und ihr werdet die Wahrheit erkennen, und die Wahrheit wird euch frei machen!  (Röm 6,22Jak 1,25)

 

Recht auf Gegendarstellung: Im Gegensatz zu meinen Gegnern stehe ich fest auf dem Boden unserer FDGO, das bedeutet: In dieser Seite www.zwergdavid-riesegoliath.de sind nicht nur alle Behauptungen mit Beweisen belegt, ich halte mich auch buchstabengetreu an unsere Verfassung und die speziellen Gesetze!

Rechtsnorm: Der medienrechtliche Gegendarstellungsanspruch ist deshalb Ausfluss des im Grundgesetz geschützten allgemeinen Persönlichkeitsrechts (Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1 GG) als Recht auf Selbstbestimmung über die öffentliche Darstellung der eigenen Person im Spannungsfeld mit der Pressefreiheit (Art. 5 Abs. 1 GG).[1][2][3] siehe Wikipedia

Daher biete ich allen auf diesen Seiten genannten Personen die Möglichkeit der Gegendarstellung!

Die Gegendarstellungen werden hier veröffentlicht, sodaß unsere Leser sich eine eigene Meinung bilden können! Die einschlägigen 

Rechtsnromen geben mir aber das Recht, erfolgte Gegendarstellungen im Anschluß zu kommentieren, dieses Recht werde ich auch mit 

Sicherheit wahrnehmen! Über die Voraussetzungen einer Gegendarstellung lesen Sie oben den Wikipedia-Artikel!

Dieses Recht hatte meine Schutzbefohlene, die schmerzgeplagte schwerbehinderte und

chronisch kranke Versicherte Elke Ries leider nicht!

 

 

Wer ist das Opfer dieser geballten Staatsgewalt, die hier ungebremst durch irgendwelche Gesetze oder staatliche Kontrollinstanzen auf sein wehrloses Opfer einschlägt?

Die schmerzgeplagte Klägerin/Versicherte leidet seit 1997 an einem chronischen Schmerzsyndrom (Fibromyalgiesyndrom) mit umfangreicher Begleitsymptomatik. Von ihrem 15. Lebensjahr bis zum Ausbruch ihrer Erkrankung im Jahre 1997/1998 hatte sie fast ohne Unterbrechung teilweise mehr als vollschichtig gearbeitet und drei Kinder unter schwierigen Bedingungen großgezogen, weil der geschiedene Ehemann keinen Unterhalt bezahlt hat. Irgendwelche staatliche Unterstützung hat sie nicht in Anspruch genommen...

Sie hatte im Alter von ca. 40 fast 35 Rentenjahre erfüllt (einschließlich der Kindererziehungszeiten), einen Antrag für eine Mutter-Kind Kur, die ihr Hausarzt für sie wegen ihres Gesundheitszustandes und einer Erschöpfungssymptomatik gestellt hatte, wurde jedoch von der Rentenversicherung abgelehnt....Aber hier geht es vor allem um einen ausgewachsenen Verwaltungs- und Gerichtsskandal, bei dem die Versicherte zum reinen Objekt der Verfahren degradiert wurde...

https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:David_gegen_goliath2.jpg
Titelbild "Goliat" aus Wikipedia, gemeinfrei, link https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:David_gegen_goliath2.jpg

Dringender Verdacht auf Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB, gemeinschaftlich begangen durch die Deutsche Rentenversicherung Bund, das Sozialgericht Oldenburg und das Landessozialgericht Niedersachsen Bremen sowie das Bundesversicherungsamt BVA, später umbenannt in Bundesamt für Soziale Sicherung BAS!

Die umfassend und engmaschig dokumentierte Seite Zwergdavid gegen Riesegoliath läßt mich nach langjähriger und eingehender Beschäftigung zu der faktenbasierten Überzeugung kommen, dass hier ein schwerer Fall von Rechtsbeugung gemäß § 339 StGB, gemeinschaftlich begangen durch die Deutsche Rentenversicherung Bund, das Sozialgericht Oldenburg und das Landessozialgericht Niedersachsen Bremen vorliegt! Über die Motive könnte ich nur spekulieren, sie sind auch nebensächlich...

ALLE Tatbestandsmerkmale scheinen mir erfüllt zu sein inklusive des Vorsatzes oder mindestens des bedingten Vorsatzes! Schauen Sie gerne hierzu auch unter "Beweise!"

Einizelnorm Rechtsbeugung: 

 Strafgesetzbuch (StGB) § 339 Rechtsbeugung

Ein Richter, ein anderer Amtsträger oder ein Schiedsrichter, welcher sich bei der Leitung oder Entscheidung einer Rechtssache zugunsten oder zum Nachteil einer Partei einer Beugung des Rechts schuldig macht, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu fünf Jahren bestraft.

 

Rechtsbeugung ist kein Vergehen, sondern ein Verbrechen, dass mit Gefängnis von mindestens 1 Jahr, in schweren Fällen bis zu 5 Jahren strafbewehrt ist, es führt regelhaft zur Entlassung derjenigen, denen dieses Verbrechen nachgewiesen wurde!

 

Nur leider sind alle diesbezüglichen Verbrechen nach fünf Jahren verjährt, damit haben alle beteiligten Täter ggf.  einen "Persilschein" und können unbehindert weiter machen, alimentiert und priviligiert durch das Deutsche Volk, das heisst den Steuerzahler...!

 

Das Allerschlimmste ist: Der hier geschilderte Fall "Zwergdavid gegen Riesegoliath"  scheint kein Einzelfall zu sein,  sondern Methode zu haben! 

Der Journalist Werner Reisinger schreibt dazu auf der Beschwerdeplattform "Reclabox"

bereits am 29.11.2013: (Link)

 

"Das was hier veröffentlicht wird, kommt mir sehr bekannt vor.
Gleiche Krankheit
Gleicher Zeitraum
Gesetzwidriger Eingriff ins Versicherungskonto; Verfahrensverschleppung
Prozesswidriges unrichtiges Vorbringen bei den Gerichten
Vernichten von Beweisgutachten
Revidieren "unpassender" Gutachten
Missachtung der eigenen Regeln (Begutachtungsrichtlinien)
Die selben Rechtsverletzungen durch DRV BfA (Gera)
Die selben Rechtsverletzungen durch SG und LSG Bayern, wie Entzug des Rechts auf Beweis und Korrektur medizinischer Fachgutachten durch Amtsrichter.

Das übergeordnete System leistet die Deckung dieser Rechtsbrüche, schließlich können so die Beiträge niedriger bleiben."
Werner Reisinger

 

 

Verletzte Rechtsnormen in dem gesamten Verfahren:

1. Illegale Vernichtung von schutzwürdigen Beweisakten während eines laufenden Rentenverfahrens durch die Deutsche Rentenversicherung

Sozialgesetzbuch (SGB IV) Viertes Buch, Gemeinsame Vorschriften für die Sozialversicherung

§ 110a SGB IV Aufbewahrungspflicht

 

2. Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz Art. 3 GG

 

3. Verstoß gegen den Amtsermittlungsgrundsatz § 103 SGG durch das Sozialgericht Oldenburg, das Landessozialgericht Niedersachsen Bremen und die Rentenversicherung Bund

 

4. Verweigerung des rechtlichen Gehörs durch das Sozialgericht Oldenburg und das LSG Niedersachsen gemäß Art. 103 GG 

 

5. Verstoß gegen den Datenschutz durch die Rentenversicherung 

Zehntes Buch Sozialgesetzbuch - Sozialverwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz - (SGB X)

§ 76 Einschränkung der Übermittlungsbefugnis bei besonders schutzwürdigen Sozialdaten

 

 

Verstoß gegen weitere Sozialrechtsnormen....

Und, last but not least,

 

6. Verletzung unserer grundlegenden Verfassungsnorm Artikel 1 GG Menschenwürde

 indem sowohl im Gutachten der Gerichtsgutachterin Dr. Simone Sörries, die ohnehin die Besorgnis der Befangenheit in mehrfacher Hinsicht rechtfertigte, als auch im Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen Bremen durch den Vorsitzenden Dr. Michael König die Klägerin im Urteil massiv diffamiert wird, indem ihr erwiesen unwahr u. a. Faulheit vorgeworfen wird! ("selbstgewählte Inaktivität") Schauen Sie zu all dem gerne in die Unterseite "Beweise" Die  Deutsche Rentenversicherung hat hiergegen ebenfalls  verstoßen, indem sie öffentlich in einem Artikel der NWZ alles leugnet, was sie zuvor gegenüber dem Bundesdatenschtuzbeauftragten schriftlich zugegeben hatte: Damit unterstellt sie der Klägerin öffentlich, gelogen zu haben:  Das ist eine schwere Ehrverletzung, mit Sicherheit ein Verstoß gegen die Menschenwürde der Versicherten, zumal eine Gegendarstellung inklusive von Beweisen zwar erst veröffentlicht, dann aber später wieder gelöscht wurde! Der die Klägerin diffamierende Artikel besteht immer noch hier klicken Leben mit Schmerz und ohne Geld

Arbeitsunfähig durch schweres Fibromyalgie-Syndrom? Gilt nicht! Wie die Deutsche Rentenversicherung Bund eine schmerzgeplagte, Schwerbehinderte und chronisch Kranke um Ihre Erwerbsminderungsrente prellt....

In diesem hier engmaschig und umfangreich dokumentierten Skandal hat sich die Deutsche Rentenversicherung Bund (DRV Bund) bzw. die nachfolgend befaßten Gerichte u. Behörden m. E.  folgender Rechtsverstöße schuldig gemacht, die allesamt mit Vollbeweisen, d. h. amtlichen Dokumenten belegt sind (Schauen Sie hierzu bei "Beweise", wo ich alles dokumentiert habe!)

 

1. Rechtswidrige Ignorierung des vom eigenen beratungsärztlichen medizinischen Dienstes erstellten Gutachtens, daß von einer infolge Chronifizierung nicht mehr vorhandenen Arbeitsfähigkeit ausgeht. (Beweis 2)

 

Weitere Details inklusive Kopie des Gutachtens finden Sie hier (Beweis 2)

 

DIe Verwaltung der Rentenversicherung hatte das vom eigenen beratungsärztlichen Dienst im Widerspruchsverfahren erstellte medizinische Gutachten, das zu dem Schluß kommt, die Antragstellerin Elke Ries sei infolge der Chronifizierung ihrer Erkrankung nicht mehr erwerbsfähig im Sinne des Gesetzes, rechtswidrig ignoriert, die Verwaltung hatte dieses die Antragstellerin eindeutig begünstigende medizinische Gutachten einfach nicht zur Kenntnis genommen!

 

In der höchstrichterlichen Rechtssprechung gilt für die öffentlichen Verwaltung der Grundsatz der Gleichbehandlung gemäß Art. 3 Grundgesetz, dies bedeutet in der Rechtsanwendung ganz konkret: Gleiches muß gleich und Ungleiches ungleich behandelt werden, heißt: Wenn die Grundlage der Entscheidung über eine Erwerbsminderungsrente bei der Rentenversicherung das medizinische Gutachten des eigenen beratungsärztlichen Dienstes ist, dann darf die Verwaltung der Rentenversicherung keine einzelne Versicherte benachteiligen, indem Sie ohne besonderen Grund und unbegründet ein solches Gutachten, daß die Versicherte eindeutig begünstigt, ignoriert!

 

Genau dies ist hier geschehen, damit hat die Verwaltung der Rentenversicherung in diesem konkreten Fall erkennbar gegen die Grundrechte ihrer Versicherten Elke Ries verstoßen, diese hat ein verfassungsgemäßes Recht darauf, genau so behandelt zu werden wie andere Versicherte, ob die Krankheit Fibromyalgie der Rentenverwaltung nun ins Konzept paßt oder nicht!

 

Indem begründungslos und ohne ersichtlichen Grund von der allgemeinen Verfahrensweise, daß Grundlage der Entscheidung der Verwaltung der Rentenversicherung immer das Gutachten des eigenen beratungsärztlichen Dienstes ist zum einseitigen Nachteil der Versicherten abgewichen wurde, liegt damit nicht nur ein Vestoß gegen sozialrechtliche Normen, sondern sogar ein Verfassungsverstoß gemäß Art. 3 GG vor!

 

2. Mißachtung des Amtsermittlungs-Grundsatzes, indem ein vom beratungsärztlichen Dienst angefordertes Gutachten des behandelnden Psychotherapeuten pflichtwidrig nicht eingeholt worden ist.

Der Amtsermittlungs-Grundsatz in der Sozialverwaltung und in der Sozialgerichtsbarkeit fordert die zuständigen Stellen auf, selbstständig Fakten zu ermitteln! Hier wurde aber  systematisch alles ignroriert, was die Antagstellerin begünstigte...!

Damit besteht natürlich auch der begründete Verdacht einer gezielten Manipulation der Aktenlage...

Dieses Gutachten wurde später dann im Verfahren beim Sozialgericht Oldenburg vom vorsitzenden Richter Andreas Tolkmitt angefordert, sein die Antragstellerin/Klägerin Elke Ries aber eindeutig begünstigendes Ergebnis komplett ignoriert! Näheres unter Beweise , speziell Beweis 9

 

3. Vernichtung von die Antragstellerin begünstigenden medizinischen Gutachten des MDK Leer (MDK=Medizinischer Dienst der Krankenkasse), die eine Krankschreibung von über einem Jahr fortlaufend dokumentierten und damit deutlich machten, daß die Klägerin vor Renten-Antragstellung einen längeren Zeitraum ununterbrochen amtsärztlich bestätigt krankgeschrieben war. Das Strafgesetzbuch kennt hierzu den Straftatbestand des Verwahrungsbruch, § 133 StGB, strafbewehrt mit bis zu 5 Jahren Haft - aber leider verjährt, als wir es entdeckten...!

 

4. Vernichtung von medizinischen Berichten zweier durchgefährter Reha-Maßnahmen, die die umfangreichen Heilbemühungen der schwerbehinderten chronisch kranken Antragstellerin dokumentierten, eines davon sogar erst nach Antrag einer Erwerbsminderungsrente durch die Antragstellerin/Klägerin Elke Ries:

Dies führte dazu, daß die zuständigen Vorsitzenden Richter Andreas Tolkmitt vom Sozialgericht Oldenburg und Dr. Michael König vom Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen aufgrund ihres offenbar nur sehr oberflächlichen Aktenstudiums nicht erkannten (oder erkennen wollten?), daß die Klägerin lange Zeit vorher bereits krank war und umfangreiche Heilbemühungen dem Rentenantrag vorausgegangen waren!

 

Im Urteil diffamierte der Vorsitzende des Landessozialgerichts Niedersachsen/Bremen, Richter Dr. Michael König, die Antragstellerin/Klägerin, indem er ihr erwiesen wahrheitswidrig eine "Selbstgewählte Innaktivität" und zu geringe eigene Heilbemühungen  (!) unterstellte!

3 (drei!) allesamt leider erfolglose Rehamaßnahmen innerhalb von 6 Jahren, wovon 2 Maßnahmen von der Rentenversicherung durch Vernichtung der Akten unterschlagen worden waren, dazu noch 2 (zwei!) mehrwöchige stationäre Klinikaufenthalte, alles innerhalb dieser 6 Jahre  - für den Vorsitzenden Dr. Michael König, der die Vernichtung von zahlreichen, die Antragstellerin/Klägerin Elke Ries allesamt begünstigende Beweisakten durch die Rentenversicherung anscheinend nicht bemerkte oder nicht bemerken wollte (!) und die Akteneinträge der Rentenversicherung "AKTEN OHNE KOPIE VERNICHTET" einfach "übersah" alles zu geringe eigene Heilbemühungen...!?

 

Wir meinen: Das ist  erkennbar und beweisbar grob wahrheitswidrig, eine Schande auch für die Mitunterzeichnenden Richter dieses Urteils!

 

Hier wurden begünstigende Beweisakten vernichtet, teilweise trotz eines bereits laufenden Rentenverfahrens!

Auch hierfür käme der Straftatbestand des "Verwahrungsbruch" gemäß § 133 StGB in Betracht...Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat diese Vernichtung der Beweisakten zwar schriftllich bestätigt, weigerte sich aber, dies ebenfalls rechtlich zu bewerten und der Rentenversicherung eine entsprechende Rüge zu erteilen...

 

Was wir sehr schnell bei Durchsicht der DRV-Akten bemerkten, sollen die Richter Andreas Tolkmitt des SG Oldenburg nocht die 3 Richter Dr. König, Dürre und S. KLein des LSG Niedersachsen nicht festgestellt haben? Wer soll das glauben? Das würde ja  bedeuten, daß sie alle 4 (!) grob fahrlässig ihre Arbeit gemacht haben oder aber nicht in der Lage wären, Akten zu lesen - wohl kaum glaubhaft! Die Alternative: Sie wollten diese Dinge nicht sehen, weil sie voreingenommen waren, weil ein bestimmtes Ergebnis zugunsten einer Partei, nämlich der Deutschen Rentenversicherung Bund erzielt werden sollte - nur so macht alles Folgende einen echten Sinn und entspricht einer inneren Logik...

 

Was bedeutet es rechtlich, wenn Richter voreingenommen parteiisch sind und ein Verfahren entsprechend steuern, um ein erwünschtes Ergebnis zu erzielen? Das nennt man in der Juristensprache Rechtsbeugung  gemäß StGB § 339, kein bloßes Vergehen, sondern aus gutem Grunde ein Verbrechen, daß mit 1 bis 5 Jahre strafbewehrt ist und regelhaft zur Entlassung aus dem Öffentlichen Dienst führt... 

 

5. Vermischung der persönlichen Daten der Antragstellerin/Klägerin Elke Ries mit den Daten einer verstorbenen Versicherten(!)! Die vorsitzenden Richter Andreas Tolkmitt (Sozialgericht Oldenburg) und Dr. Michael König (Landessoialgericht Niedersachsen/Bremen) hatten weder gemerkt, daß daß die zahlreichen, ausnahmslos die ANtragstellerin begünstigenden medizinischen Gutachten von der Deutschen Rentenversicherung Bund rechtswidrig vernichtet worden waren, noch hatten sie gemerkt, daß die Aktenlage nicht nur fehlerhaft, sondern auch insofern rechtswidrig war, als sie mit Fremddaten einer verstorbenen Versicherten vermischt waren!

 

Prozeßverschleppung

Die beiden vorstitzenden Richter  haben all dies nicht gemerkt, oder es war ihnen völlig egal, dennoch  brauchten beide Richter jeweils zwei Jahre, ohne die Versicherte vorzuladen, um den Fall dann nach dieser unvollständigen und rechtswidrigen Aktenlage der Beklagten, der DRV Bund, gegen die Versicherte, ohne diese je in Augenschein genommen zu haben, zu entscheiden!

 

 

Die Richter haben, da sie die Akten wohl wenn überhaupt nur sehr oberflächlich studiert hatten, weder diese zahlreichen eindeutigen Rechtsverstöße bemerkt, noch haben sie irgendwelche Korrekturen veranlaßt...!

Ähnliches gilt leider auch für das später eingeschaltete Bundesversicherungsamt in Bonn....

 

6. Mißachtung der Sachverhalte in einem Antrag gemäß § 44 SGB X durch die Rentenversicherung (Rücknahme eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes)

Die Deutsche Rentenversicherung hat nicht einen einzigen begangenen Rechtsverstoß bei dieser (ohnehin fragwürdigen) "Selbstüberprüfung" erkennen können, dies nicht einmal im promt von uns eingeleiteten Widerspruch!

Nach Abschluß des Falles nutzte die Renten-Antragstellerin Elke Ries die vom Sozialgesetzbuch eröffnete Möglichkeit einer Überprüfung nach § 44 SGB X (Überprüfung eines rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes) durch die betoffene Verwaltungsbehörde selbst, in diesem Fall also die Rentenversicherung, und man wird sich inzwischen denken können, wie diese eigene "Überprüfung" ausging: Die Deutsche Rentenversicherung konnte keine eigenen Fehler entdecken!!

Der Bundesdatenschutzbeauftragte schrieb uns einige Zeit später, im Jahre 2011 folgendes:

 

Datenschutzbeauftragte zur Vernichtung von Schutzwürdigen Beweisakten und Datenschutz der DRVB

 

„Die Vernichtung der RehaAkte aus dem Jahr 1998 wurde am 24.7.1999, also 14 Monate nach Beendigung der Maßnahme, durchgeführt. Der Vorgang zum Antrag aus dem Jahr 2002 wurde am 09.09.2003 und somit 13 Monate nach Abschluß der Maßnahme vernichtet.“ (Schreiben Bundesdatenschutzbeauftragter vom 29.11.2011)

und weiter:

Abschließend können wir nur nochmals feststellen, dass sowohl die Übersendung (….) an die jeweiligen Gerichte , als auch die Aufnahme der Informationen über die Sozialdaten der anderen Versicherten in den Aktenvorgang der Petententin Elke Ries eindeutig einen Verstoß gegen die Vorschriften zum Sozialdatenschutz darstellen.“ (Bundesdatenschutzbeauftragter, Schreiben 09.11.2011)

 

Korrekturen der falschen und damit rechtswidrigen Aktenlage durch die Rentenversicherung wurden erst nach Einschaltung des Bundesbeauftragten für den Datenschutz Peter Schaar zugesagt, nachdem dieser die Rechtswidrigkeit einiger Verwaltungsakte festgestellt hatte!

Anträge gemäß § 44 SGB X ("Selbstüberprüfung") sind nach unserer Meinung Augenwischerei, eine tatsächliche Prüfung des eigenen Verwaltungshandelns der Rentenversicherung hat hier erkennbar nicht stattgefunden!

 

Öffentliche Diffamierung und Verleumdung der Versicherten/Klägerin

 7. Belügen der Öffentlichkeit  und damit öffentliche Diffamierung der Versicherten Elke Ries in einem Presseartikel der Nordwest-Zeitung durch ihren Pressesprecher Stephan Braatz:

"Es seien keine Akten oder Beweise vernichtet worden, Gutachten habe man weder nicht weitergereicht noch ignoriert“.

Ein letztes Mal hat die Deutsche Rentenversicherung Bund gezeigt, wie wenig ernst sie unseren Rechtsstaat, rechtsstaatliches Verwaltungshandeln und die Individual- und Menschenrechte ihrer Versicherten nimmt, aber auch, wie gleichgültig der Rentenversicherung  die schriftlichen Klarstellungen ihres rechtswidrigen Verwaltungshandelns von Seiten des Bundesbeauftragten für den Datenschutz ist.

 

In einer Zeitungsreportage über diesen Fall ("Leben mit Schmerz und ohne Geld",  als Print und online erschienen) hat die Rentenversicherung alles wieder öffentlich bestritten, was sie gegenüber dem Bundesdatenschutzbeauftragten zuvor schriftlich eingestanden hatte...!

So ernst nimmt die Deutsche Rentenversicherung schriftliche Äußerungen des Bundesdatenschutzbeauftragten!

Mit diesem Abstreiten bereits bewiesener und zugegebener Tatsachen  durch den Pressesprecher der Rentenversicherung Braatz, wurde die Antragstellerin auf infamste Weise als Lügnerin diffamiert!

 

Die Rolle des Bundesversicherungsamtes BVA in Bonn, heute ist es das Bundesamt für soziale Sicherung als Dienstaufsichtsbehörde der Deutschen Rentenversicherung

 

Bleibt noch festzuhalten, daß das Bundesversicherungsamt in Bonn, die zuständige Dienst- und Fachaufsichtsbehörde für die Deutsche Rentenversicherung Bund, die später umbenannt wurde in Bundesamt für soziale Sicherung Link: dem Petitionsausschuß falsch berichtete, der Petitionsausschuß sich damit begnügte und unsere zahlreichen Beweisanträge einfach ignorierte...

Eine von uns gestellte Strafanzeige gegen den zuständigen Referatsleiter des  Bundesversicherungsamtes wegen (strafbarer) Falschaussage gegenüber einem Untersuchungsausschuß des Deutschen Bundestages, mußte leider erfolglos bleiben, weil solche Falschaussagen nur dann strafbar sind, wenn sie in einer mündlichen Befragung erfolgen (!). Näheres hierzu unter aktuelles und Die Petition beim Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages

Die BVA, heute BAS hatte erkennbar nichts geprüft und folglich auch keine Fehler der Rentenversicherung feststellen können und somit natürlich auch keinerlei Korrekturen vorgenommen! Eine Dienstaufsichtsbehörde, die selbst auif unseren Antrag gar keine Dienstaufsicht wahrnimmt! Man kann nur hoffen, daß dies heute etwas anders ist - ich habe allerdings meine Zweifel dran...

 

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (damals Frau Dr. Ursula von der Leyen) war ebenfalls nicht an einer Aufklärung interessiert, der damalige Bundesdatenschutzbeauftrage Peter Schaar (Grüne) hat sich erst nach einem Jahr Verzögerung und zweimaligem "Büroversehen"(!) in Folge bequemt, die Sache zu bearbeiten, konnte sich aber nicht dazu durchringen, die Rentenversicherung wegen der Vernichtung schutzwürdiger Akten offiziell zu rügen, hat aber immerhin in einigen Punkten deutlich klargestellt, daß sich die Rentenversicherung hier eindeutig rechtswidrig verhalten hatte.... (s. oben)

 

 

Alle hier dargestellten Sachverhalte sind umfassend und engmaschig dokumentiert und mit entsprechenden Beweis-Dokumenten belegt, daher war und  ist die Deutsche Rentenversicherung auch nicht in der Lage, diese Seite zu verhindern!

Auch das Landessozialgericht Niedersachsen Bremen hat meine Frage um Aufklärung und meinen Hinweis auf diese Homepage im Jahre 2010 seinerzeit durch ihren Pressesprecher mit einer Drohung rechtlicher Schritte beantwortet - diese Drohung wurde von mir natürlich ignoriert, weil ich hier lediglich mein durch unsere Verfassung Art. 5 GG garantiertes Recht auf freie Meinungsäußerung wahrnehme - ich beleidige oder verleumde hier niemanden, ich bin aber Berichterstatter und informiere die Öffentlichkeit über einen echten Verwaltungs- und Justizskandal, der hier lückenlos und engmaschig dokumentiert dargestellt wurde!

 Schauen Sie hierzu unter dem Kapitel Beweise, wo die wichtigsten Beweise überwiegend anhand amtlicher Dokumente nachgewiesen sind!

 

Worum es hier auch geht:

Hier berichten wir darüber,

- wie der arbeitsunfähigen schwerbehinderten und chronisch kranken Elke Ries , die an einem schweren Fibromyalgiesyndrom (chronische Schmerzerkrankung)  mit umfangreicher Begleitsymptomatik leidet, von der Deutschen Rentenversicherung Bund seit dem Jahre 2003 die Erwerbsminderungsrente rechts- und verfassungswidrig vorenthalten wird, obwohl der medizinische Dienst der Rentenversicherung selbst im Widerspruchsverfahren eine nicht vorhandene Leistungsfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt festgestellt hatte und damit deren Arbeitsunfähigkeit bestätigte!

(Näheres hierzu finden Sie unter ´Beweise`

 

Der mit dem Fall betraute Oldenburger Rechtsanwalt für Sozialrecht Alfred Kroll, der sein Honorar im Voraus kassiert hatte und für die Klägerin nur ein einziges Mal persönlich zu sprechen war,  hatte pflichtwidrig keine Akteneinsicht genommen!

Damit begann ein mehrjähriges Gerichtsverfahren über 3 Instanzen mit für die Versicherte/Klägerin katastophalem Ausgang sowohl in sozialer als auch wirtschaftlicher Hinsicht: Hätte Rechtsanwalt Alfred Kroll, wie es in solchen Verfahren immer geboten ist und normalerweise auch stets von Anwälten auch gemacht wird, Akteneinsicht in die Verwaltungsakten der Rentenversicherung genommen, hätte ihm sofort auffallen mpssen, daß der beratungsärztliche Dienst der Rentenversicherung selbst zu dem Schluß gekommen war, die versicherte Antragstellerin Elke Ries sei infolge Chronifizierung nicht mehr genügend belastbar für eine Erwerbstätigkeit, somit wäre die Durchsetzung der berechtigten Forderungen der Klägerin fast ein Kinderspiel gewesen und hätte außer Frage gestanden....

 

 

- wir berichten ferner darüber, wie die Deutsche Rentenversicherung Bund  sich über den Untersuchungs-/Amtsermittlungsgrundsatz in der Sozialverwaltung (§ 20 SGB X) hinwegsetzte und es trotz Auftrag des Hauseigenen medizinischen Dienstes pflichtwidrig unterließ, einen die Versicherte begünstigenden Therapiebericht des behandelnden Psychotherapeuten einzuholen (s. oben und bei Beweise)

 

- wie die Deutsche Rentenversicherung Bund zahlreiche beweiserhebliche medizinische Befundberichte trotz des laufenden Verwaltungsverfahrens grob rechtswidrig vernichtete und damit nicht nur gegen das Verwahrungsgebot schutzwürdiger Akten in der Sozialverwaltung (§ 84 SGB X Abs.2, Satz 2), sondern u. E. auch gegen das Strafgesetzbuch verstieß (§ 133 StGB Verwahrungsbruch).

 

Diese durch die Vernichtung beweiserheblicher medizinischer Befundberichte entsprechend "bereinigte" Akenlage diente der Deutschen Rentenversicherung zur Abweisung des Rentenbegehrens und

erlaubte es so dem Landessozialgericht Niedersachsen -Bremen unter Vorsitz von Richter Dr. Michael König, der Klägerin Elke Ries wahrheitswidrig und diese diffamierend  "zu geringe eigene Heilbemühungen" und zynisch und diffamierend eine „selbstgewählte (!) Inaktivität“ zu unterstellen…..(Details hierzu unter ´Beweise` sowie hier

 

 

- ferner berichten wir darüber, wie die Deutsche Rentenversicherung sich über einschlägige Normen des Bundesdatenschutzgesetzes hinwegsetzte und streng geschützte vertrauliche Daten der Versicherten rechtswidrig an die Gerichte weiterreichte. Dies wurde erst nach über einjähriger Bemühungen durch den Verfasser der homepage vom Bundesdatenschutzbeauftragten schriftlich bestätigt, insbesondere betonte der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar (Grüne) auch die Rechtswidrigkeit dieser Vorgänge. (Näheres hierzu u.a. unter ´Aktuelles`)

Die rechtswidrige Vernichtung der die Antragstellerin eindeutig begünstigenden medizinischen Befundberichte, im rechtlichen Sinne Urkunden, ignorierte der Bundesdatenschutzbeauftragte jedoch trotz unseres Insistierens hartnäckig.

 

- wir berichten darüber, wie die Deutsche Rentenversicherung die persönlichen und ebenfalls streng geschützten Daten einer fremden, längst verstorbenen Versicherten rechtswidrig mit denen von Elke Ries vermischte... (auch dies wurde später durch den Bundesdatenschutzbeauftragten schriftlich bestätigt)

 

- wir berichten schließlich darüber, wie die Deutsche Rentenversicherung anlässlich eines Überprüfungsantrages hinsichtlich eines „ rechtswidrigen nicht begünstigenden Verwaltungsaktes“ gemäß § 44 SGB X mit anschließendem Widerspruch trotz angeblicher  "gründlicher Prüfung" keinen einzigen der hier genannten Rechtsverstöße erkennen konnte (!) und der Klägerin weiterhin Ihr gesetzliches Recht vorenthielt!

Bei dieser u. E. mehr als fragwürdigen Überprüfung des eigenen Verwaltungshandelns bemerkte die DRV Bund selbst im Widerspruchsverfahren gemäß § 44 SGB X keinerlei Unstimmigkeiten, nicht einmal die Vermischung mit Fremddaten einer verstorbenen Versicherten, demzufolge wurden diesbezüglich auch keine Korrekturen vorgenommen - allein dies läßt schon eindeutige Rückschlüsse auf die Ernsthaftigkeit dieser Art der ´Selbstüberprüfung`zu....!

 

In der Homepage berichten wir aber auch darber,

 

- wie das Sozialgericht Oldenburg unter Vorsitz von Richter Andreas Tolkmitt von den hier genannten Rechtsverstößen keine Notiz nahm und hinsichtlich der Verfahrensführung die Einlassungen der Klägerin Elke Ries weitgehend ignorierte.

 

Auch das die Klägerin Elke Ries im Widerspruchsverfahren eindeutig begünstigende Gutachten der Beklagten, der DRV Bund, daß die Leistungsunfähigkeit der Klägerin Elke Ries ja unzweideutig hervorhebt, ignorierte der verantwortliche vorsitzende Richter Andreas Tolkmitt vollständig, in dem u. E. skandalösen, per einfachen Gerichtsbescheid erlassenen Urteil des Sozialgericht Oldenburg findet es mit keinem Wort Erwähnung!

 

Ein Schelm, wer böses dabei denkt, d. h. hier eindeutig Parteilichkeit von Seiten des Gerichts zugunsten der beklagten DRV Bund unterstellt?

(Näheres hierzu klicken Sie hier:http://www25.jimdo.com/app/s1d478c5d7bfa8bb7/p4a4a33e6109ee61f/

 

  Übrigens benötigte Richter Andreas Tolkmitt für das per einfachen Gerichtsbescheid zugestellte Urteil ca. zwei Jahre!

Ein sozialgerichtliches Gerichtsverfahren darf nur dann mit einem einfachen Gerichtsbescheid durch den vorsitzenden Richter abgeschlossen werden, wenn die Sache inhaltlich und rechtlich einfach ist - davon kann hier keine Rede sein, daß dürfte wohl sogar für juristische Laien evident sein...!

Warum also wurde hier so verfahren?

Ob dies wohl etwas über die vorhandene oder eben nicht vorhandene Achtung gegenüber den existentiellen Interessen und der Persönlichkeit von schwerbehinderten und chronisch kranken Menschen wie der Klägerin Elke Ries aussagt? Bitte beantworten Sie sich diese Frage selbst!   

 

- wir berichten des weiteren darüber, wie das Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen unter Vorsitz von Richter Dr. Michael König die Sache über eineinhalb Jahre unbearbeitet liegen ließ und danach erst auf Anmahnung der Klägerin tätig wurde...

 

- wir berichten darüber, dass das Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen nicht einen einzigen Arzt befragte, obwohl das letzte Gutachten, auf das das Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen sich bezog, bereits genau 4 Jahre alt war und zudem von der Klägerin ungehört wegen Besorgnis der Befangenheit angegriffen worden war. Näheres hierzu klicken Sie hier

 

- wir berichten außerdem darüber, daß das Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen unter Vorsitz von Richter Dr. Michael König die von der Versicherten/Klägerin Elke Ries per Eilboten fristgerecht eingereichten Beweise und eine ausführlich begründete Aufforderung zur Beweiswürdigung einfach rechtswidrig ignorierte und der Klägerin damit das verfassungsmäßig garantierte Recht auf Gehör (Art. 103 GG) verweigerte, der Deutschen Rentenversicherung Bund aber unverzüglich mit Eilt-Vermerk per Fax Mitteilung machte. (Näheres hierzu klicken Sie hier                                         

 

  - Schließlich berichten wir darüber, dass sich die Klägerin mit einer Eingabe an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages wandte.

Näheres hierzu klicken Sie hier

 

- Außerdem berichten wir darüber, daß der Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages die Sache weiter an die der Deutschen Rentenversicherung vorgesetzte Fach- und Dienstaufsichtsbehörde, das Bundesversicherungsamt (BVA) in Bonn zur Prüfung der Sachlage und Berichterstattung verwies. (Näheres hierzu unter ´Aktuelles`)

 

- Auch berichten wir darüber, daß vom Bundesversicherungsamt in Bonn (BVA), heute BAS,  unter Leitung des Präsidenten Dr. Maximilian Gaßner (CSU) nicht nur keine erkennbare Fach- und Dienstaufsicht ausgeübt wurde - keine der hier dargestellten Rechtsverstöße wurde durch diese Behörde reklamiert oder gar Korrekturen veranlasst! – sondern der zuständige Beamte des Bundesversicherungsamtes dem Petitionsausschuß einen durch Weglassen zahlreicher Fakten und objektiv falsche Tatsachenbehauptungen einen wahrheitswidrigen und insgesamt unrichtigen Sachverhalt darstellte.

Dieser wahrheitswidrige Bericht des Bundesversicherungsamtes (BVA) veranlasste den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages, das Begehren/die Petition der Klägerin/Versicherten Elke Ries abzulehnen.

Näheres hierzu unter ´Aktuelles´, klicken Sie hier

 

- wir berichten daher über die falsche und wahrheitswidrige Berichterstattung des Bundesversicherungsamtes an den Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages (Näheres hierzu s. ´Aktuelles`)

 

- wir berichten von unserem mühsamen und zähen Kampf um Klarstellung der tatsächlichen Sachverhalte

 

- wir berichten über das von der Versicherten/Petententin eingeleitete Widerspruchsverfahren beim Petitionsausschuß des Deutschen Bundestages. (Näheres unter ´Aktuelles`)

 

- des weiteren berichten wir über unsere ebenfalls äußerst beschwerlichen Bemühungen, eine eindeutige Stellungnahme vom Bundesdatenschutzbeauftragten zu der rechtswidrigen Weitergabe persönlicher geschützter Daten und zu der rechtswidrigen Vermischung mit Fremddaten durch die DRV Bund zu erhalten (Näheres hierzu klicken Sie hier

 

- und schließlich berichten wir über unsere noch viel umfangreicheren und schwierigeren Bemühungen, den Bundesdatenschutzbeauftragten zu einer eindeutigen Stellungnahme hinsichtlich der Rechtswidrigkeit der Vernichtung beweiserheblicher medizinischer Befundberichte in einem laufenden Verwaltungsverfahren zu bewegen…..

hier

 

 

Wenn all dies Sie interessiert, weil Sie selbst infolge chronischer Krankheit und/oder Schwerbehinderung arbeitsunfähig sind und bei der Deutschen Rentenversicherung Bund (DRV Bund) eine Erwerbsminderungsrente beantragen müssen, oder Sie einfach wissen möchten, wie der „Rechtsstaat“ gelegentlich mit den „Rechtsunterworfenen“, sogar mit schwerbehinderten und chronisch Kranken umgeht, dann haben Sie hier jetzt einen Eindruck darüber gewonnen, um was es geht und was Ihnen selbst auch  passieren könnte….!

 

Bitte beachten Sie besonders das Kapitel ´Aktuelles`, wo wir in zeitlicher Reihenfolge/chronologisch alle neuen Entwicklungen eingestellt haben und auch künftig einstellen werden, bitte klicken Sie im Archiv Aktuelles  oder unter Aktuelles

 

Im Kapitel ´Beweise` haben wir alle uns besonders wichtig erscheinende Gutachten und offiziellen Stellungnahmen eingestellt, klicken Sie bei Interesse hier

 

Bitte beachten Sie bei der Lektüre dieser umfassend und engmaschig dokumentierten Homepage vor allem folgendes:

Ursprünglich haben wir die Homepage nicht personalisiert, d. h. wir hatten für sämtliche Akteure in diesem Drama Pseudonyme gewählt, weil wir grundsätzlich der Meinung waren, dass sogar Kriminelle ein (u. U. allerdings eingeschränktes) Recht auf Anonymität haben.

 

Da es sich jedoch bei den hier tätigen Akteuren größtenteils um hochbezahlte und vielfach privilegierte Beamte und relativ hohe Funktionsträger unseres Staates handelt, die ex professio das Recht zum Wohle der Allgemeinheit anzuwenden haben, überwiegt hier inzwischen auch aufgrund der zunehmend ans Tageslicht tretenden schweren Verstöße gegen die anerkannten Grundsätze rechtsstaatlicher Verwaltung und Rechtssprechung das öffentliche Interesse der Transparenz und Offenlegung das persönliche Interesse der Akteure, trotz der hier engmaschig dokumentieren Vorwürfe anonym zu bleiben!

Da wir hier argumentieren und alle wichtigen Äußerungen belegen, und da

 wir hier mit unserem vollen Namen öffentlich geradestehen, dürfen wir dies auch den u. E. rechtswidrig handelnden Akteuren im öffentlichen Dienst zumuten - hierfür steht unser Grundrecht auf Meinungsfreiheit, zumal wir stets bemüht waren und sind, Fakten und sachliche Zusammenhänge transparent zu machen, nicht aber einzelne Personen  grundlos oder lediglich auf Basis persönlicher Animositäten öffentlich zu diffamieren.

Hinter dem anfangs noch verwendeten Pseudonym Erika R. steht also die schwerbehinderte und chronisch kranke Elke Ries.

 

Die Homepage ist seit ihrer Erstellung im Juni 2010 gewissermaßen „organisch“ gewachsen, daher ist sie inzwischen sehr umfangreich geworden, auch ist sie in sich teilweise uneinheitlich.

Insbesonder im Kapitel ´Aktuelles` gab es vor einiger Zeit Probleme, die dazu geführt haben, daß die von uns laufend gemachten Einträge teilweise nicht mehr lesbar sind. Die Ursachen hierfür konnten wir nicht klären....

 

Sie können diese Homepage am besten nutzen, wenn Sie auf der linken Navigationsleiste das anklicken, was Sie gerade besonders interessiert, aber denken Sie daran: Alle Angaben sind zwar nach bestem Wissen und Gewissen erfolgt, erheben aber nicht in jedem Einzelfall den Anspruch wissenschaftlicher oder juristischer Unfehlbarkeit, da vor allem die juristische Bewertungen auch subjektiv sind! 

Aber darum geht es hier auch gar nicht, denn neben der rein juristischen Bewertung gibt es auch noch die Bewertung nach allgemein anerkannten  Grundsätzen der Moral!

Wobei uns allerdings eine Trennung von Rechtssprechung und Moral eine Perversion der Rechtssprechung zu sein scheint, und der hier dargestellte Fall mag dies sogar besonders deutlich veranschaulichen….

Eine Rechtssprechung, die sich nicht stets auch daran messen läßt, ob das erzielte Ergebnis auch gerecht und dem Willen des Gesetzgebers entspricht, ist u. E. kaum als rechtsstaatlich zu bezeichnen.....

 

Vielleicht stellen sich bei der Lektüre dieser vor allem um Wahrheit bemühten Fallschilderung peinliche Fragen für die betroffenen Behörden:

  

Wie geht die Deutsche Rentenversicherung Bund, wie gehen Sozialgerichte und Landessozialgerichte, wie gehen die zur Dienst- und Fachaufsicht berufenen Behörden wie das Bundesversicherungsamt in Bonn, umbenannt in BAS, mit chronisch kranken und schwerbehinderten Menschen  heute um?

 

Ist in diesem hier geschilderten langjährigen Verfahren, dem die Versicherte aus Geldmangel zum Teil ohne anwaltliche Unterstützung ausgesetzt war, tatsächlich die Würde des Menschen unantastbar gewesen, wie es der Artikel 1 unserer Verfassung fordert,

wurden hier wirklich die Grundsätze der Gewaltenteilung gemäß Art. 20 GG beachtet (wir sagen: Nein!), oder wird diese Forderung unserer Verfassung bereits dadurch verletzt, wenn das Landessozialgericht Niedersachsen unter Vorsitz des promovierten Juristen Dr. Michael König der Versicherten/Klägerin Elke Ries in dem u. E. skandalösen wahrheitswidrigen Urteil von 2009  zynisch und diffamierend  eine „selbstgwählte Inaktivität“ vorwirft, noch dazu, ohne sie selbst überhaupt in Augenschein genommen zu haben oder die Akten gründlich zu studieren, geschweige denn einen einzigen Arzt befragt zu haben, wie es der Amtsermittlungsgrundsatz fordert?!

 

Ein Urteil ausschließlich nach der Aktenlage der beklagten Partei, die nachweislich zahlreiche beweiserhebliche und die Klägerin eindeutig begünstigende Beweisakten vernichtet hat, ohne eigene weitere Ermittlung zu fällen, dürfte wohl nicht nur in Fachkreisen auf begründete Skepsis stoßen!

Wenn dabei gleichizeitig zazhlreiche, die Versicherte eindeutig begünstigende Beweise ignoriert oder uminterpretiert werden, obwohl sie so eindeutig formuliert sind, daß hier kein Raum für Interpretationen bleibt, wenn buchstäblich alle schriftlich geäußerte Besorgnisse der Befangenheit von den Gerichten vollkommen ignoriert werden und keinerlei erkennbares Gehör weder bei der Rentenversicherung, noch beim Sozialgericht Oldenburg, noch beim Landessozialgericht Niedersachsen, nicht einmal bei der BVA als Dienstaufsichtsbehörde finden,

dann bleibt hier eigentlich nur eine der Logik folgende Schlußfolgerung: Hier wurde von den Beteiligten planvoll und konzertiert gehandelt, um die Klägerin unter allen Umständen in die Schranken zu weisen und ein beabsichtigtes Ziel zu erreichen, nämlich die Abweisung der Rente und einseitige Begünstigung der Beklagten - das nennt man parteiisch, es ist nicht nur ein Verstoß gegen unsere Verfassung Art. 20 Gewaltenteilung, sondern ist de facto und auch wohl de jure eine Beugung des Rechts und damit ein schwerer strafbewehrter Straftatbestand gemäß § 339 StGB, der aus gutem Grund als Verbrechen qualifiziert ist!

 

Dies ist erschreckend, zumal dieses skandalöse Urteil von 4 (vier!) weiteren Richtern (man könnte in diesem Kontext auch von Mittätern sprechen), unterschrieben wurde....!

 

Dies ist zwar nur meine persönliche Meinung, weil die TäterInnen wegen Verjährung nicht mehr angeklagt werden können und dies sich also rechtlich leider nicht mehr klären läßt, aber sie ist sehr umfassend und engmaschig dokumentiert und sehr ausführlich argumentativ begründet und mit sehr zahlreichen Beweisen belegt! Weitere zahlreiche Beweise liegen uns vor und können jederzeit vorgelegt werden!

 

Wir freuen uns natürlich über jede positive Unterstützung, zum Beispiel indem Sie diese Seite bekannt machen und auf den sozialen Neztwerken wie facebook etc. verlinken! - Herzlichen Dank für Ihre Unterstützung!

 

 

 

Zur Person der Versicherten/Klägerin/Petententin und die Fibromyalgie: Zunehmende Schmerzen, zuerst im Rücken und Nackenbereicht stellten sich ab 1997 ein und wurden schließlich im Jahre 2001 als Fibromyalgiesyndrom diagnostiziert, dass sehr bald chronifizierte und bis heute leider trotz vielfacher Bemühungen nicht heilbar ist und bereits Mitte 2001 zur Arbeitsunfähigkeit führte.

(Zur Problematik des Fibromyalgiesyndroms und der sozialrechtlichen Bewertung klicken Sie hier 

 

Ihre Arbeitsfähigkeit erlangte die Versicherte Elke Ries seitdem niemals wieder, auch ihre umfangreiche Symptomatik hat sich, nicht zuletzt aufgrund der hier geschilderten Umstände, laufend verschlechtert....

 

 

Das sagt einer unserer Leser, der Journalist Werner Reisinger zusammenfassend:

In der Beschwerdeplattform "reclabox" haben wir unseren Fall geschildert, die Deutsche Rentenversicherung Bund hat sich wohlweislich gehütet, hier auf Nachfrage von Reclabox irgendwelche Äußerungen zu machen/Stellung zu nehmen, die Rentenversicherung hätte ja dabei nur die Alternative gehabt, unsere Aussagen zu bestätigen oder Reclabox zu belügen, also hat sie sich zu den Reclabox-Anfragen einfach nicht geäußert.

Das unser skandalöse Fall wohl doch kein absoluter Einzelfall ist, zeigt uns folgender öffentlicher Kommentar auf unsere Reclabox-Beschwerde, den wir hier abschließend im vollen Wortlaut wiedergeben, weil er sie Sache auf den Punkt bringt:

"Das was hier veröffentlicht wird, kommt mir sehr bekannt vor.
Gleiche Krankheit
Gleicher Zeitraum
Gesetzwidriger Eingriff ins Versicherungskonto; Verfahrensverschleppung
Prozesswidriges unrichtiges Vorbringen bei den Gerichten
Vernichten von Beweisgutachten
Revidieren "unpassender" Gutachten
Missachtung der eigenen Regeln (Begutachtungsrichtlinien)
Die selben Rechtsverletzungen durch DRV BfA (Gera)
Die selben Rechtsverletzungen durch SG und LSG Bayern, wie Entzug des Rechts auf Beweis und Korrektur medizinischer Fachgutachten durch Amtsrichter.

Das übergeordnete System leistet die Deckung dieser Rechtsbrüche, schließlich können so die Beiträge niedriger bleiben."

Werner Reisinger

Hier finden Sie die zitierte Reclabox-Seite

Bitte beachten Sie: Alle hier erörterten und bewerteten Sachverhalte sind in der homepage umfassend und detailliert und engmaschig dokumentiert dargestellt, klicken Sie bitte in den einzelnen Kapiteln auf der linken Navigationsseite!

Bitte beachten Sie außerdem, dass alle hier dargestellten Sachverhalte nach bestem Wissen und Gewissen erfolgten, Irrtum hinsichtlich einzelner Aspekte und andere Bewertungen einzelner Rechtsfragen natürlich möglich sind, das liegt schon in der Natur der komplexen Zusammenhänge begründet…

Bitte beachten Sie außerdem, daß wir keine Rechtsberatung geben können/geben dürfen, wenden Sie sich dazu an einen guten(!) Anwalt oder den VdK, vom SoVD raten wir aufgrund eigener sehr schlechter Erfahrungen dringend ab!

Ganz wichtig: Schließen Sie unbedingt rechtzeitig eine Rechtsschutz-Versicherung ab!

 

Auch wenn das Sprichwort sagt: "Ich glaube nur einer Statistik, die ich selbst gefälscht habe", hier zum Schluss noch ein klein wenig Statistik:

"Die Deutsche Rentenversicherung Bund verweigert jährlich über 40% der AntragstellerInnen - oftmals rechtswidrig - die Erwerbsminderungsrente. In Zahlen ausgedrückt: Ca. 160000 Menschen wird jedes Jahr der Zugang zu dieser Rentenform verweigert, mitunter mit fragwürdigen und teilweise sogar grob rechtswidrigen Methoden, wie der Fall einer an einem schweren Fibromyalgiesyndrom erkrankten schwerbehinderten und chronisch kranken Versicherten deutlich macht, den ich im Internet auf der Seite www.zwergdavid-riesegoliath.de umfassend und engmaschig dokumentiert geschildert habe: Hier wurde von der Deutschen Rentenversicherung Bund das Gutachten des eigenen medizinischen beratungsärztlichen Dienstes vollständig mißachtet, begünstigende Beweisakten nachweislich vernichtet, gegen den Sozialdatenschutz der langjährig Versicherten gleich mehrfach verstoßen, indem Akten rechtswidrig weitergegeben wurden und mit Fremddaten einer Verstorbenen Versicherten (!) vermischt wurden..."

Bleibt noch anzumerken, das weder der Vorsitzende Richter Andreas Tolkmitt vom Sozialgericht Oldenburg noch der Vorsitzende Richter Dr. Michael König vom Landessozialgericht Niedersachsen/Bremen irgendwelche Notiz von diesen Fakten nahmen, auch veranlaßten sie keinerlei Korrekturen und wurden auch nicht einen Moment stutzig, obwohl es in den Akten mehrfach heißt: "Akten ohne Kopie vernichtet"!

Statt die Akten zu studieren und Beweise rechtlich zu würdigen, d. h. sich mit Ihnen erkennbar auseinanderzusetzen, wie es das Sozialrecht  und sogar unsere Verfassung fordert, diffamierte der vorsitzende Richter Dr. Michael König die Klägerin persönich und auf Basis von nachweisbaren Falschbehauptungen im Urteil, wo es im Namen des Volkes zynisch heißt: "...selbstgewählte(!) Inaktivität" der Klägerin!


Kommentare: 2
  • #2

    hste (Montag, 28 Juni 2021 18:35)

    Das ist sehr gut und umfassend dokumentiert.
    Die Realitaet aber ist : es interessiert die die es angeht nicht wirklich.
    Die wissen es ohnehin. Seit Jahrzehnten ist bekannt dass die politischen
    Parteien die Rentenkasse der arbeitenden Bevoelkerung pluendern. Andere
    zahlen ja dort nicht ein.
    Ich erlebe seit Monaten, dass man dort einfach ueberhaupt nicht reagiert.
    Dieses System haelt sich weil es nur den alten, schwachen Teil der Gesellschaft betrifft.
    Das kann man nicht diskutieren oder durch Petitionen veraendern.
    Hier muss das Volk selbst AKTIV eingreifen. Die gesamte Politik, egal welche Farbe oder
    Richtung, ist hier Parasit und Brandstifter und Ursache des Volksbetruges.

  • #1

    Robert D (Montag, 28 Dezember 2015 19:56)

    So ähnlich geht es auch mir seit 2002 bis zum heutigen Zeitpunkt 28.12.2015 und noch kein Ende.
    Rentenantrag 2002 gestellt psychisch und Fibromyalgie
    2004 Von Reha mit weniger als 3 Sunden entlassen.
    Darauf berentet LVA geht in Berufung Rente wieder abgesprochen
    Seit 2002 bis jetzigen Zeitpunkt ununterbrochen Krankgeschrieben
    Fachgutachten die für mich sprechen finden beim Gericht keine Beachtung.
    Könnte ein Buch darüber schreiben was ich in all den Jahren erlebt habe.
    Nur schade das mich diese Krankheit so einschränkt das ich das nicht kann.