen Kommentar hierzu im Internet, klicken Sie hier: http://www.anwalt.de/rechtstipps/fibromyalgie-ein-schwaches-argument-im-sozialrecht_004566.html
Auch der hier geschilderte Fall zeigt ja überdeutlich, dass der Deutschen Rentenversicherung Bund offenbar nahezu jedes Mittel recht ist, um berechtigte Ansprüche der Versicherten auch bei schwersten Symptomen abzuweisen, wenn die Diagnose ´Fibromyalgiesyndrom` im Spiel ist!
Symptome: Ganzkörperschmerz, vor allem an den ´Tender-Points`, auch Witterungsabhängig: Trockene Luft (Hochdruck) mit Sonnenschein mildert zumeist die Symptome, Feuchtigkeit und Kälte sowie Zugluft verstärkt sie.
Verbunden mit dieser Erkrankung sind regelmäßig: Umfangreiche funktionelle und vegetative Störungen: Störungen des Gastrointestinaltraktes (Magen-Darm), chronische Schlafstörungen und nächtliche Krämpfe, permanentes Erschöpfungssyndrom (Gefühl wie eine Grippe), erhöhte Infektanfälligkeit, begleitet von zunehmender sozialer Isolation aufgrund der ganz erheblich eingeschränkten allgemeinen Vitalität, damit früher oder später fast immer verbunden Depressionen.
Bei der Klägerin kommen hinzu ´Restless Legs`, massive chronische Magenschmerzen, Herzrrythmusstörungen und stark erhöhter Blutdruck bei nur gering verstärkter Beanspruchung.
Eine gute Darstellung finden Sie bei ´Wikipedia`, klicken Sie hier:
http://de.wikipedia.org/wiki/Fibromyalgie
Weitere Infos hier: http://www25.jimdo.com/app/s1d478c5d7bfa8bb7/p984f7c7d402d0b08/
oder obere Navigationsleiste ´Linktipps und Literatur`klicken!
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hinsichtlich einzelner Aspekte und andere Bewertungen einzelner Rechtsfragen natürlich möglich sind, das liegt schon in der Natur der komplexen Zusammenhänge
begründet…
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