Bitte beachten Sie: Dies ist eine engmaschig dokumentierte Fallbeschreibung, wir können und dürfen aber keine Beratung machen!
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Näheres hierzu finden Sie in dem neuen Kapitel "Petition an
Ministerin Andrea Nahles gestartet..."
22.07.2015 Die Beschwerde bei der "Bundesbeauftragten für den Datenschutz" ist erwartungsgemäß abgewiesen worden, Andrea Voßhoff (CDU) ist ihrem Ruf in der Öffentlichkeit treu geblieben,
die Bundesdatenschutzbeauftragte sieht hier keinen Handlungsbedarf...
Für Menschen, deren Daten rechtswidrig vernichtet wurden und die von der sozialen Teilhabe damit ausgegrenzt wurden wie die Versicherte Elke Ries ist es nichts als Hohn, wenn Frau Voßhoff
öffentlich erklärt: "...im Mittelpunkt steht das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und damit der Mensch." Darüber kann man nur lachen, wenn die Sache nicht so einen traurigen
Hintergrund hätte!
"Beim Datenschutz geht es nicht um den Schutz
von Daten. Im Mittelpunkt steht das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen und damit der Mensch. Das macht den Datenschutz für mich zu einer wichtigen Aufgabe und zu einer
lohnenswerten Herausforderung." Wörtliches Zitat von Andrea Voßhoff, hier zu finden...
Da das Sprichwort, daß neue Besen besser kehren ja manchmal tatsächlich auch in den Sphären von Verwaltung und Politik zutreffen können, haben wir an die neue Bundesdatenschutzbeauftragte mit Schreiben vom 09.06.2015 eine Beschwerde geschickt, da von ihrem Amtsvorgänger, dem Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar gemäß seinen rechtlichen Verpflichtungen keine umfassende Klarstellung der zahlreichen massiven Rechtsverstöße von Seiten der Rentenversicherung erfolgt war - also jetzt ein neuer Versuch bei einer neuen Leitung...
Hier unser Schreiben vom 09.06.2015 wörtlich (als email versendet, inzwischen wurde der Eingang schriftlich per Post mit Schreiben vom 11.06.2015 bestätigt):
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Deutsche Rentenversicherung Bund hat unter Mißachtung einschlägiger Normen des
Sozialrechts und der Datenschutzbestimmungen mit der Vernichtung begünstigender Beweisakten, mit der rechtswidrigen (und verfassungswidrigen) Mißachtung der im Widerspruchsverfahren von ihr
selbst erstellten sozialmedizinischen Gutachten, sowie mit der ebenfalls rechtswidrigen unbefugten Weitergabe geschützter Daten gegen nahezu alle einschlägigen Rechtsnormen
verstoßen.
Der ehemalige Leiter Ihrer Dienststelle, Herr Peter Schaar, war erst nach zweimaligem
"Büroversehen" nach über einem Jahr bereit und in der Lage, zumindest die illegale Weitergabe geschützter Daten sowie die rechtswidrige Vermischung von Daten mit einer verstorbenen Person (!) zu
rügen, die schwereren Vergehen der DRV Bund, die in der Vernichtung von die Antragstellerin begünstigenden Beweisakten in einem laufenden Verfahren zu sehen sind, wurden geflissentlich nicht
gerügt, damit wurde der bis heute andauernden Rechtsverweigerung der DRV Bund gegenüber meiner Frau Vorschub geleistet, diese damit unterstützt.
Die DRV Bund hat in einer erfolgten öffentlichen Stellungnahme zu einem Zeitungsartikle
("Leben mit Schmerz und ohne Geld", http://www.nwzonline.de/
Der Datenmißbrauch ist auf unserer Homepage umfangreich dargestellt:
http://www.zwergdavid-
Da der rechtswidrige Zustand zum schweren Nachteil der Betroffenen, meiner Ehefrau Elke
Ries bis heute andauerd, fordere ich Sie hiermit erneut auf, den Fall aufzuklären und die Sachverhalte richtig darzustellen.
Wir bitten um eine Bestätigung des Einganges dieser email, vielen Dank!
Mit freundlichen Grüßen
i. V. Erich B. Ries
In einer email vom 21.6.2015 haben wir dann unsere sich aus dem
Datenmißbrauch der Deutschen Rentenversicherung ergebenden Forderungen an die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit konkretisiert:
1. endlich eine eindeutige und unmissverständliche Klarstellung zu formulieren, daß die Vernichtung der medizinischen Unterlagen der im Jahre 2002 durchgeführten Rehamaßnahme am 09.09.2003, also trotz einer bekannten laufenden Krankschreibung und während eines laufenden Rentenverfahrens, durch die Verwaltung der DRV Bund eindeutig rechtswidrig war,
2. eine eindeutige und unmissverständliche Klarstellung zu formulieren, daß auch die Vernichtung der fortlaufenden AU-Bescheinigungen des MDK-Leer bis zum Rentenantrag eindeutig rechtswidrig war
3. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen des § 25 BDSG dem Vorstand der DRV Bund wg. der hier
genannten beiden Verstöße der rechtswidrigen Aktenvernichtung (....) eine entsprechende Rüge zu erteilen und um eine entsprechende offizielle Stellungnahme zu
ersuchen
Soweit unsere Forderungen, die wir erstmalig bereits am 10.12.2011 im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde an den damaligen Bundesdatenschutzbeauftragten Herrn Peter Schaar gerichtet haben, sie betraf Ihren Mitarbeiter Referat III Herrn Matten. Diese Forderungen wurden bis heute nicht sachgerecht und rechtsonform im Sinne des BDSG von lhrer Dienststelle abgearbeitet und warten daher weiter auf eine rechtsstaatliche Erledigung durch Ihre Dienststelle!
Die Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Ihren Mitarbeiter, Referatsleiter Herrn Matten, ist vollständig auf unserer homepage nachzulesen. Falls diese Ihnen durch
weitere "Büroversehen" abhanden gekommen sein sollten, können Sie den gesamten Kontext unserer homepage entnehmen, dazu genügt ein Mausklick: http://www.zwergdavid-
Da die Pressestelle der Deutschen Rentenversicherung Bund auch diejenigen Tatsachen, deren Eingeständnis Ihre Behörde erzwungen hart, in einer
öffentlichen Stellungnahme zu unserem Fall wieder bestritten hat und damit die Öffentlichkeit erneut belogen hat ("Leben mit Schmerz und ohne Geld",
NWZ/Nordwestzeitung, online-Reportage finden Sie hier: http://www.nwzonline.de/
4. auch diesbezüglich die Deutsche Rentenversicherung zu rügen und um eine erneute schriftliche Richtigstellung und Entschuldigung nachzusuchen!
BIslang haben wir mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationesfreiheit Peter Schaar und seine MitarbeiterInnen überwiegend schlechte Erfahrungen gemacht: Verzögerung unserer Eingabe aufgrund eines zweimaligen Büroversehens um ein Jahr (!), dies hatte für uns katastrophale Folgen insofern, weil unsere Eingabe an den Petitionsausschuß des Derutschen Bundestages zu geringe Aussagekraft hatte.i. V. Erich B. Ries"
Soweit also unser Schreiben an die derzeitige Bundesdatenschutzbeauftragte, der Eingang wurde uns jetzt also schriftlich bestätigt, wir sind gespannt darauf, ob und wie sich diese Behörde ggf. wieder aus der gesetzlichen Verantwortung und aus diesem Datenschutz-Skandal herausziehen wird...
Wir werden darüber natürlich weiter berichten und alles hier öffentlich machen...!
Den vollständigen Sachverhalt haben wir in einer Dienstaufsichtsbeschwerde an den
damaligen Bundesbeauftragten für den Datenschutz Peter Schaar (Grüne) dargestellt.
Peter Schaar hat sich aber leider erkennbar hinter seinen Referatsleiter gestellt und ist
gegen die schlimmsten Verstöße gegen den Datenschutz, begangen von der Rentenversicherung mit der Vernichtung begünstigender Beweisakten ("ohne Kopie vernichtet") nicht vorgegangen, statt den
Vorstand der Deutschen Rentenversicherung zu rügen, wie dies § 25 BDSG bei schweren Verstößen gegen den Datenschutz fordert!
Frage: Wenn die rechtswidrige Vernichtung von begünstigenden Beweisakten in einem laufenden Rentenverfahren kein schwerer Verstoß gegen die Bestimmungen des Datenschutzes sind, was fällt dann überhaupt noch unter diese Wertung?!
Schlagworte/Tags: Bundesdatenschutz-Beauftragte Andrea Voßhoff, Deutsche Rentenversicherung Bund Datenschutz Bundesbeauftragte, Vernichtung Beweisakten Bundesbeauftragte Datenschutz
Auszug aus dem Bericht in der Tageszeitung ´Die Welt`:
"Das Wissenschaftlerteam um Sommer hat Patienten mit Fibromyalgie sowie eine Kontrollgruppe mit unter Depressionen leidenden Menschen untersucht. Hintergrund ist, dass Fibromyalgie-Patienten häufig auch depressiv sind. Die Forscher haben die Heiß-Kalt-Wahrnehmung und die Schmerzschwellen der Haut überprüft sowie die kleinen Nervenfasern der Haut unter dem Mikroskop untersucht.
"Alle drei Methoden haben gezeigt, dass insbesondere die schmerzleitenden Nerven der Patienten erkrankt sind. Wir denken, dass das ein sehr harter und ziemlich eindeutiger Befund ist", so Sommer. Die Depressions-Patienten hatten diese Störungen nicht."
"Mittelfristig können unsere Ergebnisse dazu beitragen, das Fibromyalgie nicht mehr als rein psychogene Erkrankung stigmatisiert wird, was recht viele Ärzte tun", sagte die Medizinerin. Je mehr Studien wie diese existierten, desto mehr werde Fibromyalgie als Krankheit angenommen und den Patienten mit weniger Vorurteilen begegnet.
Leider nur langsam setzt sich in Mediziner-Kreisen die Erkenntnis durch, daß Fibromyalgie eine ernsthafte Erkrankung mit sehr schlimmen Folgen für die Betroffenen ist - für die vielen Fibromyalgiekranken, denen die Deutsche Rentenversicherung rechtswidrig die Erwerbsminderungsrente verweigerte und bis heute verweigert, kommt diese Erkenntnis leider zu spät...!
Der hier zitierte Artikel ist vollständig erschienen in der Tageszeitung ´Die Welt` vom 14.03.2013, hier der Link:
Einen ausführlichen Bericht zu dieser bahnbrechenden neuen wissenschaftlichen Erkenntnis, der geradezu einen Paradigmenwechsel in der medizinischen Forschung darstellt, finden Sie auf der Seite des Universitätsklinikums Würzburg, hier der Link:
https://www.uni-wuerzburg.de/sonstiges/meldungen/single/artikel/fibromyalg/
Ein herzliches Dankeschön geht an die Forscherinnen und Forscher der Klinik, die hier eine Lanze gebrochen haben für die an Fibromyalgie erkrankten Menschen und dies ganz unspektakulär getan haben - ganz im Gegensatz zu " unseren" Politikerinnen und Politiker, denen das Schicksal der hiervon betroffenen chronisch kranken erkennbar egal ist....!
Gnade den ´Rechtsunterworfenen`, wenn sie auf das Rechtsverständnis einer solchen Behörde angewiesen sind....
Über die zweifelhafte und mehr als fragwürdige Rolle des Bundesversicherungsamtes in Bonn als für die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) zuständige Fach- und Dienstaufsichtsbehörde haben wir bereits berichtet - siehe unter ´AKtuelles Archiv`!Link: oder klicken Sie auf der linken Navigationsseite und scrollen Sie weiter nach unten...)
Fatal nur, daß der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages hier nichts selbst untersucht hat, sondern dieser Behörde mit umstrittenem Ruf offenbar blind
vertraut! Unsere Meinung dazu:
Vielleicht verständlich aus der Sicht der Regierungsparteien CDU/CSU und FDP, die ja die oberste Verantwortung für die Tätigkeit der Bundesbehörden, eben auch des Bundesversicherungsamtes (BVA) tragen: Wer möchte schon selbst zu der Erkenntnis kommen, daß die untergeordnete Behörde es mit der Verfassung und der rechtsstaatlichen Sozialverwaltung nicht so genau nimmt, und auch mit der wahrheitsgetreuen Berichterstattung an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages zumindest in diesem konkreten Einzelfall (einer von immerhin jährlich ca. 160 000!) fast nichts stimmt!
Das aber die gesamte Opposition, angefangen von der SPD, den Grünen und der Linkspartei dazu schweigt, ist besorgniserregend!
Es ist die Vorsitzende des Petitionsausschusses, Kersten Steinke (Die Linke), die die Verantwortung aller Entscheidungen des Petitionsausschusses nach außen hin trägt, dies hat sie mit ihrer Unterschrift auch in Ihrem Ablehnungsbescheid an uns bestätigt!
Wo soll da die Glaubwürdigkeit der Opposition herkommen, wenn selbst in einem solch klaren Fall von Verfassungsbruch und Rechtsbruch durch alle Instanzen, angefangen von der DRV Bund über die befaßten Sozialgerichte, dem Bundesversicherungsamt in Bonn und schließlich dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) keinerlei Kritik oder gar ein allgemeiner Aufschrei der Empörung kommt?!
Arme Opposition, armes Deutschland!
Wo bleiben die angeblich sozial denkenden Linken, wo bleiben die Demokraten, wo bleiben die Menschen, für die Rechtsstaat und Demokratie ein hohes Gut und nicht nur Propaganda sind?
Es scheint sie nicht zu geben, zumindest nicht unter den Politikerinnen und Politikern!
Die ganze Frauenpolitik wird unter diesem Blickwinkel natürlich fragwürdig und auch unglaubwürdig:
In dem hier dargestellten Skandal geht es nicht zuletzt auch um fortgesetzte und massive
Frauenunterdrückung, die massive Negierung der Lebensleistung einer Mutter und Großmutter und nicht zuletzt um die staatlich sanktionierte Verweigerung der Grundrechte, jetzt auch abgesegnet
durch das Deutsche Parlament, vertreten durch den Peitionsausschuß des Deutschen Bundestages - noch einmal: Armes Deutschland!
Dies ist für Menschen mit einem halbwegs funktionierenden Rechtsbewußtsein kaum nachvollziehbar, wird hier doch ein Teil des Problems mit der Lösung des anderen Teils des Problems beauftragt...
Im Volksmund heißt dies auch ´Den Bock zum Gärtner machen...
Unseren offenen (und letzten) Brief an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages finden Sie auf der linken Navigationsseite unter dem Kapitel "Die Petition beim Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages", wo Sie auch weitere Schreiben von uns an diesen ständigen Untersuchungsausschuß des Bundesparlamentes unter Vorsitz von Kersten Steinke (Die Linke) finden.
Leider haben wir jetzt die sowohl für uns als auch die Demokratie insgesamt traurige Erkenntnis gewonnen, das hier tatsächlich nichts selbst untersucht und geprüft wird, sondern lediglich die in den Skandal selbst involvierte Behörde, das Bundesversicherungsamt in Bonn (BVA) befragt wurde, daß aber nachweislich die Unwahrheit berichtete, auf gut Deutsch den Petitionsausschuß belogen hat!
Sie finden unseren letzten und neuesten Brief vom 24.10.2012 gleich ganz oben!
Wir fragen uns allerdings, ob dies auch so wäre, wenn das Auge der Öffentlichkeit und der Wähler (!) auf unseren Fall gerichtet wäre....
Hier der Link des zugrundeliegenden Artikels ´Rentenversicherung warnt vor Armutsfalle im Alter` in ´Focus online`:
http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/studie-der-deutschen-rentenversicherung-rentenreform-laesst-erwerbsminderungsrenten-schmelzen_aid_841986.html
Hier der Link zu dem interessanten Artikel in Focus online und unseren kurzen Kommentar dazu: http://www.focus.de/finanzen/altersvorsorge/rentenversicherung-warnt-vor-armutsfalle-im-alter-nedrige-rente-bei-erwerbsminderung-kommentar_4777104.html
Wenn Sie eine erfahrungsbasierte Zusammenfassung und (natürlich auch subjektiv geprägte) Wertung von uns sowie die politischen und gesellschaftlichen Schlußfolgerungen interessiert, klicken Sie auf der linken Navigationsleiste unter ´Zusammenfassung, Schlußfolgerungen und Perspektiven` oder klicken Sie einfach hier: http://zwergdavid-riesegoliath.jimdo.com/zusammenfassung-schlu%C3%9Ffolgerungen-und-perspektiven/
Schlagworte und Stichworte: Rentenversicherung Rechtsbeugung, Rentenversicherung Diffamierung, Rentenversicherung Verleumdung, Rentenversicherung rechtswidrige Vernichtung schutzwürdiger Akten, Rentenversicherung Lügen, Rentenversicherung belügt Öffentlichkeit, Rentenversicherung diffamiert Versicherte, Rentenversicherung verweigert Erwerbsminderungsrente trotz Gutachten der Arbeitsunfähigkeit, Rentenversicherung hat die Öffentlichkeit belogen, Rentenversicherung Verweigert rechtliches Gehör, Rentenversicherung Verstoß gegen § 20 SGB X, Rentenversicherung Beweisvernichtung, Rentenversicherung Verstoß gegen § 110a SGB IV Aufbewahrungspflicht durch die Deutsche Rentenversicherung, Rentenversicherung Verstoß gegen § 76 SGB X Einschränkung der Übermittlungsbefugnis bei besonders schutzwürdigen Sozialdaten, Rentenversicherung Verstoß gegen Art. 1 GG, Rentenversicherung Verstoß gegen Art. 3 GG, Rentenversicherung Verstoß gegen Art. 20 GG, Rentenversicherung Verstoß gegen Art. 103 GG.
Sozialgericht Oldenburg Andreas Tolkmitt Rechtsbeugung, SG Oldenburg Verstoß gegen Sozialgerichtsgesetz SGG § 103 , LSG Niedersachsen Verstoß gegen Sozialgerichtsgesetz SGG § 103, SG Oldenburg Rechtsbeugung § 339 StGB, LSG Niedersachsen Rechtsbeugung § 339 StGB, SG Oldenburg Verstoß gegen § 103 SGG
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