Bitte beachten Sie: Dies ist eine engmaschig dokumentierte Fallbeschreibung, wir können und dürfen aber keine Beratung machen!
Artikel 1 unserer Verfassung: " Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt...."
Auf der homepage des Deutschen Bundestages ist dazu zu lesen:
"Artikel 1 garantiert die Menschenwürde und unterstreicht die Rechtsverbindlichkeit der Grundrechte. ....." (Link: http://www.bundestag.de/bundestag/aufgaben/rechtsgrundlagen/grundgesetz/index.html )
Darüber lachen nicht nur die Hühner, sondern offenbar insgeheim inzwischen auch der gesamte derzeitige (November 2012) Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages - andernfalls wäre dieser Skandal mit ausdrücklicher Billigung des Petitionsausschusses nicht möglich gewesen...!
Bis heute haben wir noch von keiner einzigen (!) Minderheitsmeinung eines Abgeordneten der im Petitionsausschuß vertrtetenen Parteien gehört, der dazu vielleicht doch rechtsstaatliche Bedenken geäußert hätte - Armes Deutschland!
Wozu haben wir eine Opposition, wenn hier im Falle eines Falles munter mit dem angeblichen politischen Gegner gegen die gesetzlich geschützten (?!)
Interessen der Bürgerinnen und Bürger entschieden wird, unsere Verfassung und die anerkannten Regeln einer rechtskonformen öffentlichen Verwaltung mit Füßen getreten werden dürfen, ohne dass ein
Hahn danach kräht?!
Die homepage macht engmaschig dokumentiert deutlich, wie die
(verfassungsrechtlich mehr als fragwürdige) rechtswidrige Zusammenarbeit zwischen Exekutive, Judikative und Legislative konkret funktioniert - der hier von uns nachvollziehbar dargestellte Skandal ´Zwergdavid gegen Riesegoliath`wirft u. E. ein Schlaglicht auf die Mechanismen der Macht, die zumindest in diesem Fall rigoros und skrupellos gegen eine Person gewendet wurde, die aufgrund ihrer schweren und unheilbaren Erkrankung eigentlich den besonderen Schutz ´aller staatlichen Gewalt` erwarten darf!
Dieses Kapitel beginnt mit unserem letzten Schreiben, dem ´Offenen Brief an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages`, sodann folgt eine Vorstellung der Mitglieder des Petitionsausschusses - wir möchten jedenfalls deutlich machen, daß es sich hier nicht um anonyme Mächte, sondern um ganz konkrete Menschen, d. h. politische Personen handelt, die für ihre Taten voll verantwortlich sind...
Eines dürfte deutlich werden: Die schlimmsten Traditionen unserer Geschichte leben fort auch in den Handlungen derjenigen, die dies in offiziellen Reden weit von sich weisen würden - an die Stelle der physischen Vernichtung ´lebensunwerten Lebens` ist lediglich die Negierung durch Verweigerung des staatlichen Rechtsschutzes und der sozialen Teilhabe getreten - Armes Deutschland!
(Es versteht sich von selbst, daß dies unsere persönliche Meinung ist, die nicht von jedermann geteilt werden wird, daß diese Meinung aber in der Homepage mit Fakten umfassend und engmaschig dokumentiert fundiert ist - urteilen Sie selbst! Diese Einschränkung gilt im übrigen für die gesamte Homepage, dies haben wir auch mehrfach deutlich gemacht)
Die Homepage zeigt, warum wir zu diesen bitteren und erschreckenden Erkenntnissen gekommen sind!
Wir meinen daher: Wer solche ´Volksvertreter` hat, braucht sich über Politikverdrossenheit und Mißtrauen in den Staat und seine Organe nicht zu wundern....
Elke und Erich B. Ries
www.zwergdavid-riesegoliath.jimdo.com
23.10.2012
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuß
Z. Hd. Frau Vorsitzende
Kersten Steinke
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Einschreiben
Pet 3-17-11-825-018647 / Unsere Eingabe vom 21.Januar 2011 / Ihr Schreiben vom 11.10.2012
Sehr geehrte Frau Steinke,
Sehr geehrter Petitionsausschuß,
Ihre Beendigung unserer Petition begründen Sie zusammenfassend wie folgt:
„Im Ergebnis wurde die korrekte Anwendung der einschlägigen gesetzlichen Regelungen durch die Deutsche Rentenversicherung Bund im Rahmen der aufsichtsrechtlichen Prüfung durch das Bundesversicherungsamt bestätigt“ (Ihr Schreiben vom 11.10.2012).
Im Rahmen unserer Petition haben wir Ihnen zahlreiche Rechtsverstöße seitens der Deutschen Rentenversicherung (DRV Bund) einschließlich eines groben Verstoßes gegen Artikel 3 unserer Verfassung (Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes), zu Lasten der schwerbehinderten und chronisch kranken Versicherten/Petententin Elke Ries, mit Vollbeweisen in Gestalt amtlicher Dokumente nachgewiesen.
Unsere Petition war auf die Wiederherstellung eines verfassungskonformen und rechtskonformen Zustandes gerichtet, dies hätte gleichzeitig die Gewährung einer vollen Erwerbsminderungsrente ab Antragstellung 2003 aufgrund der vom medizinischen Dienst der Deutschen Rentenversicherung festgestellten Leistungsunfähigkeit der Versicherten/Petententin Elke Ries bedeutet.
Unsere Darlegung, dass die DRV Bund mit der begründunglosen Ignorierung des von ihrem eigenen beratungsärztlichen Dienst im Widerspruchsverfahren erstellten sozialmedizinischen Gutachtens über die infolge Chronifizierung nicht mehr vorhandene Leistungsfähigkeit der Versicherten/Petententin Elke Ries eine bestehende allgemeine Handlungsnorm in der Sozialverwaltung zu Lasten der Versicherten/Petententin Elke Ries ohne sachlichen Grund und unbegründet durchbrochen und damit gegen den auch in der Sozialverwaltung anzuwendenden Gleichheitsgrundsatz gemäß Art. 3 unserer Verfassung grob verstoßen hat, haben Sie nicht widerlegen können.
Sie haben vielmehr trotz mehrmaliger Aufforderungen durch uns zu diesem existentiellen und groben Bruch unserer Verfassung keinerlei Stellung bezogen, Sie haben also gar nicht erst den Versuch gemacht, hier etwas zu rechtfertigen, es wäre Ihnen auch schwer bzw. unmöglich geworden!
Da ihr Schreiben vom 11.10.2012 zu diesem wesentlichen Punkt keine Stellung nimmt, kann es von uns nicht akzeptiert werden.
Wie Ihnen bekannt ist oder bekannt sein müsste, sind Rechts- und Verwaltungsakte, die auf einer Verletzung unserer verfassungsrechtlichen Normen beruhen, das heißt verfassungswidrig sind, von Anfang an nichtig, das bedeutet ganz konkret:
Alle weiteren, sich an diesen verfassungswidrigen Rechtsakt anschließenden und/oder darauf basierenden Rechtsakte einschließlich des sich über drei Instanzen erstreckenden Sozialgerichtsverfahren sind rechtlich unwirksam, d. h. rechtlich unwirksam von Beginn an!
Hier besteht unzweifelhaft für die Petententin Elke Ries ein Recht auf Restitution, das heißt Widerherstellung des vor dem Unrechts-Zustand bestehenden Verhältnisses!
Dies bedeutet konkret: Wäre die Deutsche Rentenversicherung der bestehenden Handlungsnorm gemäß Art. 3 GG gefolgt, nämlich wesentlich gleiches gleich und wesentlich ungleiches ungleich zu behandeln, hätte die DRV Bund zwingend dem vom eigenen medizinischen Dienst im Widerspruchsverfahren erstellten medizinischen Sachgutachten folgen müssen, das im Gutachten vom 02.09.2004 eindeutig eine nicht vorhandene Leistungsfähigkeit der Versicherten/Petententin Elke Ries infolge Chronifizierung ihrer Erkrankung feststellt!
Wir haben weitere schwerwiegende Rechtsmängel der Sozialverwaltung der DRV Bund mit Vollbeweis nachgewiesen:
Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz/Untersuchungsgrundsatz im Sozialverwaltungsverfahren, indem der Aufforderung des eigenen sozialmedizinischen Dienstes, einen Therapiebericht des behandelnden Psychotherapeuten einzuholen, begründungslos nicht gefolgt wurde,
sowie Verstöße gegen den Datenschutz der Versicherten, indem geschützte persönliche Daten der Versicherten unbefugt weitergegeben wurden,
sowie Fremddaten einer verstorbenen Versicherten rechtswidrig zugefügt wurden.
Diese Fakten wurden nicht nur von der DRV Bund, sondern auch vom Bundesdatenschutzbeauftragten schriftlich bestätigt, wie Ihnen, sehr geehrter Petitionsausschuß, ja bekann ist!
Schließlich konnten wir auch die Vernichtung zahlreicher Beweisakten durch die Sozialverwaltung der DRV Bund nachweisen, die die Versicherte/Petententin Elke Ries eindeutig begünstigen und deren Vernichtung sich mit verheerenden Folgen für die Versicherte kausal im Urteil des LSG Niedersachsen auswirkten.
Dies alles war und ist Ihnen bekannt, diese Fakten sind bewiesen.
Übrigens wird der Sachverhalt auch durch die ´Initiative Nachrichtenaufklärung` (www.derblindefleck.de ) die den Fall akribisch nachrecherchiert und auf ihre Liste der ´Top Ten`für 2012 gesetzt hat, bestätigt, sodaß es am Wahrheitsgehalt keine Zweifel geben dürfte…
In Ihrem Ablehnungsschreiben gehen Sie auf den wichtigsten und entscheidenden Verstoß der DRV Bund gegen geltendes Recht, nämlich die o. g. Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes und damit unserer Verfassung gemäß Art. 3 mit keinem einzigen Wort ein, Sie beziehen sich bei den weiteren, von uns angeführten Rechtsverstößen ausschließlich auf den von uns als wahrheitswidrig und sachlich falsch und unvollständig nachgewiesenen und infolgedessen von uns zurückgewiesenen fragwürdigen Bericht des Bundesversicherungsamtes, mit dem Sie allerdings offenbar seit vielen Jahren eng zusammenarbeiten…
Laut der wahrheitswidrigen und sachlich nicht zutreffenden Darstellung des Bundesversicherungsamtes haben diese von uns genannten massiven Rechtsverstöße und der von uns hervorgehobene Verstoß gegen unsere Verfassung Art. 3 GG entweder nicht stattgefunden oder sind angeblich entscheidungsunerheblich – dies dürfen wir jetzt offiziell als Lüge bezeichnen, weil die anderslautenden Tatsachen durch amtliche Dokumente eindeutig und unzweifelhaft nachgewiesen sind und diese offensichtlich und erkennbar falsche Berichterstattung des BVA an Sie, da sie nicht berichtigt, sondern sogar bekräftigt wurde, vorsätzlich abgegeben wurde!
Ihre Ablehnung unseres in der Petition zum Ausdruck gebrachten Begehrens stützt sich also ausschließlich auf einen vorsätzlich wahrheitswidrigen Bericht des BVA zur (rechtswidrigen) Legitimierung des Verwaltungshandelns einer Körperschaft des öffentlichen Rechts (DRV Bund), die eigentlich vom BVA kontrolliert werden sollte – stattdessen findet hier sichtbar eine enge Kooperation statt!
Den mangelhaften Wahrheitsgehalt des Berichts durch das BVA zu erkennen wäre für Sie, den Petitionsausschuß des deutschen Bundestages, auch aufgrund unserer überdurchschnittlichen Bereitschaft der Mitarbeit bei der Aufklärung von Sachverhalten leicht gewesen, aber Sie haben zugunsten des Status Quo, d. h. zugunsten der DRV Bund und des BVA bewusst darauf verzichtet und stützen sich lieber auf einen wahrheitswidrigen Bericht des BVA – das ist natürlich für das interne Miteinander im Petitionsausschuß zwischen den verschiedenen Parteien und Interessen einfacher und angenehmer, als tatsächlich einmal Partei für den schwächeren Teil zu ergreifen und damit dann natürlich auch die Funktionsweisen und Organisationsstrukturen von Institutionen wie der Deutschen Rentenversicherung Bund und dem Bundesversicherungsamt in Frage zu stellen..…
Der Skandal besteht für uns nicht zuletzt darin, dass Sie, der Petitionsausschuß des deutschen Bundestages, dies im vollen Bewusstsein tun und billigend in Kauf nehmen, damit einer schwerbehinderten chronisch Kranken, die zeitlebens ihren gesellschaftlichen Beitrag geleistet und sich niemals etwas zuschulden kommen lassen hat, die Möglichkeit der Rehabilitation und die Möglichkeit der sozialen Teilhabe in Form einer ihr rechtlich zustehenden Erwerbsminderungsrente nehmen – schämen Sie sich eigentlich gar nicht dafür? Offenbar nicht!
Sehr geehrter Petitionsausschuß, sehr geehrte Frau Steinke, glauben Sie wirklich, Sie können die Opponentin gegen das hier in Rede stehende rechts- und verfassungswidrige Verwaltungsverfahren, die Versicherte/Petententin Elke Ries, die Sie mit Ihrer Verweigerung der Grundrechte ins soziale Abseits und in eine ´vorgezogene Altersarmut`stürzen, ohne dass sie oder ihre Fürsprecher sich dagegen mit allen Mitteln auflehnen?
Doch wohl nicht im Ernst!
Dies ist Ihnen erkennbar auch egal…
Die Versicherte und Petententin Elke Ries hat sich, nachdem Sie erfahren musste, dass in unserem Rechtsstaat mitunter sehr wohl mit rechtswidrigen Mitteln und unter Ignorierung einschlägiger Rechtsnormen ihre existentiellen Rechte ignoriert wurden und werden, vertrauensvoll an Sie, den Petitionsausschuß gewandt, in der Hoffnung, in diesem ständigen Untersuchungsausschuß des Deutschen Bundestages eine unabhängige und um Wahrheit bemühte Instanz zu finden, die dem Rechtsstaat und unserer Verfassung Geltung verschafft und für die Widerherstellung eines rechts- und verfassungskonformen Zustandes entschieden eintritt!
Das war natürlich eine ganz und gar naive Illusion!
Das Gegenteil ist der Fall: Durch Ihre u. E. gewissenlose Ablehnung ihres rechtlich sehr wohl begründeten Begehrens haben Sie nicht unerheblich zu einer Festschreibung der durch die Sozialverwaltung in Zusammenarbeit mit den Gerichten erfolgten Diffamierung der Petententin Elke Ries beigetragen, statt also unsere Verfassung und unsere sozialrechtlichen Grundlagen vor mißbräuchlicher und rechtswidriger Anwendung zu schützen, haben sie zur Legitimation der genannten Rechts- und Verfassungsverstöße erheblich beigetragen – das werden wir Ihnen nicht vergessen!
(Aber auch das dürfte Ihnen egal sein, solange kein Hahn danach kräht).
Der gesamte vergebliche Kampf meiner Frau um ihre Grundrechte, aber auch gegen die im Urteil des LSG Niedersachsen von 2009 zum Ausdruck kommende Missachtung und Diffamierung meiner Frau („sebstgewählte(!) Inaktivität“) hat nicht nur meine Frau tief verletzt, zumal das alles „ im Namen des Volkes“ geschehen ist, sondern ihre Gesundheit weiter verschlechtert.
Die zuvor gelegentlich auftretenden Depressionen sind jetzt ein permanenter Befindlichkeitszustand geworden, dass dies darüber hinaus auch ihre Familie massiv beeinträchtigt, ist klar!
Aber dies alles wissen Sie oder konnten Sie wissen, der Bruch unserer Verfassung und einschlägiger Rechtsnormen in der Sozialverwaltung
und im Sozialgerichtsverfahren hat Sie nicht berührt, die Diffamierung meiner Frau haben Sie ignoriert, daher wird auch dies Sie wenig interessieren…
Ich darf berechtigt aus dem bisherigen Verhalten des Petitionsausschusses des deutschen Bundestages schließen, dass Wahrheit, Rechtsstaatlichkeit und der Schutz unserer Verfassung und unserer Grundrechte für den derzeitigen Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages ohne Belang und ohne Interesse sind, darin scheint in Ihrem Ausschuß eine deutliche Perspektivenverschränkung quer über Parteigrenzen hinweg zu bestehen – schämen Sie sich eigentlich gar nicht?!
Was ist von einem Untersuchungsausschuß zu halten, der trotz anderslautender Beweise ausschließlich die Argumente staatlicher Behörden und Körperschaften zur Grundlage seiner Entscheidungen macht, ohne auf den mit umfangreichen Beweisen belegten Vorwurf der falschen Berichterstattung überhaupt einzugehen oder gar den möglichen Wahrheitsgehalt zu prüfen, obwohl deutlich geworden ist, dass hier Behörden, die sich kontrollieren sollen, miteinander kooperieren, das Behörden, die das Recht im Sinne unserer Verfassung im Sozialverwaltungsverfahren realisieren und rechtskonform anwenden sollen, dieses ohne Rücksicht auf Verluste brechen?
Wir persönlich meinen: Gar nichts!
Wir sind uns auch sehr sicher, dass die übergroße Mehrheit der Bevölkerung die Sachlage ähnlich beurteilen würde!
Was ist von einem Land zu halten, wo solche Traditionen fortleben, wie sie schon einmal in unserer jüngeren Geschichte das staatliche Handeln bestimmten – wir scheinen schon wieder auf dem besten Wege dorthin zu sein…
Armes Deutschland!
Das unsere Verfassung das Produkt eben dieser Geschichte ist, scheinen Sie, sehr geehrte Frau Steinke und sehr geehrter Petitionsausschuß, nicht zu wissen oder vergessen zu haben…!
Seien Sie versichert, dass wir nicht aufhören werden, um Rechtsstaatlichkeit und Grundrechte und um die Wiederherstellung des Rechts zu kämpfen.
Wir werden auch künftig öffentlich unsere Meinung zu diesem Fall kommunizieren in der Hoffnung, dass eines Tages doch der Rechtsstaat, der allgemeine Wunsch nach Wahrheit und Gerechtigkeit in unserer Gesellschaft über den jetzt auch von Ihnen gezeigten Ungeist triumphieren wird….
Wir wissen nicht, ob wir persönlich dies noch erleben werden, aber eines ist sicher - der Tag wird kommen!
Mit freundlichen Grüßen
Elke und Erich B. Ries
Zuerst folgt eine Fotoliste der Mitglieder des Deutschen Bundestages, die über Parteigrenzen hinweg gemeinsam demokratisch beschlossen haben, daß die Grundrechte für die schwerbehinderte chronisch Kranke Elke Ries keine Gültigkeit haben sollen, weil nicht sein kann, was nicht sein darf: Dass hier eine skandalöse Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Bundes-Körperschaften des öffentlichen Rechts (DRV Bund) und Bundesbehörden (BVA und BMAS) vorliegt, deren Kontrolle eigentlich dem Deutschen Bundestag und seinen Verfassungsorganen obliegt.
In dieser Homepage wird engmaschig dokumentiert gezeigt, daß hier von Kontrolle keine Rede sein kann, im Gegenteil...!
Wer sich mit diesem skandalösen Fall unvoreingenommen beschäftigt, wird wohl zu ähnlichen erschreckenden Schlußfolgerungen gelangen wie wir: Legal, illegal, scheißegal!
Oder, anders ausgedrückt: Nicht das Gesetz, sondern die Macht entscheidet über Recht und Unrecht...!
Diese Devise scheint nicht nur für das organisierte Verbrechen zu gelten, sondern inzwischen auch für die derzeitigen Mitglieder des Petitionsausschusses des
Deutschen Bundestages, die von uns Steuerzahler dafür auch noch fürstlich alimentiert werden - Armes Deutschland!
Fotoliste der Mitglieder des Petitionsausschusses
Quelle: Homepage des Petitionsausschusses des Deutschen Bundestages, Stand: 13.11.2012, Link: http://www.bundestag.de/bundestag/ausschuesse17/a02/index.jsp
Anmerkung: Die stellvertretenden Mitglieder sind hier nicht aufgeführt, weil deren verantwortliche Mitwirkung zu der Mißachtung unserer Grundrechte und zu der skandalösen Legitimierung der Diffamierung der chronisch kranken schwerbehinderten Versicherten Elke Ries unklar ist - in dubio pro reo....
Nach den mittlerweile fast zwei Jahren Erfahrung, die wir mit diesem sogenannten permanenten Untersuchungsausschuß des Deutschen Bundestages machen durften, können wir für eilige Leser den Sachverhalt folgendermaßen zusammenfassen:
Den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages interessiert weder das Schicksal einer chronisch kranken Schwerbehinderten, der seit 2003 rechts- und verfassungswidrig die Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung (DRV Bund) verweigert wird, noch hat der Petitionsausschuß irgendein Interesse daran, sich für Rechtsstaat, Schutz der Verfassung, geltende Gesetze oder ähnliches einzusetzen: Wie wir jetzt feststellen konnten, ist der Petitionsausschuß immun gegen Sachargumente und hieb- und stichfeste Beweise, wenn eine ihm berichtende Behörde anderes behauptet, noch dazu dann, wenn hier eine langfristige " gute Zusammenarbeit" besteht, wie dies zwischen Petitionsausschuß und BVA in Bonn offenbar der Fall ist.
Also: Wenn Sie ein Rentenproblem haben, dass die zuständigen Sozialgerichte nicht lösen können oder wollen, weil sie (verfassungswidrig) mit der DRV Bund kooperieren, statt diese zu kontrollieren, dann müssen Sie richtig Glück haben, wenn das Bundesversicherungsamt ihnen dann trotzdem Recht gibt: Eher geht ein Kamel durchs Nadelöhr...
Mit der Wahrheitsliebe, mit vollständiger, umfassender und vor allem sachlich zutreffender Berichterstattung an den Petitionsausschuß nimmt es das Bundesversicherungsamt dabei erkennbar nicht so genau, da wird schon einmal hier und da - oder auch überwiegend, wie in diesem Fall! - die Wahrheit etwas zurechtgebogen, wir können hier auch das unschöne Wort ´gelogen`benutzen...
Diese Wertung durch uns erfolgte anhand unserer persönlichen, engmaschig mit Beweisunterlagen belegten Erfahrungen, wir wünschen Ihnen von Herzen, daß Sie andere Erfahrungen machen...!
Nachdem die Deutsche Rentenversicherung der schwerbehinderten chronisch kranken Elke Ries auf Basis einer rechtswidrigen Aktenlage die beantragte Erwerbsminderungsrente rechtswidrig verweigert hatte, obwohl der eigene medizinische Dienst im Widerspruchsverfahren die nicht vorhandene Leistungsfähigkeit der Versicherten bestätigt hatte, nachdem auch das Sozialgericht Oldenburg sowie das Landessozialgericht Niedersachsen zahlreiche Unstimmigkeiten der Aktenlage, vor allem aber die rechtswidrige Vernichtung von Akten und die rechtswidrige Vermischung mit Daten einer fremden Versicherten völlig übersehen hatten - oder es sie gar nicht interessierte! - hatte Erika R. beim Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages eine Petition eingereicht.
Entsprechend der üblichen Praxis holte der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages einen Bericht des der DRV Bund (Rentenversicherung) vorgesetzten Behörde für deren Dienst- und Fachaufsicht, dem Bundesversicherungsamt in Bonn, ein.
Leider hatte der zuständige Berichterstatter einen in sehr vielen Punkten wahrheitswidrigen und die Sachlage völlig entstellenden Bericht an den Petitionsausschuß abgelierfert, aufgrund dessen der Petitionsausschuß die Petition der Versicherten/Petententin Erika R. zurückwies. (Details im Kapitel ´Aktuelles`, obere Navigationsleiste klicken!)
Hiergegen legte Erika R. Widerspruch ein und begründete dies mit der offenkundigen Wahrheitswidrigkeit des vom Bundesversicherungsamt (BVA) abgegebenen Berichts und begründete dies in mehreren Schreiben an den Petitionsausschuß umfangreich und engmaschig dokumentiert.
(Näheres erfahren Sie in dem Kapitel ´AKtuelles`, klicken Sie bei Interesse auf der oberen Navigationsleiste!)
Inzwischen wird die Sache von weiteren Abgeordneten im Petitionsausschuss erneut geprüft, der Fall erhielt inzwischen ein neues Aktenzeichen!
Die endgültige Entscheidung des Petitionsausschusses ist allerdings vermutlich wohl nicht nur abhängig von dem sachlichen Ergebnis der Prüfung - wäre dem so, brauchte sich die schwerbehinderte chronisch Kranke Erika R. sicherlich keine großen Sorgen mehr zu machen, die Fakten sprechen hier eine überdeutliche Sprache!
Tatsache ist aber, daß der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages analog zur Sitzverteilung im Deutschen Bundestag zusammengesetzt ist, sodaß auch hier die Regierungsparteien die Mehrheit haben!
Es bleibt also abzuwarten, ob den im Petitionsausschuß vertretenen Abgeordneten der verschiedenen Parteien der Schutz des Rechtsstaates und rechtskonformer Verwaltung über Parteigrenzen hinweg ein persönliches Anliegen ist - in diesem Falle bräuchte sich Erika R. keine Sorgen zu machen, der Petitionsausschuß dürfte dann zweifellos für sie entscheiden, die DRV Bund ebenso wie das Bundesversicherungsamt in Bonn müßten in diesem Fall zweifellos zumindest mit einer deutlichen Rüge für deren nicht sachgerechte und nicht rechtskonforme Behandlung der Angelegenheit rechnen.....
Sollten hier allerdings - auf Kosten der schwerbehinderten chronisch kranken Erika R. - die im Parlament üblichen politischen Machtkämpfe sich im Petitionsausschuß fortsetzen, könnte dies trotz der zahlreichen nachgewiesenen Rechtsverletzungen und trotz der unzweifelhaften Arbeitsunfähigkeit der Petententin dazu führen, daß ihr dennoch die soziale Teilhabe weiterhin (rechtswidrig) versagt wird und der Unrechtszustand nicht beseitigt wird.
Inzwischen hat sich der Gesundheitszustand von Erika R. weiterhin verschlechtert....
Wir wollen hoffen, dass sich zumindest im Petitionsausschuß die Vernunft und Moral gegenüber zynischem Machtkalkül endlich durchsetzen wird....!
Die Petententin bzw. der von ihr beauftragte Verfasser der homepage hatte mehrere Schreiben an den Petitionsausschuß gesandt, das wichtigste und letzte Schreiben soll hier nachfolgend im Wortlaut wiedergegeben werden, weil es die gesamte Problematik noch einmal zusammenfassend darstellt und auch deutlich macht, daß und inwiefern der Petitionsausschuß umfassend informiert worden ist.
Alle Personennamen wurden durch xxxxx ersetzt....
Hier also nachfolgend das Schreiben an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages vom 12.12.2011:
XXXXX und Erich B. Ries
xxxxxxxxx
xxxxxxxxxxx
www.zwergdavid-riesegoliath.jimdo.com
12.12..2011
An den
Deutschen Bundestag
Petitionsausschuß
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Einschreiben
Betr.: Petition Pet Nr. xxxxxxxxxxxxx Weitere ergänzende Infos
Sehr geehrte Damen und Herren,
hier folgende Infos und abschließend der jetzige Stand der Dinge zu Ihrer Kenntnisnahme:
1. Das aufgrund unserer Anzeige eingeleitete Ermittlungsverfahren gegen den Berichterstatter des Bundesversicherungsamtes in Bonn, Herrn XXXXX, wurde eingestellt: Seine nachweisliche Falschaussage ist offenbar laut Auskunft der Staatsanwaltschaft Bonn rechtlich unerheblich, das heißt erfüllt keinen Straftatbestand, da seine Aussage schriftlich erfolgte. (Tatbestandserfüllung setzt eine mündliche Aussage voraus, dies war uns nicht bekannt.)
Wenn wir die Sachlage also richtig beurteilen, bleiben Falschaussagen gegenüber Ihnen als Vertreter des Petitionsausschusses solange straffrei, solange sie nicht mündlich in einer Vernehmung durch Sie vorgetragen werden, dabei sind die massiven Rechtsfolgen für die Geschädigten (also in diesem Falle die Petententin xxxxxxxx) strafrechtlich irrelevant.
2. Wir konnten nach über einem Jahr (unsere Eingabe beim Bundesdatenschutzbeauftragten erfolgte wie Ihnen glaube ich bekannt bereits am 04.11.2010) des vergeblichen Bemühens jetzt zwar erreichen, daß die DRV Bund jedenfalls die Rechtswidrigkeit der Weitergabe geschützter vertraulicher Daten endlich eingestehen musste, die für uns viel folgenschwerere Vernichtung beweiserheblicher medizinischer Befunde während eines laufenden Verwaltungsverfahrens bezeichnet die DRV Bund gegenüber dem Vertreter des Bundesdatenschutzbeauftragten, Herrn xxxxxxx, nach wie vor als rechtskonform – wir bestreiten diese Auffassung ganz entschieden!
Wir haben unsere Position noch einmal (zum wiederholten Male) dem Vertreter des Bundesdatenschutzbeauftragten, Herrn xxxxxx, umfassend dargestellt. Da dieser uns zwar den Eingang bestätigt hat, aber in der von uns gesetzten Frist nicht weiter reagiert hat, haben wir jetzt eine Dienstaufsichtsbeschwerde erhoben, weil wir hierin eine rechtswidrige Begünstigung im Amt sehen.
Ob und welche Wirkung dies haben wird, wissen wir natürlich nicht.
Die DRV Bund hat bis heute (13.12.2011) unser Schreiben vom 22.10.2011 mit der Bitte um Aufklärung der von ihr zu verantwortenden Rechtsverstöße, insbesondere hinsichtlich der Missachtung des eigenen sozialmedizinischen Gutachtens vom 2.9.2004, nicht beantwortet und schweigt hierzu weiterhin. Auch von diesem Schreiben an die DRV Bund hatten wir Ihnen zur Kenntnis eine Kopie zukommen lassen.
Der Fall stellt sich nach unseren jetzigen Erkenntnissen folgendermaßen dar: (Im Folgenden nochmals eine zusammenfassende Übersicht)
a. Die DRV Bund hat AU-Bescheinigungen des Medizinischen Dienstes der Krankenkassen (MDK Leer, Frau Dr. xxxxxx), die die Krankschreibungen des Hausarztes Dr. xxxxxxx über einen Zeitraum von über einem Jahr ununterbrochen bis zur Antragstellung der Erwerbsminderungsrente bestätigen, rechtswidrig vernichtet, sodaß die Tatsache, daß die Petententin xxxxxx die Erwerbsminderungsrente erst im unmittelbaren Zusammenhang nach einer längeren Phase der ununterbrochenen Krankheit ohne Besserung gestellt hatte, nicht mehr erkennbar war.
Die Krankschreibungen befinden sich nicht bei den Gerichtsakten, wurden also offenbar von der DRV Bund vernichtet, bevor die Akten an die Gerichte gingen, also offenbar während des bereits laufenden Verwaltungsverfahrens.
Die Petententin verfügt nach wie vor über Kopien der offenbar vernichteten AU-Bescheinigungen, sie sind in der Anlage als Kopie beigefügt.
Ebenso wurde offenbar von der Rentenversicherung auch der Befundbericht der Rheumaklinik Bad Bramstedt vom 5.6.2002 rechtswidrig vernichtet, obwohl die Petententin bereit seit dem 11.3.2002 bis zur Rentenantragstellung am 22.8.2003 ununterbrochen krankgeschrieben war. Dieser Befundbericht befindet sich gleichfalls nicht in den Gerichtsakten, wurde also offenbar ebenfalls vernichtet, bevor die Akten an die Gerichte geschickt wurden. Auch dies werten wir als Verstoß gegen die Aufbewahrungspflicht von Beweisakten. Aufgrund der ununterbrochenen Krankschreibungen war natürlich zu vermuten, dass auch hier sehr wohl Anlaß zu der Vermutung besteht, „dass durch die Löschung schutzwürdige Interessen der Betroffenen beeinträchtigt werden“ ! (§ 84 Abs.2, Satz 2, SGB X) (Auch dieses Gutachten für Sie zur Info in der Anlage)
In diesem Kontext ist es nicht mehr gar so verwunderlich, dass die Gerichte von zu geringen Heilbemühungen der Petententin ausgegangen sind – die derart ´bereinigte` Aktenlage spiegelt in keiner Weise die Realität!
b. Die Rentenversicherung hat zusätzlich sämtliche medizinischen Befundberichte/Unterlagen von zwei im Jahre 1998 in Bad Gandersheim und 2002 in Bad Nenndorf durchgeführte Maßnahmen zur medizinischen Rehabilitation vollständig vernichtet, sodaß die intensiven aber vergeblichen, vor der Rentenantragstellung vorausgegangenen Heilbemühungen für die befassten Gerichte nicht mehr unmittelbar erkennbar waren.
Dies hatte sich im Urteil des LSG Niedersachsen für die Klägerin/Petententin sehr negativ und unmittelbar nachteilig ausgewirkt – im Zweifel schauen Sie bitte im Urteil nach, das Ihnen bereits vorliegt.
Die Akten der DRV Bund enthalten allerdings den Eintrag ´Akten vernichtet`, ein sorgfältig und unparteiisch ermittelndes Gericht wäre hier wohl stutzig geworden und hätte nachermittelt….
Zumindest die Vernichtung der Rehaakten der 2002 in Bad Nenndorf durchgeführten Reha am 09.09.2003 waren u.E. ebenfalls grob rechtswidrig, weil sie erstens erfolgten, obwohl die Petententin seit über 1,5 Jahren ununterbrochen krankgeschrieben war, und zweitens zu einem Zeitpunkt erfolgten, nachdem die Petententin 20 Tage zuvor einen Antrag auf Rente wg. Leistungsunfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt (Erwerbsminderungsrente) gestellt hatte, nämlich am 22.08.2003. Auch hierin sehen wir einen Verstoß gegen § 84 SGB X Abs. 2, Satz 2: „Sozialdaten sind zu löschen, wenn ihre Speicherung unzulässig ist. Sie sind auch zu löschen, wenn ihre Kenntnis für die verantwortliche Stelle zur rechtmäßigen Erfüllung der in ihrer Zuständigkeit liegenden Aufgaben nicht mehr erforderlich ist und kein Grund zu der Annahme besteht, daß durch die Löschung schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt werden.“ (Hervorhebung von mir).
Selbstverständlich sind bei einer fortgesetzten Krankschreibung über einen Zeitraum von über 1,5 Jahren bis zur Antragstelltung einer Erwerbsminderungsrente die Löschung/Vernichtung dieser Nachweise der Krankschreibungen sowie vor allem auch die erfolgte Löschung/Vernichtung von medizinischen Befundberichten (im rechtlichen Sinne Urkunden) vor allem nach Antragstellung der Versicherten in diesem Sinne erkennbar rechtswidrig, weil hier selbstverständlich die Annahme besteht, dass „durch die Löschung schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt werden“ : Selbstverständlich hat die Versicherte ein existentielles – und damit berechtigtes und schutzwürdiges! - Interesse an der Existenz/am Fortbestehen dieser Befundberichte bis zum Abschluß des Verfahrens, die ebenso den Krankheitsverlauf wie auch die vergeblichen Heilbemühungen der Versicherten/Petententin dokumentieren und insofern Beweise im Interesse der Versicherten darstellen – „schutzwürdige Interessen der Betroffenen“, die die DRV Bund missachtet hat!
Bislang hat die DRV Bund die Löschung/Vernichtung dieser beweiserheblichen und die Argumentation des medizinischen Dienstes der DRV Bund sowie die der Versicherte xxxx eindeutig begünstigenden Beweise gegenüber dem Bundesdatenschutzbeauftraten für rechtmäßig erklärt, bisher ist es uns leider noch nicht gelungen, hier ein Eingeständnis zu erreichen, das unsere Auffassung richtig ist!
c. Die DRV Bund hat vertrauliche Akten, die mit der zu verhandelnden Sache in keinerlei mittelbaren oder unmittelbarem Sachzusammenhang standen, rechtswidrig an die befassten Gerichte weitergeleitet.
Zudem hat sie Fremddaten einer anderen Versicherten mit denen der Versicherten xxxxxxx vermischt.
Zumindest diese beiden Rechtsbrüche sind jetzt endlich dank der wenn auch sehr verspäteten Bemühungen des Bundesdatenschutzbeauftragten von der DRV Bund eingestanden worden, nachdem die DRV Bund dies ein Jahr zuvor gegenüber mir noch abgestritten hatte. (Näheres auf der Homepage unter ´Aktuelles`).
d. Die Deutsche Rentenversicherung hat das am Ende des Widerspruchsverfahrens erstellte Gutachten des eigenen medizinischen Dienstes, das eine nicht vorhandene Leistungsfähigkeit der Petententin eindeutig feststellt, vollständig ignoriert: Dies werten wir nicht nur als Behördenwillkür, sondern auch als Verfassungswidrig, weil hiermit der Gleichheitsgrundsatz von Art. 3 GG (rechtliche Gleichbehandlung) begründungslos durchbrochen worden ist: Entscheidungs-Grundlage einer Verwaltungsentscheidung über die Berechtigung einer Erwerbsminderungsrente infolge der krankheitsbedingten Auswirkungen auf die Leistungsfähigkeit können u.E. ausschließlich Bewertungen des sozialmedizinischen Dienstes aufgrund umfassender Auswertungen vorhandener medizinischer Befundberichte, nicht aber ´sachfremde` Erwägungen der medizinisch nicht ausgebildeten Administration der DRV Bund sein, diese stellen u. E. eine deutliche Überschreitung des pflichtgemäßen Ermessens im Verwaltungshandeln dar.
(Herr xxxxx vom Bundesversicherungsamt hat Ihnen auch hier eindeutig falsch berichtet, indem er Ihnen durch seine sehr geschickte Wortwahl suggeriert hat, der medizinische Dienst sei sich hier nicht schlüssig gewesen – bitte lesen Sie ggf. selbst noch einmal das Gutachten des medizinischen Dienstes vom 02.09.2004 kritisch, Sie werden dabei unschwer feststellen können, daß der sozialmedizinische Dienst sich hier ganz eindeutig im Sinne der Petententin xxxxx und deutlich gegen die anderslautende Auffassung der psychosomatischen Klinik Bad Bramstedt äußert! Auch dieses Dokument ist in der Anlage noch einmal in Kopie beigefügt).
e. Die Administration der DRV Bund ist dem in dem genannten Gutachten eindeutig formulierten Auftrag, einen Befundbericht des behandelnden Psychotherapeuten einzuholen, ebenfalls begründungslos nicht gefolgt und hat damit eine Bestätigung der Auffassung des beratungsärztlichen Dienstes der DRV Bund vom 02.09.2004, daß die Petententin infolge Chronifizierung nicht mehr leistungsfähig ist, durch die nicht erfolgte Befragung des seit 10/2003 behandelnden Psychotherapeuten wirksam verhindert. (Verstoß gegen die Obliegenheit der DRV Bund der ´Ermittlung von Amts wegen` („Amtsermittlungsgrundsatz“, § 20 SGB X).
Auch hierdurch hat die Verwaltung der DRV Bund also eine sachgemäße Tatsachenermittlung und weitere Fundierung der Auffassung des eigenen beratungsärztlichen Dienst rechtswidrig wirksam verhindert!
Auch hier hat Herr xxxxxx vom Bundesversicherungsamt Ihnen nicht die Wahrheit gesagt: „ Es wurde ein Befundbericht des seit 10/2003 behandelnden Psychotherapeuten eingeholt“ (Bericht Herr xxxxxxx S. 2 an den Petitionsausschuß)– dies entspricht nicht der Wahrheit!
Dieser Befundbericht wurde erst ein Jahr später, Ende September 2005, als das Widerspruchsverfahren durch die DRV Bund längst rechtswidrig niedergeschlagen worden war, durch das SG Oldenburg eingeholt! (Datum des Gutachtens 28. 09.2005!)
f. Die Behauptung von Herrn xxxxxxx vom Bundesversicherungsamt, der medizinische Dienst hätte die Einholung eines weiteren nervenärztlichen Gutachtens für erforderlich gehalten, ist ebenfalls wahrheitswidrig:
Eine solche Feststellung wird in dem sozialmedizinischen Gutachten aus September 2004 (s. Anlage) nicht getroffen, dies macht auch gar keinen Sinn: Eine neurologische Begutachtung hatte ja zuvor bei Herrn Dr. xxxxxxxxx in xxxxxxxx bereits stattgefunden, dessen Ergebnis resultierte ja in der Rehamaßnahme in der psychosomatischen Klinik in Bad Bramstedt im Sommer 2004! Neurologisch gab es gar keine Befunde, hier bestand durchaus Konsens zwischen der Versicherten/Petententin und dem Gutachter bzw. der DRV Bund. Falls Sie hieran Zweifel haben sollten, lesen Sie bitte auch daraufhin noch einmal das Gutachten des beratungsärztlichen Dienstes der Rentenversicherung Bund vom 02.09.2004, daß Herr xxxxxx Ihnen falsch referiert hat. (in der Anlage beigefügt).
Zusammenfassend können wir feststellen, daß die DRV Bund durch
a) rechtswidrige Vernichtung von Beweismaterial in einem laufenden Verwaltungsverfahren
(Laufende AU-Bescheinigungen des MDK Leer sowie medizinische Befundberichte der Rheumaklinik Bad Bramstedt (2002) sowie durchgeführter Reha-Maßnahmen Bad Nenndorf 2002, alles in der Anlage)
b), durch rechtswidrige Weitergabe persönlicher geschützter Daten an Unbefugte
c)durch Vermischung von Fremddaten einer inzwischen verstorbenen Versicherten (!) Erika xxxxx mit den Daten der Versicherten Erika xxxxxxx geborene xxxxxxx.
d) durch Ignorierung der die Petententin begünstigenden Beweise, das heißt durch Ignorierung des durch den eigenen beratungsärztlichen Dienst erstellten Gutachtens, dass die Petententin eindeutig begünstigt vom 2.9.2004
e) durch Nichteinholung eines Therapieberichts des behandelnden Psychotherapeuten Dr. xxxxx entgegen der Aufforderung durch den eigenen sozialmedizinischen Dienst im Gutachten vom 2.9.2004
gegen zahlreiche Grundsätze einer pflichtgemäßen und rechtskonformen öffentlichen Sozialverwaltung, gegen einschlägige Rechtsnormen hinsichtlich des Verwahrungsgebotes beweiserheblicher Dokumente (im rechtlichen Sinne Urkunden), hinsichtlich der Regeln der Sachermittlung/Tatsachenermittlung und des pflichtgemäßen Ermessens sowie auch gegen unsere Verfassung hinsichtlich des Gleichbehandlungsgrundsatzes Art. 3 verstoßen hat, indem hier entgegen den sonst üblicherweise angewendeten Regeln rechtswidrig nicht die Ergebnisse sozialmedizinischer Sachermittlungen, die im medizinischen Gutachten der DRV Bund vom 2.9.2004 Ihren Ausdruck finden, sondern nicht offengelegte sachfremde Erwägungen Grundlage des Verwaltungshandelns waren und dadurch die rechtliche und soziale Teilhabe der Petententin rechtswidrig verhindert hat.
Wir möchten Sie bitten, die hier von uns noch einmal zusammenfassend vorgetragenen Sachargumente zu berücksichtigen!
Sollte Herr xxxxxx vom Bundesversicherungsamt in Bonn weiterhin auf seiner Ihnen gegenüber abgegebenen wahrheitswidrigen Bewertung der Sachlage, die zu einer Ablehnung unseres Begehrens durch den Petitionsausschuß geführt hat bestehen, möchten wir Sie im Interesse der Wahrheit und der Sicherung verfassungskonformer und rechsstaatlicher Verwaltung bitten, Herrn xxxxxxxxx persönlich mündlich dazu zu befragen/vernehmen, da wahrheitswidrige schriftliche Äußerungen durch ihn offenbar (nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Bonn) keinerlei rechtliche Konsequenzen haben.
Abschließend möchte ich Ihnen mitteilen, daß ich mich vom 20.12.2011 bis zum 26.1.2012 aufgrund einer Maßnahme zur medizinischen Rehabilitation in der Rehaklinik in xxxxxxx aufhalten werde.
Ich verfüge in diesem Zeitraum vermutlich nicht über ausreichende Möglichkeiten, auf Anfragen und Mitteilungen in Bezug auf unsere Petition angemessen und ausreichend reagieren zu können.
Da für meine Frau (und mich) die Weihnachtsfeiertage sehr negativ besetzt sind (Tödlicher Unfall des Vaters meiner Frau an Weihnachten 1965, wahrheitswidriges und diffamierendes Urteil des LSG Niedersachsen Weihnachten 2009) und ich meine chronisch kranke schwerbehinderte Frau jetzt leider alleine ohne meinen Schutz und ohne meine Unterstützung eine Weile sich selbst überlassen muß, möchte ich Sie bitten, uns in dem genannten Zeitraum keinerlei ngative Nachrichten zukommen zu lassen – wir hoffen und denken, dass Sie dafür Verständnis haben!
Mit freundlichen Grüßen
Gez. Die Petententin / Ihr Bevollmächtigter (Verfasser der Homepage)
Anlagen:
Nachdem der Bundesdatenschutzbeauftragte sich trotz unserer mehrfach wiederholten Aufforderungen bisher hartnäckig geweigert hat, die rechtswidrige Vernichtung von AU-Bescheinigungen (Beweise bzw. beweiserhebliche Urkunden im rechtlichen Sinne!) durch die Deutsche Rentenversicherung Bund zu untersuchen und zu rügen, erklärt er jetzt mit Schreiben vom 8.5.2012 das Eingabeverfahren als abgeschlossen:
" Im Übrigen halte ich an den rechtlichen Ausführungen in meinen bisherigen Schreiben fest und sehe das Eingabeverfahren damit als abgeschlossen an."
Hierzu haben wir unter ´AKtuelles` Stellung genommen, nachfolgend ein diesbezügliches Schreiben an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages vom 22.05.2012:
Erich B. Ries
Max-Eyth-Str. 4
26655 Westerstede
www.zwergdavid-riesegoliath.jimdo.com
22.05.2012
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuß
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Einschreiben mit Unterschrift
Petententin XXXXXXX, Pet. Nr. 3-XXXXXXXXXX / Unsere bisherige Schreiben
XXXXX vs. Deutsche Rentenversicherung Bund / Unser Schriftwechsel / Hier: Bescheid des Bundesbeauftragten für den Datenschutz…
Sehr geehrte Frau Michaelis-Weber,
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Anlage finden Sie ein Schreiben des Bundesdatenschutzbeauftragten vom 08.05.2012: Unsere Beschwerde, dass die DRV Bund Akten über zahlreiche durchgeführte medizinische Maßnahmen sowie vorhandene AU-Bescheinigungen des MDK-Leer umfangreich und u. E. grob rechtswidrig vernichtete und damit u. a. gegen § 84 SGB X (Verbot der Löschung/Vernichtung schutzwürdiger Akten der Betroffenen) verstoßen hat, hat zu unserer sehr großen Enttäuschung nicht zu einer entsprechenden rechtskonformen Bearbeitung durch den Bundesdatenschutzbeauftragten geführt, wie wir dies eigentlich erwarten durften: Beim Bundesdatenschutzbeauftragten besteht offenbar keinerlei Interesse daran, entsprechend dem gesetzlichen Auftrag aktiv zu werden, wenn dies Sanktionen gegenüber Behörden zur Folge hätte, mit denen man möglicherweise/offenbar seit Jahren erfolgreich zusammenarbeitet; anders lässt sich die in dem angefügten Schreiben deutlich werdende hartnäckige Rechtsverweigerung durch den Bundesdatenschutzbeauftragten gegenüber der hier betroffenen Petententin XXXXXX auch gutwillig nicht mehr erklären: Nachdem der Bundesdatenschutzbeauftragte durch angebliche mehrmalige „Büroversehen“ die Bearbeitung immer wieder über ein Jahr herausgezögert hat, hat die genannte Dienststelle nun versucht, unsere Beschwerde der rechtswidrigen Vernichtung von AU-Bescheinigungen mit Hinweis auf den hier angeblich zuständigen Landesdatenschutzbeauftragten abzublocken, also eine Nicht-Zuständigkeit zu behaupten!
Nachdem dieses Kalkül aber nicht aufgegangen ist und wir den Bundesdatenschutzbeauftragten mit Schreiben vom 27.4.2012 auf seine Zuständigkeit hingewiesen und ihn erneut aufgefordert haben, jetzt endlich seinem gesetzlichen Auftrag zu entsprechen, und die eindeutigen mehrfachen und groben Rechtsverstöße der DRV Bund gegenüber der hier betroffenen Petententin Elke Ries nunmehr endlich wirksam zu rügen, wie dies der § 25 BDSG fordert, entschuldigt sich der Bundesdatenschutzbeauftragte im Schreiben vom 8.5.2012 (Anlage) mit einem ´mißverständlichen` Bescheid, dies werten wir allerdings als reine Schutzbehauptung, um nicht weiter gegen die DRV Bund aktiv werden zu müssen: Nach dem umfangreichen vorausgegangenen Schriftwechsel war hier unmissverständlich klar, dass unsere Beschwerden sich gegen die DRV Bund richteten und nach wie vor richten, selbst für die Beamten des Bundesdatenschutzbeauftragten mußte unzweideutig klar sein, dass unsere konkretsierten Vorwürfe sich hier auf eine Aktenvernichtung durch die von ihr Datenrechtlich zu kontrollierende Bundesbehörde DRV Bund bezogen, insofern werten wir dies als recht plumpen weiteren Versuch, nicht rechtskonform aktiv werden zu müssen, indem man uns von „Pontius zu Pilatus“ schickt in der Hoffnung, wir würden entnervt aufgeben mit der Konsequenz, unsere Beschwerde nicht weiter sachgerecht behandeln zu müssen!
Da der Bundesdatenschutzbeauftragte hier selbst in seinem neuesten Schreiben vom 8.5.2012 (Anlage) eine Zuständigkeit eingesteht, aber gleichzeitig im gleichen Schreiben und dennoch ohne weiter zu prüfen oder dies zu begründen an seiner „bisherigen Überzeugung“ festhält, dass hier trotz Verstoß gegen § 84 SGB X und trotz des Verdachtes eines Straftatbestandes gemäß § 133 StGB von Seiten der DRV Bund durch den Bundesdatenschutzbeauftragten nichts zu beanstanden und der Fall damit erledigt ist, können wir dies, d. h. das Verhalten des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit nur noch folgendermaßen interpretieren:
Ja, wir, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, sind entgegen unserem vorherigen Bescheid selbstverständlich doch zuständig, weil es sich um den Vorwurf von rechtswidriger Aktenvernichtung durch eine Bundesbehörde handelt, Ihr vorgebrachter Einwand, Herr Ries, ist (natürlich)berechtigt.
Nein, obwohl es sich hier unzweideutig um einen groben Verstoß gegen den Datenschutz der Beschwerdeführerin/Petententin xxxxx mit kausaler Wirkung auf das Berufungsurteil des LSG Niedersachsen von 2009 handelt, die Betroffene also auf Basis der genannten rechtswidrigen Aktenvernichtung und weiterer Verstöße gegen ihren Datenschutz gleich mehrfach schwer geschädigt wurde, sind wir nicht bereit, uns weiter mit der Sachlage zu befassen.
Ja, wir verzichten auf eine eindeutige Klärung und entsprechende Sanktionen trotz unseres anderslautendem gesetzlichen Auftrag, weil die Interessen der Deutschen Rentenversicherung, mit der wir in vielfacher Weise zusammenarbeiten (müssen) und auf deren gutes Einvernehmen wir angewiesen zu sein glauben, Vorrang vor den individuellen Rechtsinteressen einer in diesem Kontext bedeutungslosen Einzelperson haben. Wir sind bereit, dieses Bauernopfer zu bringen.
Ja, wir nehmen billigend in Kauf, dass dadurch die Individualinteressen der betroffenen Beschwerdeführerin/Petententin Elke Ries hinsichtlich einer rechtskonformen Verwaltung, hinsichtlich ihrer Verfassungsgemäßen Grundrechte gemäß Art. 3 GG und hinsichtlich ihrer sozialen, rechtlichen und ökonomischen Teilhabe schwer geschädigt werden und ebenso die ihr zugefügte fortlaufende Verletzung ihrer Menschenwürde bestehen bleibt!
Sehr geehrter Petitionsausschuß, wir können uns momentan gegen die zumindest in diesem Fall von den beteiligten Behörden, also der DRV Bund in Zusammenarbeit mit dem Bundesversicherungsamt sowie dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit an den Tag gelegte erkennbare Ignoranz gegenüber einschlägiger bindender Gesetze und gegenüber den gesetzlichen und berechtigten Grundrechten einer Mitbürgerin wie die Petententin Elke Ries, die nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist und durch die Erziehung ihrer drei Kinder trotz sehr schwieriger Umstände sehr wohl ihren Beitrag für unsere Gesellschaft geleistet hat, nicht weiter wehren – unter diesen Umständen sind wir jetzt tatsächlich mit „ unserem Latein am Ende“ !
Unsere Schlussfolgerungen aus der bisherigen Entwicklung des Falles seit 2003 sind sehr bitter für uns: Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts können weitgehend unkontrolliert und ungestraft gegen einschlägige Normen des Sozialgesetzbuches verstoßen, handeln sie rechts- oder regelwidrig, hat dies keinerlei Konsequenzen für diese Behörden, auch führt dies nicht zu einer Korrektur der auf ungesetzlichen und ggf. verfassungswidrigen Verwaltungsakten basierenden Verwaltungsentscheiden.
Die zuständigen Sozialgerichte sind dabei keine wirksame Kontrollinstanz, weil Ihnen, obwohl sie Fälle wie diesen ohne eigene Ermittlungstätigkeit nur nach Aktenlage der Beklagten Behörde entscheiden (LSG Niedersachsen), die zahlreichen rechtswidrigen Vernichtungen beweiserheblicher Akten gar nicht auffallen oder dies ihnen egal ist. Auch haben die zuständigen Gerichte die Zufügung/Vermischung von Daten einer verstorbenen Versicherten entweder gar nicht bemerkt (!), zumindest aber keine Korrekturen veranlasst oder auch nur nachgefragt…..(!) Das zum Thema gründliches Aktenstudium durch die verantworlichen befaßten Gerichte….
Auch die zuständigen, zur Fach und Dienstaufsicht berufene Behörde, das Bundesversicherungsamt in Bonn, ist nicht bereit oder in der Lage gewesen, hier irgendetwas festzustellen oder zu korrigieren, sondern schreibt die rechtswidrige Situation durch Bestätigung und falsche Berichterstattung an Sie, den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages, fest.
Der Skandal wird jetzt vervollständigt durch das Handeln oder besser überwiegend Nicht-Handeln des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit: Nachdem der Versuch, unsere umfangreiche und mit Vollbeweis belegte Kritik an den rechtswidrigen Verwaltungsakten der DRV Bund (rechtswidrige Aktenvernichtung, rechtswidrige Weitergabe vertraulicher Akten, rechtswidriges Hinzufügen von Daten einer verstorbenen Versicherten usw.) durch den Danteschutzbeauftragten feststellen zu lassen zuerst durch Nichtbefassung (mehrmaliges „Büroversehen“) ins Leere laufen zu lassen schließlich doch scheiterte, weil wir hartnäckig auf der Aufklärung aller Sachverhalte bestanden und immer wieder anmahnten, bequemte sich der Bundesdatenschutbeauftragte, wie Ihnen, sehr geehrter Petitionsausschuß, ja bekannt ist, schließlich auf unser Drängen doch noch (nach über einem Jahr) dazu, die DRV Bund zu veranlassen, in einem offiziellen schriftlichen Eingeständnis der Rechtswidrigkeit der Weitergabe und Vermischung mit Fremddaten der Versicherten einzugestehen.
Ob hier vielleicht ein ´Kuhhandel` mit der DRV Bund geschlossen wurde dergestalt: Wir, die DRV Bund, geben die genannten Verstöße (Weitergabe geschützter Daten, Zufügung von Fremdakten) zu, dafür einigen wir uns mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz darauf, dass die illegale Aktenvernichtung nicht thematisiert bzw. für rechtskonform erklärt wird – hierüber können wir nur spekulieren, aber der Eindruck drängt sich zumindest uns aufgrund des hierzu geführten umfangreichen aber vergeblichen Schriftwechsels geradezu auf…..
Dieser bereits bestehende Eindruck wird jetzt durch das Schreiben des Bundesdatenschutzbeauftragten, dass wir in der Anlage beigefügt haben, weiter deutlich erhärtet: Einerseits wird hier ein weiterer Fehler zugegeben, nämlich die Erklärung des Bundesdatenschutzbeauftragten, nicht zuständig zu sein als ´falsch´ eingestanden, andererseits wird begründungslos ohne jeglichen Beweis weiter behauptet, alles sei
in Ordnung und der Fall damit abgeschlossen – wer soll hier noch irgendetwas glauben? Wir tun es jedenfalls nicht!
Soweit der Stand der Dinge und unsere persönliche aber erkennbar unmaßgebliche Meinung, sobald sich Neuerungen ergeben, werden wir Ihnen Mitteilung machen und diese ggf. auch weiterhin ins Internet stellen.
Für Ihre Kenntnisnahme dieses Schreibens vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
xxxxxxx, Petententin
Erich B. Ries, Vertretungs-Beauftragter
Elke und Erich B. Ries
www.zwergdavid-riesegoliath.jimdo.com
13.06.2012
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuß
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Einschreiben
Petententin Elke Ries, Pet. Nr. 3-17-11-825-018647 / Unsere bisherige Schreiben / Hier:
Wahrheitswidrige öffentliche Stellungnahme der Presseabteilung der DRV Bund gegenüber der NWZ
Sehr geehrter Petitionsausschuß,
Sehr geehrte Damen und Herren,
Im Rahmen einer von der NWZ erstellten Reportage über die Lebenssituation der Petententin Elke Ries und die Erkrankung ´Fibromyalgiesyndrom` (s. Anlage) hat die ´Nordwest-Zeitung` gemäß den journalistischen Gepflogenheiten u. a. auch die Presseabteilung der Deutschen Rentenversicherung Bund befragt. Zuständig war ein Herr Braatz.
Das Ergebnis dieser Befragung fasst die NWZ in ihrem Bericht folgendermaßen zusammen:
„…es seien keine Akten oder Beweise vernichtet worden, Gutachten habe man weder nicht weitergereicht noch ignoriert.“(NWZ-Bericht vom 06.09.2012)
Die NWZ referiert hier zusammengefasst aber wahrheitsgetreu die Informationen, die sie von der Presseabteilung der DRV Bund zu diesem Fall erhalten hat.
Der zuständige Redakteur hat mir freundlicherweise den genauen Wortlaut der vollständigen Erklärung der DRV Bund Presseabteilung mitgeteilt, hier ist der wörtlich zitierte Original-Text der DRV Bund, wobei ich mir erlaube, die Stellungnahme jeweils mit einem Kommentar zu versehen, gekennzeichnet durch blaue Farbe:
„Wie Ihnen bekannt ist, wurde der Antrag von Frau Ries auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit abgelehnt. Diese Entscheidung wurde von allen sozialgerichtlichen Instanzen bestätigt“. (das ist leider richtig, aber die Gerichte konnten von einer vollständigen Aktenlage ausgehen. Da umfangreiche Akten zuvor vernichtet worden waren, musste tatsächlich der oberflächliche Eindruck von nur geringen Heilbemühungen entstehen: Es fehlten ja die kompletten Befundberichte zweier durchgeführter Reha-Maßnahmen, es fehlten sämtliche AU-Bescheinigungen des MDK Leer, es fehlten außerdem Nachweise mehrerer durchgeführter stationärer Heilbehandlungen in Westerstede und in Bad Bramsted.)
„In die medizinische Würdigung und Urteilsfindung wurden sämtliche ärztlichen Unterlagen, wie Entlassungsberichte, Befundberichte, Bescheinigungen der Ärzte, Unterlagen des Versorgungsamtes und alle eingeholten Fachgutachten einbezogen. Es wurden keine Akten oder Beweismittel, wie behauptet, vernichtet oder Gutachten ignoriert. Der Sozialgerichtsbarkeit wurden jeweils die vollständigen Verwaltungsakten übersandt, so dass auch nicht die Rede davon sein kann, Gutachten wären nicht weitergereicht worden.“
(Dies ist nachgewiesen die Unwahrheit, weil ja zahlreiche Beweisakten vernichtet wurden, einen Teil dieser Vernichtung gesteht die DRV Bund ja ein, ein anderer Teil wird stets verschwiegen und trotz unserer mehrfachen Aufforderungen nicht kommentiert,, nämlich die Vernichtung der AU-Bescheinigungen des MDK-Leer, die dem Rentenantrag vorausgehende mehrjährige Krankschreibung der Petententin belegen)
„Die an das Gericht übersandten Verwaltungsakten enthielten Aktenteile, die nicht den Rentenantrag unmittelbar betrafen. Hierzu hat die Deutsche Rentenversicherung Bund gegenüber dem Bundesdatenschutzbeauftragten Stellung genommen.“
(Die damalige Stellungnahme der DRV Bund auf Druck des Bundesdatenschutzbeauftragten lautete wörtlich folgendermaßen:
„Die DRV Bund hat den gesamten Vorgang einem internen Prüfverfahren unterzogen und als Ergebnis festgestellt, "dass ein Fehlverhalten der Deutschen Rentenversicherung Bund und als Folge dessen ein Verstoß gegen die von ihr zu beachtenden Vorschriften zum Sozialdatenschutz (§ 35 der ersten Buches Sozialgesetzbuch SGB 1-; 3 67 ff des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch - SGB X-) vorliegt" und, weiter unten: „Abschließend können wir nur nochmals feststellen, dass sowohl die Übersendung (….) an die jeweiligen Gerichte , als auch die Aufnahme der Informationen über die Sozialdaten der anderen Versicherten in den Aktenvorgang der Petententin eindeutig einen Verstoß gegen die Vorschriften zum Sozialdatenschutz darstellen.“ (Bundesdatenschutzbeauftragter, Schreiben 09.11.2011)
Da aber weder der Bundesdatenschutzbeauftragte entsprechend seinem gesetzlichen Auftrag die DRV Bund gemäß § 25 BDSG gerügt hat, und da auch das Bundesversicherungsamt in Bonn in diesem Fall seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Dienst- und Fachaufsicht in keiner Weise nachgekommen ist (bitte vergleichen Sie hierzu den inzwischen umfangreichen Schriftwechsel mit dem Petitionsausschuß, teilweise ja auch nachlesbar in unserer homepage!), wurde die DRV Bund geradezu ermutigt, ihre bislang verfolgte Strategie fortzusetzen, die vor allem darin bestand und besteht, Vorwürfe entweder nicht konkret zu beantworten, d. h. sie einfach im Raume stehen zu lassen und sie gewissermaßen auszusitzen, oder aber unbewiesene Gegenbehauptungen aufzustellen in der berechtigten Hoffnung, dass man im Zweifel doch eher einer bundesweiten Körperschaft des öffentlichen Rechts als einzelnen Individuen glauben wird…
Insofern hat die leider wenig vorbildliche Behandlung der Angelegenheit durch den Bundesdatenschutzbeauftragten, indem der DRV Bund quasi ein ´Persilschein` erteilt wurde und auf eine Rüge gemäß § 25 BDSG - u. E. rechtswidrig - verzichtet wurde, maßgeblich dazu beigetragen, die DRV Bund hier zu entlasten:
„Der Vorgang ist nach Auskunft der Behörde des Bundesbeauftragten für den Datenschutz dort zwischenzeitlich ohne Beanstandung abgeschlossen worden.“
(Aus dem eindeutigen Eingeständnis der DRV Bund, dass sie hier eindeutig gegen den Sozialdatenschutz der Petententin verstoßen hat (s. oben!), wird also ein widerspruchsloses und untadeliges Verwaltungshandeln, der Bundesdatenschutzbeauftragte hat seine Untersuchung ja ´ohne Beanstandung` abgeschlossen!)
„Zur Eingabe an den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages hat die Deutsche Rentenversicherung Bund ebenfalls Stellung bezogen. Die Eingabe befindet sich nach Aussage der Bundestagsverwaltung in der parlamentarischen Prüfung.“
Soweit also die Stellungnahme der DRV Bund gegenüber der NWZ.
Was bedeutet dies alles konkret?
Bislang war nicht strittig, dass die DRV Bund Beweisakten vernichtet hat, lediglich die Frage, ob hiermit ein Verstoß gegen ´Schutzwürdige Interessen des Betroffenen` gemäß § 84 SGB X, Abs. 2 vorliegt oder nicht wird von uns einerseits und der DRV Bund und dem Bundesdatenschutzbeauftragten andererseits unterschiedlich beurteilt:
Wir sagen: Ja, ein Verstoß gegen § 84 SGB X, Abs. 2 liegt hier eindeutig vor, zumal ein Teil der Akten vernichtet wurde, nachdem die Petententin Elke Ries einen Erwerbsminderungsrenten-Antrag gestellt hatte!
Die Tatsache der Aktenvernichtung an sich war nicht strittig, weil die DRV Bund dies schriftlich eingestanden hat, gleichwohl sich auf damals noch bestehende, angeblich begünstigende interne Verfahrensweisen beruft. (Bitte vergleichen Sie auch den beigefügten Leserbrief an die NWZ!)
Die DRV Bund bzw. der Bundesdatenschutz-Beauftragte sagt: Nein, es liegt kein Verstoß gegen § 84 SGB X, Abs. 2 vor, weil die damals geltende Rechtslage entscheidend war, die die DRV Bund seinerzeit begünstigt hat!
Inzwischen ist die Rechtslage ohnehin dergestalt eindeutig zugunsten der Petententin Elke Ries geändert worden: Inzwischen verlangen die einschlägigen Rechtsnormen eindeutig eine Aufbewahrungsfrist von 4 bzw. sogar mindestens 6 Jahre, sofern alles geklärt ist! (Bitte vergleichen Sie zu dieser Thematik den umfangreichen Schriftwechsel hierzu sowohl mit Ihnen, dem Petitionsausschuß, als auch mit dem Bundesdatenschutzbeauftragten!)
Konkret heißt das: Sowohl die DRV Bund, als auch das zur Fach- und Dienstaufsicht zuständige Bundesversicherungsamt in Bonn weigert sich bis heute, den Fall unter diesem Blickwinkel, nämlich der Tatsache, dass die damaligen Normen der Aufbewahrungsfristen durch die interne Revision der DRV Bund gerügt wurden und zwischenzeitlich eine entscheidende Änderung/Klarstellung herbeigeführt wurde, entsprechend zu berücksichtigen: Es wurden also Verwaltungsakte, nämlich die Vernichtung von medizinischen Befundberichte durchgeführter medizinischer Rehabilitationsmaßnahmen, die Vernichtung von AU-Bescheinigungen u. weiterer Beweisakten von der DRV Bund, vom Bundesversicherungsamt und vom Bundesdatenschutzbeauftragten mit Hinweis auf die damals angeblich geltende Rechtslage für rechtmäßig erklärt, obwohl diese Vernichtung erkennbar das Urteil des LSG Niedersachsen von 12./2009 sehr negativ beeinflusst haben: Das Fehlen der genannten, von der DRV Bund vor Weitergabe an die Gerichte vernichteten Unterlagen hat zweifellos dazu beigetragen, dass das LSG Niedersachsen von ´unzureichenden eigenen Heilbemühungen` und ´selbstgewählter Inaktivität`(!) der Petententin sprechen konnte, bei oberflächlichem (!) Aktenstudium musste in der Tat dieser Eindruck entstehen!
Dies sind Indizien für zweierlei:
1. Die Akten waren unvollständig, auffällig ist: Es fehlten alle die Versicherte und jetzige Petententin begünstigenden Akten oder wurden trotz Aufforderung durch den beratungsärztlichen Dienst nicht eingeholt, während andererseits veraltete nicht begünstigende Akten aus den 90er Jahren rechtswidrig an die Gerichte weitergereicht wurden!
2. Dies heißt aber auch, dass das LSG Niedersachsen schlampig gearbeitet hat, weil es bei gründlichem Aktenstudium hätte sehen müssen, dass die DRV Bund in ihrem eigenen, im Widerspruchsverfahren erstellten Gutachten von einer nicht vorhandenen Leistungsfähigkeit der Versicherten/Klägerin/Petententin ausgegangen war (!), dass zahlreiche Akten fehlten, und das zudem Akten und Vorgänge einer verstorbenen Versicherten rechtswidrig zugefügt worden waren!
All dies ist dem LSG Niedersachsen völlig entgangen, und das ist, mit Verlaub, nicht nur unglaublich peinlich, sondern rechtlich natürlich im gesamten Kontext für die Petententin Elke Ries (und auch für ihren davon mitbetroffenen Ehemann!) geradezu tragisch!
Betrachten wir jetzt die hier Ihnen von uns erläuterten Sachverhalte im Kontext mit der wahrheitswidrigen Stellungnahme der Presseabteilung der DRV Bund gegenüber der Nordwest-Zeitung, wird deutlich, dass wir es hier inzwischen mit nichts anderem als einem echten Skandal zu tun haben, in den inzwischen (leider!) nicht nur die Deutsche Rentenversicherung Bund, sondern auch das Bundesversicherungsamt in Bonn (BVA) und der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit involviert sind:
1. Die DRV Bund verstößt nachweislich gegen einschlägige Normen der Sozialgesetzgebung, indem Sie den Amtsermittlungs/Untersuchungsgrundsatz nicht beachtet, unseres Erachtens sogar gegen unsere Verfassung hinsichtlich des Gleichheitsgebotes GG Art. 3 (Gleichbehandlung vor dem Gesetz und in der öffentlichen Verwaltung durch begründungslose Ignorierung der Ergebnisse der eigenen Sachverhaltsermittlungen), und schließlich gegen das Verwahrungsgebot von Akten, soweit „schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt werden können“ (§ 84 SGB X, Abs. 2)
2. Die befassten Gerichte (Sozialgericht Oldenburg sowie Landessozialgericht Niedersachsen) ´übersehen` das Fehlen zahlreicher Akten, sie ´übersehen` die Tatsache, dass hier munter Daten einer verstorbenen Versicherten durch die Verwaltung der DRV Bund (vermutlich schlicht aus Schlamperei der zuständigen SachbearbeiterInnen) rechtswidrig zugefügt wurden, auch ´übersehen` sie das vorhandene, die Versicherte/Klägerin/Petententin eindeutig begünstigende, im Widerspruch erstellte medizinische Gutachten des medizinischen Dienstes der DRV Bund selbst, dass unzweideutig eine nicht vorhandene Leistungsfähigkeit feststellt.
Dieses Gutachten findet nirgendwo auch nur mit einem einzigen Wort Erwähnung, obwohl es ja die gesamte Argumentation der DRV Bund ad absurdum führt! (in der homepage unter ´Beweis 2` nachzulesen, liegt Ihnen natürlich vor)
Es ist wohl unbestritten, dass auch der von der Klägerin betraute damalige Oldenburger Fachanwalt versagt hat, weil er offenbar gar keine Akteneinsicht genommen hatte!
Dies entlastet die befassten Gerichte aber nicht wirklich, weil das Gebot der selbstständigen Ermittlung des Vorsitzenden Richters , d. h. der Amtsermittlungsgrundsatz/Untersuchungsgrundsatz im Sozialgerichtsverfahren die Gerichte hätte veranlassen müssen, hier zu ermitteln!
Allerdings: Die Bewertung von Rechtsurteilen durch den Petitionsausschuß wäre ein Verfassungswidriger Eingriff in die Gewaltenteilung, sehr wohl aber dürfen Sie wohl einer auf der Bewertung fußenden Argumentation eines Petententen folgen…
3. Der von der Versicherten/Klägerin/Petententin eingereichte Antrag gemäß § 44 SGB X (Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes), das die Behörde auffordert, kritisch alles noch einmal zu hinterfragen, führte sogar im Widerspruchsverfahren zu keinerlei ernstzunehmender Untersuchung seitens der DRVBund, ansonsten hätte der DRV Bund die Tatsache auffallen müssen, dass die Akten der Versicherten Elke Ries Daten einer verstorbenen fremden Versicherten enthielten….! Da die DRV Bund dies trotz angeblicher Überprüfung nicht bemerkte, wurde hier auch nichts korrigiert, erst der Bundesdatenschutzbeauftragte erreichte hier die Zusicherung der DRV Bund, man wolle dies korrigieren…!
4. Leider ist damit der Skandal nicht abgeschlossen, er tritt vielmehr nun in eine neue Phase, jetzt kommt das Bundesvesicherungsamt ins Spiel: Nachdem wir bei Ihnen, sehr geehrter Petitionsausschuß, eine entsprechende Petition eingereicht hatten, haben Sie, wie es in solchen Fällen üblich und eigentlich auch sinnvoll ist, die der Deutschen Rentenversicherung vorgesetzte Dienst- und Fachaufsichtsbehörde, das Bundesversicherungsamt in Bonn (BVA), um eine Stellungnahme gebeten, um eine den Umständen gerecht werdende Sachentscheidung treffen zu können.
Das Bundesversicherungsamt ist aber, wie aus dem bisherigen umfangreichen Schriftwechsel deutlich geworden ist, nicht bereit und/oder in der Lage gewesen, die Sachlage kritisch zu prüfen, sondern hat Ihnen, dem Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages, eine in vielen Punkten unvollständige und in einigen Punkten auch nachweislich sachlich falsche Sachverhaltsdarstellung präsentiert, auf dessen Basis Sie dann, sehr geehrter Petitionsausschuß, die Petition unter explizitem Hinweis auf die erfolgte (in vielen Punkten aber unvollständige und wahrheitswidrige) Darstellung und die Erklärung des Bundesversicherungsamtes, die DRV Bund habe rechtskonform entschieden und alles sei ordnungsgemäß, unsere eingereichte Petition abschlägig beschieden haben.
Ihnen, also dem Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages, ist daraus allerdings kein Vorwurf zu machen, weil Sie sich auf einen wahrheitsgetreuen und sachgerechten Bericht seitens des Bundesversicherungsamtes verlassen können mussten.
Aber im Verhalten des BVA sehen wir allerdings einen Skandal, wir fragen uns natürlich wie viele andere Bürger auch, warum wir überhaupt eine solche Behörde mit Steuermitteln alimentieren sollen, wenn die teilweise hoch bezahlten Referatsleiter es mit der Wahrheit ohnehin nicht so genau zu nehmen scheinen…
5. Daran anschließend entwickelte sich ein umfangreicher Schriftwechsel mit dem Bundesversicherungsamt, in dessen Verlauf wir Strafanzeige gegen den zuständigen Referatsleiter des BVA wg. uneidlicher Falschaussage stellten und schließlich sogar Dienstaufsichtsbeschwerde beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales gegen den leitenden Präsidenten des BVA, Herrn Dr. Maximilian Gaßner, einlegten, die bislang noch immer in der Bearbeitung ist.
Wir wollen uns hier aber keinerlei Illusionen hingeben: Auch dies dürfte nach unseren bisherigen, inzwischen umfangreichen diesbezüglichen Erfahrungen ausgehen wie das Hornberger Schießen….Aber wir lassen uns hier natürlich sehr gerne eines Besseren belehren….
Zwar war es uns möglich, klarzustellen, dass das Bundesversicherungsamt in seiner Darstellung gegenüber Ihnen, dem Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages, entscheidende Punkte ausgelassen hatte, und Ihnen zudem in u. E. entscheidenden Punkten sachlich falsch referierte, dies führte zwar glücklicherweise zu einer neuerlichen Prüfung der Sachlage durch Sie, sehr geehrte Damen und Herren, aber leider bis heute nicht dazu, dass Sie, sehr geehrter Petitionsausschuß, zu einer uns begünstigenden Entscheidung gekommen wären.
Wenngleich also auch das Bundesversicherungsamt als Ergebnis ein „Missgeschick“ bei der Berichterstattung an den Petitionsausschuß eingestehen musste, hat dies bislang keine weiteren praktischen Konsequenzen gehabt….
6. Parallel dazu hatten wir bereits am 04.11.2010 eine Eingabe beim ´Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit` gemacht, diese wurde aufgrund von gleich mehrmaligem „Büroversehen“ aber erst nach genau einem Jahr (!) bearbeitet.
Leider hatte der Bundesdatenschutzbeauftragte zwar dafür gesorgt, dass die DRV Bund schließlich einen Verstoß gegen einschlägige Normen der Sozialgesetzgebung eingestehen musste (s. Zitate in diesem Schreiben sowie weiterer Schriftverkehr sowie Homepage
www.zwergdavid-riesegoliath.jimdo.com ) , da der Bundesdatenschutzbeauftragte sich aber weigerte, die Vernichtung der kompletten medizinischen Befundberichte und Akten zweier durchgeführter Reha-Maßnahmen durch die Verwaltung der DRV Bund als rechtswidrig zu bezeichnen und sich vor allem strikt weigert, die Vernichtung von AU-Bescheinigungen des MDK Leer überhaupt zu bewerten, obwohl er eingestandenermaßen dafür sehr wohl zuständig wäre, ist das Ergebnis der Bemühungen auch dieses angeblichen ´Kontrollorgans` zum Datenschutz insgesamt nicht nur im Sinne einer rechtsstaatlichen Verwaltung, sondern vor allem ganz konkret für die Bewertung unserer Situation absolut enttäuschend: Da der Bundesdatenschutzbeauftragte sich hartnäckig weigert, die Vernichtung zahlreicher Beweisakten durch die Deutsche Rentenversicherung als rechtswidrig zu bewerten, darf es eigentlich auch nicht sehr verwundern, wenn die Deutsche Rentenversicherung Bund dies als Persilschein nutzt!
Aus einem schriftlichen Eingeständnis, dass die Deutsche Rentenversicherung rechtswidrig zum Nachteil ihrer Versicherten u. a. gegen einschlägige Normen der Sozialgesetzgebung verstoßen hat, ist also jetzt eine öffentliche Diffamierung der Versicherten/Petententin Elke Ries erwachsen, indem die Presseabteilung der DRV Bund wahrheitswidrig und öffentlich, nämlich in der jetzt erfolgten Stellungnahme gegenüber dem zuständigen Redakteur der Nordwest-Zeitung einen vermeintlich widerspruchsfreien und völlig geklärten Sachverhalt zugunsten der DRV Bund behauptet, vor allem aber all die Rechtsverstöße leugnet, die bereits zuvor auf Druck des Bundesdatenschutzbeauftragten eingestanden worden waren!
Auch alle anderen von der Versicherten/Petententin vorgebrachten Rechtsverstöße werden in dieser ´Presseerklärung` völlig negiert, die Versicherte wird damit als völlig unglaubwürdig öffentlich vorgeführt! Das ist ein weiterer Skandal, oder sind Sie, sehr geehrter Petitionsausschuß, hier anderer Meinung?
Jede und Jeder, der hier dazu beigetragen hat und weiter dazu beiträgt, dass dieser skandalöse d die Menschenwürde der Betroffenen Versicherten/Petententin Elke Ries verletzende Zustand fortgeführt wird, schadet nicht nur einer schwerbehinderten und chronisch Kranken, die eigentlich des besonderen Schutzes der ´öffentlichen` Stellen bedarf, sondern verstößt u. E. damit auch gegen den Art. 1 unserer Verfassung, der den Schutz der Menschenwürde als oberste Maxime unseres Grundgesetzes, als „Verpflichtung aller staatlichen Gewalt“ postuliert!
Wir hatten vorübergehend in der Angelegenheit jetzt eine Juristin, nämlich Frau Rechtsanwältin XXXXXXXXXX konsultiert und sie um eine Bewertung der Sachlage und mögliche weitere Vorgehen gebeten.
Hier ihr Kommentar in Ihrem Schreiben vom 23.05.2012 an uns, ich zitiere wörtlich:
„Das vereinzelt einmal Ungereimtheiten bei Gericht oder der DRV auftauchen, habe ich schon erlebt – aber das Ausmaß Ihrer Schilderungen, die Häufung von so vielen Fehlern, übertrifft dies um Längen.“
Leider müssen wir aufgrund der von uns nicht tragbaren Kosten vorerst auf die weitere anwaltliche Unterstützung verzichten und uns weiter auf die Kraft der Worte und unserer Argumente verlassen, daher sind wir also auf die unabhängige Ermittlung und Bewertung durch Sie, sehr geehrter Petitionsausschuß, existentiell angewiesen – es sei denn, wir resignieren angesichts der Übermacht von Behörden, die in diesem Fall erkennbar nicht das Wohl der so genannten „Rechtsunterworfenen“ , sondern die Staatsräson oder das, was sie dafür halten, im Auge haben…!
In der Anlage finden Sie den erwähnten, u. E. sehr gut geschriebenen und gut recherchierten Bericht der ´Nordwest-Zeitung` über unseren Fall.
Die Reportage ist sowohl in der Print-Ausgabe als auch in der Online-Version der Nordwest-Zeitung (NWZ) erschienen, anbei erhalten Sie die Kopie der Online-Version, weil diese sich besser ausdrucken lässt!
(Hier der Link: http://www.nwzonline.de/Region/Artikel/2883586/Leben-mit-Schmerz-und-ohne-Geld.html )
Quelle: Nordwest Zeitung, Oldenburg
In der Anlage finden Sie außerdem einen von uns verfassten Leserbrief, der in sehr geraffter und verkürzter Form unsere Kritik an der skandalösen und uns diffamierenden Stellungnahme seitens der Pressestelle der DRV Bund formuliert – ob und inwieweit unser Leserbrief veröffentlicht wird, wissen wir natürlich nicht!
Abschließend möchten wir klarstellen, dass wir nach wie vor aus Mangel an finanziellen Ressourcen keinerlei weitere anwaltliche Unterstützung in Anspruch nehmen können, das wir aber nach wie vor öffentlich für unsere Sache kämpfen werden, weil sie richtig und berechtigt ist und wir – im Gegensatz zu den bislang involvierten Behörden – nichts zu verbergen und leider buchstäblich nichts mehr zu verlieren haben!
Aus diesen Gründen sind wir jetzt auch ganz bewusst mit unserer beider Klarnamen in die Öffentlichkeit gegangen…
Inwieweit wir die wahrheitswidrigen, öffentlich gemachten Äuußerungen der Presseabteilung der Deutschen Rentenversicherung Bund juristisch auf ihre strafrechtliche Relevanz prüfen lassen können, ist leider abhängig von unseren äußerst knappen finanziellen Ressourcen…
Wir werden den Kampf fortsetzen, auch wenn dies zunehmend unserer beider Gesundheit zusätzlich beeinträchtigt, wir werden auch künftig alles uns wichtig Erscheinende in unsere Homepage einstellen, dies gilt selbstverständlich auch für dieses Schreiben an Sie, sehr geehrter Petitionsausschuß.
Auch wenn unsere inzwischen jahrelangen vergeblichen Bemühungen um Rechtsstaatlichkeit, Gerechtigkeit und Menschenwürde bislang keinen Erfolg hatten, kann unsere umfangreich und engmaschig dokumentierte Homepage der Nachwelt vielleicht deutlich machen, wohin das Fehlen von demokratischen Strukturen, Rechtsstaatlichkeit und Achtung der Menschenwürde führen kann – deren Missachtung beginnt nicht bei der Errichtung von Konzentrationslagern, sondern fängt mitunter mit der Missachtung von so genannten „Einzelschicksalen“ wie dem unseren durch staatliche Organe an…..
Für Ihre Bereitschaft, unserer umfangreichen Argumentation zu folgen, hier vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
Elke Ries (Petententin) i. A. Erich B. Ries (Vertretungs-Beauftragter)
Anlagen:
1.Reportage/Bericht ´Leben mit Schmerz und ohne Geld` in der NWZ vom 09.06.2012 in Kopie
2. Leserbrief zu der o.g. Reportage
www.zwergdavid-riesegoliath.jimdo.com
25.07.2012
Deutscher Bundestag
Petitionsausschuß
Platz der Republik 1
11011 Berlin
Einschreiben
Petententin Elke Ries, Pet. Nr. xxxxxxxxx/ Unsere bisherige Schreiben / Hier:
Bericht über Rechtsverweigerung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales / Unsere Bitte an Sie mit Befassung
Sehr geehrter Petitionsausschuß,
Sehr geehrte Damen und Herren,
in der Anlage erhalten Sie ein Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 13. Juli 2012, sowie ein Antwortschreiben, dass wir unverzüglich dem Bundesministerium zugeleitet und demnächst auch auf unsere Homepage unter ´Aktuelles ` einstellen werden...
Aus dem Schreiben des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (sowie auch aus unserer umgehend erfolgten Antwort) wird eines leider sehr deutlich:
Obwohl wir zahlreiche und teilweise gravierende Rechtsverletzungen, neben vielem anderen. eine Verletzung des Grundrechtes auf rechtliche Gleichbehandlung in der öffentlich-rechtlichen Verwaltung gemäß Art. 3 unserer Verfassung nachgewiesen haben und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales um eine Untersuchung und ggf. Korrektur unserer mit Vollbeweisen belegten/belegbaren Vorwürfe der durch die Deutsche Rentenversicherung Bund zu vertretenden Rechtsverletzungen im Zusammenhang mit einem rentenrechtlichen Verwaltungsverfahren ( Rechtswidrige Leistungsverweigerung einer Erwerbsminderungsrente ) gebeten haben, ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales nicht bereit und/oder in der Lage, unserem berechtigten Anliegen zu entsprechen.
Dies werten wir als Rechtsverweigerung, zumal das Bundesministerium für Arbeit und Soziales als zuständige oberste Bundesbehörde rechtlich verantwortlich für das ihm unterstellte Bundesversicherungsamt in Bonn ist, dem wir ebenfalls eine entsprechende Rechtsverweigerung uns gegenüber und zudem eine Verletzung der pflichtgemäßen Fach- und Dienstaufsicht gegenüber der Deutschen Rentenversicherung Bund vorgeworfen hatten.
Der hierzu erfolgte umfangreiche Schriftverkehr ist Ihnen bekannt (oder müsste es sein).
Da wir die vielen verletzten Rechtsnormen bei allen unseren Eingaben gegenüber den involvierten Behörden (Deutsche Rentenversicherung Bund, Bundesversicherungsamt in Bonn und jetzt dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales) und übrigens auch Ihnen gegenüber stets präzise unter genauer Nennung der u. E. verletzten Rechtsnormen bezeichnet hatten und auch in der Lage sind, unsere Vorwürfe mit entsprechenden Vollbeweisen in Gestalt behördlicher Dokumente zu belegen, sehen wir auch in dieser im o. g. Schreiben zum Ausdruck gebrachten fortgesetzten Weigerung der involvierten Behörden, auf unsere Vorwürfe konkret einzugehen, eine Grundrechtsverletzung .
Wir haben u. E. einen verfassungsrechtlich geschützten Anspruch darauf, dass auf unsere konkret mit Beweisen benannten Vorwürfe eingegangen wird: Entweder müssen diese von den zuständigen Behörden ganz konkret inhaltlich widerlegt werden - was überwiegend aufgrund der erdrückenden Beweislast gegen die DRV Bund allerdings kaum möglich scheint - , oder aber die nachgewiesenen Rechtsverletzungen müssen zu einer Korrektur der darauf basierenden rechts- und verfassungswidrigen Verwaltungsentscheidungen führen, konkret heißt das: Wir beanspruchen nach wie vor eine Korrektur der Verwaltungsentscheidungen aus dem Jahre 2003/2004, die u. a. auf einer Verletzung unserer Verfassung gemäß Art. 3 GG (Gleichbehandllungsgebot in der öffentlich-rechtlichen Sozialverwaltung wurde durch begründungslose Ignorierung des eigenen medizinischen Sachgutachtens durch die DRV Bund verletzt) sowie auf weiteren, von uns vielfach benannten Verletzungen allgemein anerkannter und gesetzlich konkretisierter Normen in der Sozialverwaltung basieren.
Die Verweigerung der Erwerbsminderungsrente durch die DRV Bund gegenüber der Petententin Elke Ries beruht nach wie vor auf verfassungs- und rechtswidrigen Verwaltungsakten und muss korrigiert werden!
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Es ist uns trotz intensiver Bemühungen – wie Ihnen, sehr geehrter Petetionsausschuß, ja auch hinlänglich bekannt ist oder bekannt sein müßte, weil wir auch Ihnen umfangreich und vielfach Stellungnahmen etc. zukommen ließen – bis heute nicht gelungen, von einer einzigen Behörde ein konkretes Eingehen auf unser Vorbringen zu erreichen: Stets wird von den angesprochenen und zuständigen Behörden nur ein einziger der umfangreich von uns erhobenen Vorwürfe herausgegriffen, nämlich die falsche Berichterstattung an Sie, den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages durch das Bundesversicherungsamt in Bezug auf die Nichteinholung des Therapieberichts des behandelnden Psychotherapeuten der Petententin, während alle anderen Rechtsverletzungen nicht beachtet und nicht berücksichtigt wurden und werden, obwohl wir immer wieder unermüdlich darauf hinwiesen, dass sowohl die erfolgte Vernichtung zahlreicher, die Versicherte /Petententin begünstigender Beweisakten durch die DRV Bund, bevor diese den befassten Gerichten zugeleitet wurden, rechtswidrig war und ist und kausal (mit-)ursächlich für das wahrheitswidrige und die Klägerin diffamierendes Urteil des LSG Niedersachsen war.
Insofern führt das gebetsmühlenartige Wiederholen der Argumentation der DRV Bund, der Fall sei rechtlich durch alle Instanzen entschieden, an der Sache völlig vorbei und täuscht bewusst diejenigen, die sich ein unvoreingenommenes Bild machen möchten: Die Gerichtsentscheidungen basierten ja auf der Annahme einer vollständigen und korrekten Aktenlage!
Wie lange müssen wir es eigentlich noch hinnehmen, dass die DRV Bund sogar die Öffentlichkeit ungestraft belügen darf und öffentlich behauptet, alles sei von ihr korrekt gehandhabt worden, obwohl sie selbst zuvor zumindest einen mehrmaligen Verstoß gegen den Datenschutz der Versicherten Elke Ries eingestehen musste und dies ausdrücklich vom Bundesdatenschutzbeauftragten bestätigt wurde, wie Ihnen ja bekannt ist?
Auch die rechtswidrige umfangreiche Vernichtung von Daten und Akten durch die DRV Bund ist vor allem im konkreten Fall deshalb besonders entscheidend und schwerwiegend, weil das Landessozialgericht Niedersachsen Bremen ausdrücklich nur nach Aktenlage der Beklagten geurteilt, als Berufungsgericht keinerlei eigene Ermittlungen angestellt hatte und im übrigen die Akten nur oberflächlich studiert hatte, weil ansonsten die zahlreichen Fehler in den Akten (Zufügung von Akten einer verstorbenen Versicherten beispielsweise) und das Fehlen umfangreicher Aktenbestandteile dem ´erkennenden` Gericht hätte auffallen müssen!
Wollen wir dem Landessozialgericht Niedersachsen Bremen unter Vorsitz von Richter Dr. Michael König nicht Vorsatz unterstellen, d. h. Parteilichkeit zugunsten der DRV Bund (dies wäre verfassungswidrig, weil u.a. ein Verstoß gegen die Gewaltenteilung . 20 GG!), so muß dem vorsitzenden Richter u. E. zumindest der Vorwurf einer grob fahrlässigen Verfahrensführung gemacht werden – aber dies steht hier allerdings nicht im Fokus der Kritik, sehr wohl aber der vielfach rechtswidrige Umgang mit den persönlichen Daten und Akten der Versicherten und Petententin Elke Ries durch die DRV Bund, die dieses rechtswidrige Urteil ermöglichten!
Am schwersten aber wiegt u. E: die unbestreitbare und bisher unbestrittene Tatsache, dass die völlige Missachtung des eigenen medizinischen Gutachtens durch die Deutsche Rentenversicherung Bund im Widerspruchsverfahren ein Verstoß gegen unsere Verfassung ist, damit aber alle nachfolgenden Rechts- und Verwaltungsakte nach allgemeinem Rechtsverständnis verfassungswidrig und damit nichtigsind, dies gilt auch für das darauf basierende Rechtsurteil: Dieser Willkürakt , nämlich die begründungslose und auch nicht begründbare Missachtung des Ergebnisses der eigenen Sachverhaltsaufklärung des medizinischen Dienstes der DRV Bund durch deren Verwaltung ist in seinen für die Versicherte /Petententin verheerenden rechtlichen, sozialen und ökonomischen und nicht zuletzt medizinischen Folgen bis heute nicht aufgeklärt, aufgearbeitet oder gar korrigiert worden, obwohl dies in vielen inzwischen dutzenden von uns erfolgten Appellen an die zuständigen Stellen von uns immer wieder, aber vergeblich gefordert wurde!
Wenn etwas dieses ganze Verfahren besonders charakterisiert, so ist es die Tatsache, dass die Versicherte bis heute nirgendwo angemessenes Gehör, auch nicht beim Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages, gefunden hat: Handelt es sich bei der Versicherten um ein minderjähriges Kind oder um ein geistig nicht zurechnungsfähiges Gottesgeschöpf, oder nicht vielmehr um eine mündige Bürgerin, die ein Grundrecht auf Gehör hat, zumindest beim Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages, wenn schon andere rechtsstaatliche Organe nicht rechtskonform funktioniert haben?!
Das rechtliche Gehör beinhaltet aber die ernsthafte Auseinandersetzung mit dem Vorbringen des Appellierenden….
Seit über zweieinhalb Jahren besteht jetzt unsere Petition, wir haben dem Petitionsausschuß inzwischen mindestens 20 mehr oder weniger umfangreiche Schreiben zukommen lassen, wo wir Ihnen den aktuellen Stand der Dinge und unsere Auffassungen mitgeteilt haben, leider sind wir bis zum heutigen Tage von Ihnen vertröstet worden, ohne dass wir bis heute von Ihnen auch nur zu einem einzigen Punkt auch nur befragt worden sind….!
Sollen wir daraus schließen, dass Sie, der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages, gar nicht bereit oder in der Lage sind, unabhängig etwas aufzuklären und dementprechend dann auch Entscheidungen zu treffen, unabhängig davon, welche deutschen Behörden dann ggf. Ihre Karten auf den Tisch legen müssen, d. h. ggf. ein mehr oder weniger vollständiges Versagen eingestehen müssen?
Sollte der Petitionsausschuß sich grundsätzlich außerstande sehen, ggf. auch gegen die beteiligten Behörden zu ermitteln und etwas zu veranlassen, sollten Sie, sehr geehrter Petitionsausschuß, dies dann aber auch deutlich machen!
Der momentane Rechtszustand ist für die Betroffenen , .d. h. konkret die Versicherte / Petententin Elke Ries unzumutbar!
Wir fordern Sie daher hier jetzt noch einmal auf, den Sachverhalt entweder zeitnah aufzuklären und der Petententin Elke Ries darauf basierend jetzt endlich zu Ihrem gesetzlichen Recht zu verhelfen, da sich die betroffenen Behörden gegenseitig ´Persilscheine` ausstellen und ihre rechtwidrige Praxis unbekümmert und ungehindert fortsetzen!
Krasses Beispiel hierfür ist die Pressestelle der DRV Bund, die sich nicht scheut, die Öffentlichkeit frech zu belügen (Wir hatten bereits zuvor darüber berichtet!)
Oder haben Sie den Mut, sehr geehrter Petitionsausschuß, die Fakten einzugestehen und zu bekennen, dass Sie trotz des Wissens um massives begangenes Unrecht – das leider ja nach wie vor fortgeführt wird! - und eines nachgewiesenen Bruchs unserer Verfassung und weiterer Verstöße gegen einschlägige Gesetze der öffentlich-rechtlichen Sozialverwaltung sich außerstande sehen, der Versicherten/Petententin zu ihrem Recht zu verhelfen!
Wir haben sehr wohl Verständnis dafür, dass diese Prüfungen und Entscheidungen ihre Zeit brauchen, zumal Sie, sehr geehrter Petitionsausschuß , um die Flut von Petitionen nicht zu beneiden sind, die bekanntlich täglich bei Ihnen eintreffen…
Dennoch: Möchten Sie die nächsten Bundestagswahlen abwarten und die Verantwortung dafür, das rechtswidriges Verwaltungshandeln jedenfalls von Ihnen, dem Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages, erkannt und Korrigiert wird, wenn die zuständigen Instanzen dazu nicht willens oder in der Lage sind, an Ihre politischen Nachfolger abgeben, oder hoffen Sie gar darauf, dass sich die Sachlage durch ein ´sozialverträgliches Frühableben` der Petententin quasi von selbst erledigt?
Wir können dies nicht glauben und möchten Sie hier daher noch einmal auffordern, in der Sache etwas zu unternehmen!
Für Ihr Verständnis danken wir Ihnen sehr!
Mit freundlichen Grüßen
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Petententin Elke Ries Beauftragter Erich B. Ries
P.S. Wir wundern uns übrigens darüber, dass wir, seit wir eine neue Pet. Nummer erhalten haben, stets eine Eingangsbestätigung von Ihnen erhalten hatten, vorher aber in vielen Fällen nicht
Wir haben der Bundesministerin Frau Dr. Ursula von der Leyen Mitteilung gemacht über dieses Schreiben.
Anlagen: 1 Schreiben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 13.07.2012, 2.Unsere Antwort darauf vom 25.07.2012