Verleumdung und Diffamierung,  mehrfache Verstöße gegen unsere Verfassung und zahlreiche Sozialrechtsnormen - wie die Deutsche Rentenversicherung Bund sowie das BVA, Rechtsvorgänger des BAS, mit einer schmerzgeplagten, schwerbehinderten und chronisch Kranken umgehen....

Bundesversicherungsamt BVA und sein Rechtsnachfolger, das  Bundesamt für Soziale Sicherung BAS in Bonn: Eine von Grund auf reformierte Behörde oder aber alter Wein in neuen Schläuchen?

Als wir nach Abschluß des sich über drei Instanzen hinziehenden Verfahrens von unserem neuen Anwalt sämtliche Akten der Rentenversicherung erhielten und feststellen mußten, wie umfangreich sowohl die Rentenversicherung Bund als auch das SG Oldenburg und das LSG Niedersachsen Bremen gegen geltende Rechtsnormen sowohl der Sozialgesetzgebund als auch unsere Verfassung verstoßen hatten, richteten wir eine Beschwerde mit Vorbringen dieser Rechtstatsachen an den damaligen Präsidenten des Bundesversicherungsamtes BVA in Bonn, Herrn Dr. Maximilian Gaßner.

 

Da auch damals schon der Rechtsvorgänger des Bundesamtes für Soziale Sicherung, das BVA die Rechts- und Dienstaufsicht über die Deutsche Rentenversicherung ausübte, gingen wir als naive „Rechtsunterworfene“ davon aus, daß das BVA hier auch tatsächlich etwas gründlich prüfen und korrigieren würde, da hier ja sehr zahlreiche einschlägige Rechtsnormen verletzt wurden, die zu einer erkennbar rechtswidrigen Verweigerung der Erwerbsminderungsrente für meine Schutzbefohlene, die schmerzgeplagte, schwerbehinderte und chronisch kranke Versicherte Elke Ries geführt hatten.

 

Aber weit gefehlt: Der studierte und promovierte Jurist Dr. Maximilian Gassner konnte trotz unserer ganz konkreten Hinweise auf die vielfachen verletzten Rechtsnormen inklusive unserer Begründungen keine gravierende Verletzung dieser Rechtsnormen erkennen!

Das, was vermutlich jeder Jurastudent im 2. Semester erkannt hätte, konnte Herr Dr. Gassner nicht erkennen, er stellte der Deutschen Rentenversicherung Bund also einen Persilschein aus: Alles ist in Ordnung, es gibt keinen Grund zu Beanstandungen! Klar, daß er auf unsere Vorwürfe dabei nicht konkret einging, das wäre für ihn dann doch schwierig geworden...

 

Da wir davon ausgehen können, daß Herr Dr. Gassner als Jurist weiß, daß es rechtswidrig ist, begünstigende Beweisakten während eines laufenden Rentenverfahrens sowie ganz kurz davor ohne Kopie zu vernichten, daß er weiß, dass die Rentenversicherung nicht das von ihrem eigenen Beratungsärztlichen Dienst im Widerspruchsverfahren erstellte Gutachten, dass ja der Klägerin Recht gibt, einfach ignorieren darf, kurz: Da er weiß, daß all dies rechtswidrig ist, aber dennoch diese massiven Rechtsbrüche nicht nur toleriert, sondern aktiv deckt, bedeutet dies nicht nur,  daß er lügt, vielmehr ist damit auch der Tatbestand der Rechtsbeugung erfüllt:

 

Was bedeutet es, wenn ein verantwortlicher Amtsleiter lügt und wider besseren Wissens zahlreiche und massive Rechtsverstöße der Behörden, die er ex professio kontrollieren soll, für die er ex professio und von Amts wegen die Rechtsaufsicht führt deckt?

Juristen sprechen in diesem Fall von „Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB“, das ist keineswegs eine Lappalie, sondern wird als Verbrechen qualifiziert und ist mit 1 bis 5 Jahren Haft strafbewehrt!

 

Strafgesetzbuch (StGB) § 339 RechtsbeugungEin Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

Inwieweit hier tatsächlich Rechtsbeugung vorliegt oder einfach grobe Fahrlässigkeit, kann hier gar nicht mehr geklärt werden, ich persönlich finde es aber schon sehr bedenklich, wenn sich ein Behördenleiter überhaupt so verhält, daß dieser Verdacht entstehen kann....

 

Es lohnt sich nicht, darüber hier weiter zu diskutieren, weil diese Verbrechen ggf. längst verjährt ist und das Bundesversicherungsamt BVA in Bonn später einen ganz neuen Namen und eine ganz neue Leitung, nämlich Frank Plate bekommen hat! Warum eigentlich?

 

Dass das Bundesversicherungsamt unter Leitung von Dr. Maximilian Gassner es mit der Rechtsaufsicht nicht nur in unserem Fall wohl nicht ganz so genau genommen hat, zeigt ein Kommentar des Journalisten Werner Reisinger zu unserer Homepage www.zwergdavid-riesegoliath.de aus dem Jahre 2013, als Dr. Gassner noch die Geschicke des BVA bestimmte:

 

von Werner Reisinger 

 

Das was hier veröffentlicht wird, kommt mir sehr bekannt vor.

Gleiche Krankheit

Gleicher Zeitraum

Gesetzwidriger Eingriff ins Versicherungskonto; Verfahrensverschleppung

Prozesswidriges unrichtiges Vorbringen bei den Gerichten

Vernichten von Beweisgutachten

Revidieren "unpassender" Gutachten

Missachtung der eigenen Regeln (Begutachtungsrichtlinien)

Die selben Rechtsverletzungen durch DRV BfA (Gera)

Die selben Rechtsverletzungen durch SG und LSG Bayern, wie Entzug des Rechts auf Beweis und Korrektur medizinischer Fachgutachten durch Amtsrichter.

Das übergeordnete System leistet die Deckung dieser Rechtsbrüche, schließlich können so die Beiträge niedriger bleiben.

Werner Reisinger

 

Wir sind jetzt extrem mißtrauisch dieser Behörde gegenüber, aber wir sind jetzt auch gewarnt, und unseren naiven Rechtsglauben haben wir auch nicht mehr!

Wir haben jetzt einen neuen Antrag beim Bundesamt für Soziale Sicherung BAS gestellt zur Herstellung eines rechtskonformen und verfassungskonformen Rechtszustandes für die Versicherte Elke Ries, schauen Sie hier 

Die Methoden des DR. Gassner werden jetzt allerdings wohl kaum noch zum Ziele führen, wir werden dem Bundesamt für Soziale Sicherung genau auf die Finger schauen und ihnen darauf einen gehörigen Klaps geben, wenn sie meinen, unsere Verfassung und unsere rechtsstaatlichen Gebote und Verbote gelten für diese Behörde nicht...

 

Wenn Sie unser vergeblicher Kampf gegen das Bundesversicherungsamt in Bonn, dem Rechtsvorgänger des Bundesamtes für Soziale Sicherung  detailliert interessiert, können Sie gerne unseren umfangreichen Schriftwechsel mit dieser Kontroll-Behörde, deren Charakteristikum darin besteht, dass sie gar nichts kontrolliert – zumindest in unserem Fall hat sie es nicht getan, und in den Fälle des Werner Reisinger erkennbar auch nicht! – dann schauen Sie gerne in die Unterseite „Aktuelles Archiv 1“ und „Aktuelles Archiv 2“ sowie in die Unterseite „ Die Petition…“

 

Hier finden Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Dr. Gassner, eine Strafanzeige gegen einen seiner Referatsleiter, der den Petitionsauschuß des Deutschen Bundestages belogen hat und einen wahrheitswidrigen schriftlichen  Bericht gegeben hatbelügen des Petitionsausschusses ist zwar ein Straftatbestand, aber nur, wenn dies mündlich in einem Verhör stattfindet, schriftliches Belügen bleibt straffrei! Wir haben inzwischen eine Menge gelernt!

 

Jetzt komme ich auf die Überschrift dieser Unterseite zu sprechen:

 Wir haben mit Schreiben vom 10.12.2024 dem „neuen“ Präsidenten des Bundesamtes für Soziale Sicherung, dem Rechtsnachfolger des Bundesversicherungsamtes BVA, Herrn Frank Plate einen inhaltlich sehr ähnlichen Brief geschrieben, wie wir dies seinerzeit an Herrn Dr. Gassner getan haben – wir sind jetzt wirklich gespannt darauf, ob diese Behörde seine Vergangenheit erfolgreich abgeschüttelt hat und dort jetzt ein anderer Geist weht, oder ob hier immer noch der alte Ungeist herrscht, nach dem Motto

„Legal, illegal, scheißegal!“

Seinerzeit waren wir naiv und hatten keinen Rechtsbeistand mehr und waren daher solchen mit allen Wassern gewaschenen Gegnern nicht gewachsen, aber ich denke, wir haben gelernt: Dienstaufsichtsbeschwerden gegenüber Behördenleiter sind absolute Zeitverschwendung, wenn das rechtswidrige, sogar das verfassungswidrige Handeln ohnehin schon bekannt ist und von der vorgesetzten Dienststelle gedeckt wird - wenn überhaupt, hilft da nur der Rechtsweg, vorausgesetzt natürlich, man trifft auf RichterInnen, die sich an unsere Gesetze halten!

 Wie auch dieser Fall zeigt, ist das (leider!) weitgehend Glücksache!

"Auf See und vor Gericht bist Du in Gottes Hand" - stimmt leider!

Wir sind sehr gespannt und werden unsere Leser natürlich sofort informieren, wenn sich in dieser Sache etwas Neues ergeben hat!

 

Inzwischen hat das Bundesamt für Soziale Sicherung (!) einen Bescheid zugestellt, der genau unseren Erwartungen entspricht: Die Reaktion ist sehr ähnlich der des Rechtsvorgängers, dem Bundesversicherungsamt BVA im Jahre 2011, unser Schreiben finden Sie hier

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Sozialgericht Oldenburg Andreas Tolkmitt Rechtsbeugung, SG Oldenburg Verstoß gegen Sozialgerichtsgesetz SGG § 103 , LSG Niedersachsen Verstoß gegen Sozialgerichtsgesetz SGG § 103, SG Oldenburg Rechtsbeugung § 339 StGB, LSG Niedersachsen Rechtsbeugung § 339 StGB, SG Oldenburg Verstoß gegen § 103 SGG

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